Website für Zahnärzte: Aufbau, Pflichtangaben, Team, Leistungen, Anfahrt und Terminweg

Eine Praxis-Website muss Patienten Vertrauen geben und zugleich Pflichtangaben erfüllen, die für Heilberufe über das übliche Impressum hinausgehen. Diese Seite zeigt den Aufbau, die Pflichtangaben mit Quelle und die Punkte, an denen Praxen häufig stolpern.

Tablet auf einem Schreibtisch mit dem Entwurf einer Praxis-Website aus Bildflächen und Textblöcken, daneben ein Notizblock und eine Pflanze, Text unleserlich
Eine Praxis-Website beantwortet vier Fragen: Wer, wo, wofür, wie komme ich zum Termin.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis). Die Zahlen sind Schätzwerte.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
website für ärzte480314,00 €
website für arzt480214,00 €
praxiswebsite390242,91 €
website für zahnärzte260253,98 €
arztpraxis website210334,56 €
impressum zahnarzt907ohne Angabe
zahnarzt homepage4031ohne Angabe
zahnarztpraxis website20163,42 €

Das Thema Praxis-Website wird in kleinen bis mittleren Mengen gesucht (20 bis 480), bei mittlerem Wettbewerb (KD 16 bis 33) und Klickpreisen von 2,91 bis 4,56 €. Dass „impressum zahnarzt“ 90 Suchen bei KD 7 hat, zeigt: Die Pflichtangaben sind eine echte Frage der Praxen. Die Antwort steht weiter unten.

Der Aufbau der Praxis-Website

SeiteInhalt
StartseiteWer Sie sind, wo Sie praktizieren, Sprechzeiten, Telefon, Terminweg
LeistungenEine Seite je Behandlung (siehe Leistungsseiten)
TeamBehandler und Team mit Qualifikation; Fotos nur mit schriftlichem Einverständnis
PraxisRäume, Ausstattung, Ablauf des ersten Besuchs
AnfahrtAdresse, Haltestellen, Parken, Zugang; nur Angaben, die Sie geprüft haben
TerminTelefon, Formular oder Online-Buchung (siehe Terminbuchung)
KarriereOffene Stellen und Ausbildung
RechtlichesImpressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen
Kamera auf einem Stativ in einem leeren, hellen Wartezimmer einer Zahnarztpraxis mit Stühlen und Pflanzen im Tageslicht, keine Personen
Eigene Fotos der Räume wirken glaubwürdiger als Katalogbilder und kommen ohne Patienten aus.

Pflichtangaben: Impressum und Datenschutz

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verlangt für geschäftsmäßige digitale Dienste leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Angaben. Die Zahnärztekammer Berlin fasst sie in einem Merkblatt für Praxis-Homepages zusammen (Stand 13. Oktober 2026).

AngabeGrundlageHinweis für die Praxis
Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGMit Praxisschild und Google-Profil abgleichen
Schnelle elektronische Kontaktaufnahme, E-Mail-Adresse§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDGUnverschlüsselte E-Mail mit Hinweis versehen, dass keine Gesundheitsdaten gesendet werden sollen
Zuständige Aufsichtsbehörde§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDGDas Merkblatt der Berliner Kammer nennt das Landesamt für Gesundheit und Soziales; Brandenburger Praxen fragen ihre Kammer
Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, berufsrechtliche Regelungen und wo sie zugänglich sind§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDGDas Merkblatt nennt als Berufsbezeichnung „Zahnarzt“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDGNur angeben, wenn Sie eine besitzen
Datenschutzerklärung der WebsiteHinweise der Datenschutzaufsicht NiedersachsenLeicht zugänglich, mit Nennung aller auf der Seite eingesetzten Programme und ihrer Datenverarbeitung
Einwilligung für Cookies und Tracking§ 25 TDDDGAusnahme nur für unbedingt erforderliche Zugriffe

Die Berliner Datenschutzbeauftragte weist in ihrem FAQ zur Terminverwaltung darauf hin, dass eingebundene Drittinhalte wie Schriftarten, Stadtpläne oder Skripte diesen Dritten Kenntnis von personenbezogenen Daten verschaffen und es dafür regelmäßig keine Rechtsgrundlage gibt. Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen verlangt außerdem Verschlüsselung der Seite und der Kontaktformulare (TLS). Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 DDG ist eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 33 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 3 DDG).

Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungen von einer fachkundigen Stelle prüfen, bevor die Seite live geht.

Klemmbrett mit einer Abhakliste und einem Stift neben einem aufgeklappten Laptop auf einem Schreibtisch, Schrift unleserlich
Pflichtangaben lassen sich Punkt für Punkt abhaken.

Team, Leistungen, Anfahrt und Terminweg

  • Team: Fotos von Beschäftigten nur mit schriftlichem Einverständnis, bei Widerruf nehmen Sie das Foto unverzüglich von der Seite (Datenschutzaufsicht Niedersachsen).
  • Qualifikation: nur Angaben, die stimmen. Unwahre Angaben über Person, Vorbildung oder Befähigung sind nach § 3 Satz 2 Nr. 3 HWG irreführend. Tätigkeitsschwerpunkte regelt in Berlin die Berufsordnung.
  • Praxisname: In Berlin darf eine Einzelpraxis nicht als Akademie, Institut, Poliklinik, Zentrum oder Ärztehaus bezeichnet werden, in Brandenburg nicht als Akademie, Institut oder Poliklinik.
  • Anfahrt: Haltestellen und Parkmöglichkeiten nennen, Zugang beschreiben, wie Sie ihn selbst erlebt haben.
  • Terminweg: Telefon immer anbieten, Online-Buchung und Formular ergänzend. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, neben der digitalen Terminvereinbarung eine alternative Möglichkeit zu erhalten.

Barrierefreiheit: nur, was belegt ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für digitale Dienste, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG): Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG).

Ob Ihre Praxis darunterfällt, hängt von Größe und Angebot ab und ist eine Rechtsfrage. Unabhängig davon lohnen sich gute Kontraste, Bedienung per Tastatur und Alternativtexte. Mehr: Barrierefreie Website: Leitfaden und Webdesign.

Häufige Fragen

Muss auch eine kleine Praxis ein Impressum haben?›
Das DDG verlangt die Angaben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste (§ 5 Abs. 1 DDG). Die Zahnärztekammer Berlin geht davon aus, dass jede geschäftsmäßig genutzte Praxis-Homepage sie braucht. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich auf der Website Patientenstimmen zeigen?›
Nur mit Einwilligung, ohne Behandlungsdetails und ohne Heilversprechen. Äußerungen Dritter dürfen nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend verwendet werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG). Mehr unter Werberecht.
Brauche ich eine Online-Terminbuchung?›
Nein, aber einen klaren Terminweg. Mehr zu Anforderungen und Datenschutz steht auf der Seite zur Terminbuchung.
Gilt für meine Seite das Barrierefreiheitsgesetz?›
Das hängt davon ab, ob die Seite einen Verbrauchervertrag anbahnt und ob Ihre Praxis ein Kleinstunternehmen ist. Das kann nur im Einzelfall beurteilt werden und ist keine Rechtsberatung.

Stand: 13. Oktober 2026

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