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Marketing für Kieferorthopäden: Eltern, Jugendliche, Erstberatung, Aligner, Überweiser

Eine kieferorthopädische Praxis spricht mehrere Gruppen zugleich an: Eltern, die für ihre Kinder entscheiden, Jugendliche, die mitreden, Erwachsene, die Aligner suchen, und Zahnärzte, die überweisen. Jede Gruppe stellt andere Fragen vor dem Termin, und die Regeln für Kasse und Werbung unterscheiden sich. Diese Seite ordnet sie.

Nahaufnahme einer transparenten Zahnschiene neben einem Kunststoff-Kiefermodell auf einer hellen Fläche, Tageslicht, keine Personen
Ein Modell zeigt, wie die Behandlung funktioniert, ohne ein Ergebnis zu versprechen.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
aligner8.000841,43 €
kieferorthopäde berlin4.40066ohne Angabe
zahnspange erwachsene4.40056ohne Angabe
unsichtbare zahnspange48014ohne Angabe
zahnarzt marketing590156,16 €

Die großen Begriffe „aligner“ (8.000, KD 84) und „zahnspange erwachsene“ (4.400, KD 56) sind Informationssuchen mit hohem Wettbewerb. Mit Anlass sinkt er: „unsichtbare zahnspange“ hat 480 Suchen bei KD 14. Für „kieferorthopäde marketing“ und „kfo marketing“ liegen in unserer Abfrage keine Daten vor; das Thema Praxismarketing allgemein hat „zahnarzt marketing“ (590, KD 15).

Zwei Zielgruppen, zwei Wege

ZielgruppeFragen vor dem TerminPrüfpunkt
Eltern von KindernWann ist der richtige Zeitpunkt (fachliche Antwort des Behandlers)? Was zahlt die Kasse? Wie läuft die Erstberatung?Kassenregeln erklären, keine Zusagen im Einzelfall
JugendlicheWie sieht die Behandlung aus, was ändert sich im Alltag?§ 11 Abs. 1 Nr. 12 HWG nennt Kinder unter 14 Jahren; bei einwilligungsbasierten Online-Angeboten an unter Sechzehnjährige nennt Art. 8 DSGVO eine Altersgrenze, die Mitgliedstaaten senken können: mit der Datenschutzberatung klären
ErwachseneGeht es ohne sichtbare Spange? Was zahlt die Kasse, was nicht?Aligner-Seite mit Beratungsablauf und Kostenhinweis

Die Kasse spielt bei Erwachsenen meist keine Rolle: Nach § 28 Abs. 2 SGB V gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn 18 vollendet haben, nicht zur zahnärztlichen Behandlung; ausgenommen sind schwere Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern (Fassung auf gesetze-im-internet.de, Stand 14. Oktober 2026). Dieselbe Norm knüpft die Behandlung durch Vertragszahnärzte an eine Fachzahnarzt-Anerkennung, einen gleichwertigen Abschluss oder festgelegte praktische Erfahrung; Einzelheiten legen die Bundesmantelvertragspartner bis spätestens 1. Januar 2027 fest.

Kassenleistung und Zusatzleistungen erklären

  • Anspruch: bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, in medizinisch begründeten Indikationsgruppen (§ 29 Abs. 1 SGB V).
  • Eigenanteil: 20 vom Hundert der Kosten; für das zweite und jedes weitere Kind 10 vom Hundert, wenn mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt in Behandlung sind (Abs. 2). Nach Abschluss im erforderlichen Umfang zahlt die Kasse den Anteil zurück (Abs. 3).
  • Mehr- und Zusatzleistungen: vorab mündliche Aufklärung über Alternativen und eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung mit Gegenüberstellung der Kostenanteile, dazu eine Erklärung, auch über die zuzahlungsfreie Behandlung aufgeklärt worden zu sein (Abs. 7).

