Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| aligner | 8.000 | 84 | 1,43 € |
| kieferorthopäde berlin | 4.400 | 66 | ohne Angabe |
| zahnspange erwachsene | 4.400 | 56 | ohne Angabe |
| unsichtbare zahnspange | 480 | 14 | ohne Angabe |
| zahnarzt marketing | 590 | 15 | 6,16 € |
Die großen Begriffe „aligner“ (8.000, KD 84) und „zahnspange erwachsene“ (4.400, KD 56) sind Informationssuchen mit hohem Wettbewerb. Mit Anlass sinkt er: „unsichtbare zahnspange“ hat 480 Suchen bei KD 14. Für „kieferorthopäde marketing“ und „kfo marketing“ liegen in unserer Abfrage keine Daten vor; das Thema Praxismarketing allgemein hat „zahnarzt marketing“ (590, KD 15).
Zwei Zielgruppen, zwei Wege
| Zielgruppe | Fragen vor dem Termin | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Eltern von Kindern | Wann ist der richtige Zeitpunkt (fachliche Antwort des Behandlers)? Was zahlt die Kasse? Wie läuft die Erstberatung? | Kassenregeln erklären, keine Zusagen im Einzelfall |
| Jugendliche | Wie sieht die Behandlung aus, was ändert sich im Alltag? | § 11 Abs. 1 Nr. 12 HWG nennt Kinder unter 14 Jahren; bei einwilligungsbasierten Online-Angeboten an unter Sechzehnjährige nennt Art. 8 DSGVO eine Altersgrenze, die Mitgliedstaaten senken können: mit der Datenschutzberatung klären |
| Erwachsene | Geht es ohne sichtbare Spange? Was zahlt die Kasse, was nicht? | Aligner-Seite mit Beratungsablauf und Kostenhinweis |
Die Kasse spielt bei Erwachsenen meist keine Rolle: Nach § 28 Abs. 2 SGB V gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn 18 vollendet haben, nicht zur zahnärztlichen Behandlung; ausgenommen sind schwere Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern (Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand 14. Oktober 2026). Dieselbe Norm knüpft die Behandlung durch Vertragszahnärzte an eine Fachzahnarzt-Anerkennung, einen gleichwertigen Abschluss oder festgelegte praktische Erfahrung; Einzelheiten legen die Bundesmantelvertragspartner bis spätestens 1. Januar 2027 fest.
Kassenleistung und Zusatzleistungen erklären
- Anspruch: bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, in medizinisch begründeten Indikationsgruppen (§ 29 Abs. 1 SGB V).
- Eigenanteil: 20 vom Hundert der Kosten; für das zweite und jedes weitere Kind 10 vom Hundert, wenn mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt in Behandlung sind (Abs. 2). Nach Abschluss im erforderlichen Umfang zahlt die Kasse den Anteil zurück (Abs. 3).
- Mehr- und Zusatzleistungen: vorab mündliche Aufklärung über Alternativen und eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung mit Gegenüberstellung der Kostenanteile, dazu eine Erklärung, auch über die zuzahlungsfreie Behandlung aufgeklärt worden zu sein (Abs. 7).
Eine Seite für Eltern darf diese Regeln erklären. Kosten im Einzelfall, Dauer und Erfolgsaussichten gehören in die Beratung. Die Aufklärung selbst ist mündlich zu leisten (§ 630e BGB). Zu Vorher-nachher-Bildern: § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG schließt sie ausdrücklich nur für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit aus. Bei Zahnspange und Aligner bleiben § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG, das Irreführungsverbot, § 22 KUG und die Berufsordnung: vorab die Kammer fragen, Beispiele unter Zahnarzt-Werbung prüfen.

Erstberatung und Fragen vor dem Termin
- Kurze Antwort oben: Was geschieht in der Erstberatung, für wen ist sie gedacht?
- Ablauf und mitzubringende Unterlagen, ohne Zusage von Ergebnissen.
- Kasse oder Selbstzahler in einfachen Worten, mit Verweis auf das Beratungsgespräch.
- Wer behandelt: Bezeichnung nur, wenn sie geführt werden darf. Berlin regelt Gebietsbezeichnungen über die Weiterbildungsordnung (BO § 17 Abs. 4), Kieferorthopädie steht nicht in der Berliner Liste der Tätigkeitsschwerpunkte (Anlage 1); Brandenburg erlaubt nach Weiterbildungsrecht erworbene Bezeichnungen (BO § 20 Abs. 3).
- Terminweg, mobil in wenigen Schritten (Terminbuchung).

Überweiser-Zahnärzte
| Anlass | Baustein | Regel |
|---|---|---|
| Überweisung erleichtern | Seite für Zahnärzte: Leistungsspektrum, Kontakt, Anmeldeweg, Rückmeldung an die Praxis | Befunde nur mit Zustimmung des Patienten (BO Berlin § 7 Abs. 3, BO Brandenburg § 12 Abs. 3) |
| Zusammenarbeit pflegen | Fachliche Information und Rückmeldung nach Abschluss | Für die Zuweisung von Patienten weder Entgelt noch andere Vorteile (BO Berlin § 10 Abs. 5, BO Brandenburg § 8 Abs. 5) |
| Überweisungsbehandlung | Nur der erbetene Auftrag | Nicht über den begrenzten Auftrag hinaus ausdehnen (BO Berlin § 10 Abs. 3, BO Brandenburg § 8 Abs. 3) |
Das ist keine Rechtsberatung. Aus der Kieferorthopädie liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Wie es weitergeht: Aufbau der Behandlungsseiten unter Leistungsseiten, Kosten und Kostenplan unter Zusatzleistungen.
Häufige Fragen
Darf ich Kindern Werbung zeigen?›
Zahlt die Kasse eine Zahnspange für Erwachsene?›
Darf ich Vorher-nachher-Bilder zeigen?›
Darf ich Überweisern ein Dankeschön schicken?›
Stand: 14. Oktober 2026



