Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| social media recruiting | 480 | 13 | 9,08 € |
| zahnarzt tiktok | 40 | 10 | ohne Angabe |
| zahnarzt youtube | 30 | 12 | ohne Angabe |
| zahnarzt facebook | 20 | 12 | ohne Angabe |
| zahnarzt social media | 10 | 18 | 2,24 € |
Zahnarztspezifische Begriffe werden in kleinen Mengen gesucht (10 bis 40, KD 10 bis 18); für „zahnarzt instagram“ weist SE Ranking kein messbares Volumen aus. Das sagt nichts darüber, wie viele Menschen Praxisprofile ansehen, zeigt aber: Eine Praxis wird selten über „zahnarzt social media“ gesucht. Größer ist „social media recruiting“ (480, KD 13), und der hohe geschätzte Klickpreis von 9,08 € deutet auf umkämpfte Anzeigen.
Für wen sich Social Media lohnt
| Ziel | Formate | Hinweis |
|---|---|---|
| Fachangestellte und Azubis finden | Arbeitstag, Team, Ausbildung, Stellenhinweis | Teamfotos nur mit Einwilligung; Bewerbung per Smartphone ermöglichen (ZFA finden) |
| Vertrauen vor dem ersten Besuch | Rundgang durch leere Räume, Modelle erklären, Team vorstellen | Keine Patienten im Bild |
| Eltern von Kindern erreichen | Allgemeine Informationen zum Ablauf des ersten Besuchs | Keine Werbung, die sich überwiegend an Kinder unter 14 richtet (§ 11 Abs. 1 Nr. 12 HWG, wo das HWG greift) |
| Bestandspatienten informieren | Urlaub, Sprechzeiten, Neuigkeiten | Keine einzelnen Patienten oder Termine in öffentlichen Beiträgen nennen |
Social Media lohnt sich für Sie, wenn vier Dinge stehen: Eine Person pflegt die Profile verlässlich, die Einwilligungen für alle Personen im Bild liegen vor, jeder Beitrag wird vor der Veröffentlichung gegen die Regeln gelesen, und Kommentare und Nachrichten haben einen festen Ablauf. Fehlt etwas davon, beginnen Sie mit Google-Profil und Website.

Einwilligung und Schweigepflicht
| Wer ist im Bild | Grundlage | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Patientin oder Patient | § 22 KUG: Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreiten. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, die ausdrückliche Einwilligung ist ein möglicher Ausnahmegrund (Art. 9 Abs. 1 und 2 Buchst. a DSGVO). Verschwiegenheit: BO Berlin § 5, BO Brandenburg § 7 | Keine Patienten aus der Behandlung zeigen, auch nicht im Hintergrund |
| Beschäftigte, Auszubildende, Bewerber | § 26 Abs. 2 BDSG: Einwilligung schriftlich oder elektronisch, Freiwilligkeit unter Beachtung der Abhängigkeit, Aufklärung über Zweck und Widerruf in Textform. Widerruf jederzeit und so einfach wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) | Eine Einwilligung je Verwendungszweck; bei Widerruf Beitrag entfernen |
Ablauf für Einwilligungen: Kundenfotos und Einwilligung. Die Bundesärztekammer und die KBV rechnen in ihren Hinweisen für Arztpraxen (Stand 1. Oktober 2025) auch die Tatsache, dass sich eine Person in Behandlung befindet, zur Schweigepflicht. Für Zahnarztpraxen haben wir kein gleichlautendes Papier gelesen, die Berufsordnungen formulieren die Pflicht ähnlich.
Grenzen für Beiträge und Kommentare
- Die Berufsordnungen unterscheiden im Wortlaut nicht nach Kanälen: Sachliche Information ist gestattet, anpreisende, irreführende, herabsetzende und vergleichende Werbung ist berufswidrig (BO Berlin § 19 Abs. 1, BO Brandenburg § 21 Abs. 1).
- Die Handreichung der Bundesärztekammer zu sozialen Medien (2023, an Ärzte gerichtet) rät, im Zweifel die Kommentarfunktion zu deaktivieren, auf individuelle Beratung über soziale Medien zu verzichten und Patienten nicht zur Selbstoffenbarung zu verleiten. Negative Rezensionen dürfen nicht umgeschrieben werden.
- Beiträge mit Werbeaussagen prüfen Sie gegen die Beispiele zulässiger Werbung.
| Eingang | Antwortbaustein | Grund |
|---|---|---|
| Frage zu Zahn oder Befund | „Zu persönlichen Fragen sprechen wir am Telefon oder in der Sprechstunde: [Telefon].“ | Keine individuelle Beratung über soziale Medien, keine Bestätigung eines Behandlungsverhältnisses |
| Beschwerde | „Wir nehmen Rückmeldungen ernst. Bitte rufen Sie uns an, wir klären das persönlich.“ | Keine Einzelheiten öffentlich (§ 203 StGB) |
| Beleidigung | Melden, ausblenden oder blockieren; sichern | Die Handreichung nennt Melden, Blockieren und gegebenenfalls Strafanzeige |
Das ist keine Rechtsberatung. Aus der Zahnmedizin liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Weiter: Social-Media-Recht-Checkliste und Community Management.
Häufige Fragen
Muss eine Zahnarztpraxis bei Social Media sein?›
Darf ich Fotos aus dem Behandlungszimmer zeigen?›
Soll ich Kommentare abschalten?›
Dürfen Mitarbeiter im Video auftreten?›
Stand: 14. Oktober 2026



