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Praxismarke und Praxisdesign: Name, Logo, Farben, Flyer, Wartezimmer und Praxisschild

Patienten erleben eine Praxis an vielen Stellen: Schild, Wartezimmer, Flyer, Website, Google-Profil, Rechnung. Stimmen Name, Logo und Farben dort nicht überein, erkennen sie die Praxis schwerer wieder. Diese Seite zeigt, was zur Praxismarke gehört, welche Regeln für Name und Schild gelten und wie Sie die Konsistenz prüfen.

Leerer Empfangstresen einer Zahnarztpraxis mit Pflanze und einem Monitor mit abstraktem Terminkalender, im Hintergrund ein unscharfer Wartebereich, keine Personen
Schild, Empfang und Website sollten dieselbe Praxis zeigen.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
zahnarztpraxis design70111,83 €
zahnarzt flyer409ohne Angabe
zahnarzt logo109ohne Angabe
zahnarzt broschüre1016ohne Angabe
wartezimmer tv zahnarzt10151,41 €
zahnarzt imagefilm108ohne Angabe

Die Mengen sind klein (10 bis 70) bei geringem Wettbewerb (KD 8 bis 16). „zahnarztpraxis design“ ist mit 70 Suchen der größte dieser Begriffe. „praxisdesign“ und „praxisschild“ sind in unserer Abfrage nicht enthalten.

Was zur Praxismarke gehört

BausteinRegel oder Prüfpunkt
NameKeine Bezeichnung als Akademie, Institut, Poliklinik; in Berlin zusätzlich Zentrum, Ärztehaus (BO Berlin § 19 Abs. 3, BO Brandenburg § 21 Abs. 5)
PraxisschildName und Berufsbezeichnung; Berlin: nicht anpreisend gestalten, grundsätzlich nur ein Schild je Zahnarzt, zulässige Zusätze nach § 18; Brandenburg: Form, Gestaltung und Anbringung nach örtlichen Gepflogenheiten (BO Berlin § 18, BO Brandenburg § 22)
LogoVor der Nutzung Markenrecherche; DPMAregister ist kostenfrei (Stand 14. Oktober 2026)
FarbenText auf Hintergrund mindestens 4,5:1, großer Text mindestens 3:1; Text im Logo ist ausgenommen (WCAG 2.2, Kriterium 1.4.3)
FotosEigene Aufnahmen der Räume ohne Patienten: Fotos ohne Patientenbilder
Flyer, Broschüre, WartezimmerDie Berufsordnungen unterscheiden nicht nach Kanälen: dieselben Regeln wie online (Werberecht)
Flyerständer in einem Wartebereich einer Zahnarztpraxis mit unbedruckten abstrakten Karten, daneben ein Holzregal mit Zeitschriften, ohne Personen
Auch Flyer im Wartebereich gehören zum Auftritt und folgen den Werberegeln.

Konsistenz-Check

AngabeWo prüfenPrüffrage
PraxisnameSchild, Impressum, Google-Profil, BriefbogenÜberall gleich? Das Profil trägt den Namen wie auf dem Schild, ohne Slogan, Öffnungszeiten oder Leistungszusätze (Google-Richtlinie)
Berufsbezeichnung, TitelSchild, Website, FlyerNur Bezeichnungen, die Sie führen dürfen
Adresse, Telefon, ZeitenProfil, Website, Flyer, TelefonansageStimmen sie überein? Ändern Sie alle Orte am selben Tag
Logo und FarbenSchild, Website, DruckDieselben Dateien? Kontrast geprüft?
BildspracheWebsite, Profil, Social MediaKeine Patienten, keine Texte im Bild

Praxisdesign und Räume

Raumgestaltung ist Aufgabe der Praxisplanung. Die Berliner Berufsordnung verlangt, dass die Praxis die erforderlichen Einrichtungen enthält und in einem Zustand ist, der den Anforderungen der Hygiene entspricht (§ 1 Abs. 6); Brandenburg verlangt die erforderliche Einrichtung und einen entsprechenden Zustand (§ 9 Abs. 3). Stimmen Sie Farben, Materialien und Wartezimmer deshalb mit Planung und Hygiene ab. Hier geht es um Marke, Website und Drucksachen, nicht um die Raumplanung.

  1. Name klären und recherchieren, bevor Schild, Domain und Logo entstehen.
  2. Logo und Farben festlegen, Kontraste prüfen.
  3. Schild nach den Regeln Ihrer Kammer gestalten.
  4. Website und Google-Profil angleichen.
  5. Flyer und Broschüren gestalten und gegen das Werberecht lesen.
  6. Wartezimmer und Empfang ergänzen.

Aus der Zahnmedizin liegt uns keine veröffentlichte Referenz zu Praxisdesign oder Marke vor. Wie es weitergeht: Print-Design und Branding, dazu die Seite Website für Zahnärzte.

Tablet auf einem Schreibtisch mit dem Entwurf einer Praxis-Website aus Bildflächen und Textblöcken, daneben ein Notizblock und eine Pflanze, Text unleserlich
Die Website übernimmt Name, Logo und Farben des Schilds.

Häufige Fragen

Darf der Praxisname „Zentrum“ enthalten?›
In Berlin darf eine Einzelpraxis nicht als Zentrum bezeichnet werden; in Brandenburg steht „Zentrum“ nicht in der Aufzählung (BO Berlin § 19 Abs. 3, BO Brandenburg § 21 Abs. 5). Fragen Sie vor Schild und Domain Ihre Kammer; das ist keine Rechtsberatung.
Darf das Praxisschild Werbung enthalten?›
Berlin erlaubt nur die in § 18 Abs. 1 genannten Zusätze und untersagt eine anpreisende Gestaltung (§ 18 Abs. 2). Brandenburg verlangt Name und Berufsbezeichnung und eine Gestaltung nach örtlichen Gepflogenheiten (§ 22).
Brauche ich ein neues Logo, wenn ich eine Praxis übernehme?›
Nicht zwingend. Rechte an Logo und Namen klären Sie schriftlich mit dem Vorgänger, und das Schild des Vorgängers darf neben Ihrem nicht länger als ein Jahr hängen.
Welche Farben passen zu einer Zahnarztpraxis?›
Dazu gibt es keine belegbare Regel. Wählen Sie Farben, die zur Praxis passen, und prüfen Sie den Kontrast von Text auf Hintergrund (mindestens 4,5:1 nach WCAG 2.2, Kriterium 1.4.3).

Stand: 14. Oktober 2026

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