Eine Seite für Eltern darf diese Regeln erklären. Kosten im Einzelfall, Dauer und Erfolgsaussichten gehören in die Beratung. Die Aufklärung selbst ist mündlich zu leisten (§ 630e BGB). Zu Vorher-nachher-Bildern: § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG schließt sie ausdrücklich nur für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit aus. Bei Zahnspange und Aligner bleiben § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG, das Irreführungsverbot, § 22 KUG und die Berufsordnung: vorab die Kammer fragen, Beispiele unter Zahnarzt-Werbung prüfen.

Laptop auf einem Schreibtisch mit einer abstrakten Zielseite aus Bildfläche, kurzer Textzeile und einem Formular mit drei Feldern, daneben ein Zahnmodell
Eine Seite zur Erstberatung hat eine Aufgabe: den Termin.

Erstberatung und Fragen vor dem Termin

  1. Kurze Antwort oben: Was geschieht in der Erstberatung, für wen ist sie gedacht?
  2. Ablauf und mitzubringende Unterlagen, ohne Zusage von Ergebnissen.
  3. Kasse oder Selbstzahler in einfachen Worten, mit Verweis auf das Beratungsgespräch.
  4. Wer behandelt: Bezeichnung nur, wenn sie geführt werden darf. Berlin regelt Gebietsbezeichnungen über die Weiterbildungsordnung (BO § 17 Abs. 4), Kieferorthopädie steht nicht in der Berliner Liste der Tätigkeitsschwerpunkte (Anlage 1); Brandenburg erlaubt nach Weiterbildungsrecht erworbene Bezeichnungen (BO § 20 Abs. 3).
  5. Terminweg, mobil in wenigen Schritten (Terminbuchung).
Hand hält ein Smartphone mit einer abstrakten Kalenderansicht und einem markierten Tag, im Hintergrund ein unscharfes Wartezimmer, Gesicht nicht sichtbar
Der Terminweg sollte mobil in wenigen Schritten gelingen.

Überweiser-Zahnärzte

AnlassBausteinRegel
Überweisung erleichternSeite für Zahnärzte: Leistungsspektrum, Kontakt, Anmeldeweg, Rückmeldung an die PraxisBefunde nur mit Zustimmung des Patienten (BO Berlin § 7 Abs. 3, BO Brandenburg § 12 Abs. 3)
Zusammenarbeit pflegenFachliche Information und Rückmeldung nach AbschlussFür die Zuweisung von Patienten weder Entgelt noch andere Vorteile (BO Berlin § 10 Abs. 5, BO Brandenburg § 8 Abs. 5)
ÜberweisungsbehandlungNur der erbetene AuftragNicht über den begrenzten Auftrag hinaus ausdehnen (BO Berlin § 10 Abs. 3, BO Brandenburg § 8 Abs. 3)

Das ist keine Rechtsberatung. Aus der Kieferorthopädie liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Wie es weitergeht: Aufbau der Behandlungsseiten unter Leistungsseiten, Kosten und Kostenplan unter Zusatzleistungen.

Häufige Fragen

Darf ich Kindern Werbung zeigen?›
Wo das HWG greift, ist Werbung, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet, außerhalb der Fachkreise nicht zulässig (§ 11 Abs. 1 Nr. 12). Richten Sie Seiten an die Eltern. Das ist keine Rechtsberatung.
Zahlt die Kasse eine Zahnspange für Erwachsene?›
Nach § 28 Abs. 2 SGB V gehört die kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten, die zu Beginn 18 vollendet haben, grundsätzlich nicht zur zahnärztlichen Behandlung. Ausgenommen sind schwere Kieferanomalien mit kombinierter kieferchirurgischer Behandlung. Den Einzelfall klären Praxis und Kasse.
Darf ich Vorher-nachher-Bilder zeigen?›
Ausdrücklich ausgeschlossen ist das nur bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG). Sonst gelten Irreführungsverbot, Berufsordnung und Einwilligung. Fragen Sie vorher Ihre Kammer.
Darf ich Überweisern ein Dankeschön schicken?›
Für die Zuweisung von Patienten dürfen Sie keinen Vorteil gewähren (BO Berlin § 10 Abs. 5, BO Brandenburg § 8 Abs. 5). Fachliche Rückmeldung zum Befund ist keine Gegenleistung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer.

Stand: 14. Oktober 2026

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