Marketing für Apotheken in Berlin und Brandenburg: Google-Profil, Website mit Botendienst, Bewertungen und Flyer, abgestimmt auf HWG und Berufsordnung.
Wer Werbung für Apotheken plant, bewegt sich in einem engen Rahmen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen mit erlaubtem Handel geworben werden (§ 10 HWG). Außerhalb der Fachkreise ist unter anderem Werbung durch die Abgabe von Arzneimitteln, Mustern oder Proben und durch Gutscheine dafür untersagt, ebenso Werbung mit Empfehlungen von Wissenschaftlern, im Gesundheitswesen Tätigen oder bekannten Personen (§ 11 HWG). Zuwendungen und Werbegaben regelt § 7 HWG, für Arzneimittel gelten zusätzlich Preisvorschriften. Apotheke Marketing heißt deshalb zuerst: auffindbar sein, informieren, Wege wie Botendienst und Vorbestellung zeigen. Keine Rechtsberatung, Stand 13. Oktober 2026.
Digital030 baut für Apotheken ein Google-Profil mit Sonderöffnungszeiten, eine Website mit Hinweis auf Botendienst und Vorbestellung, einen Ablauf für Bewertungen, Print-Werbung und Kundenbindung mit Einwilligung auf. Aus Apotheken liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor, das sagen wir offen. Rabattaktionen und Preisangaben für Arzneimittel planen wir nur nach Rücksprache mit Ihrer Kammer oder Ihrem Verband, weil dafür Preisvorschriften gelten. Beratung und Abgabe bleiben bei Ihrem pharmazeutischen Personal, wir ersetzen weder Kammer noch Rechtsberatung. Zu Local SEO, Webdesign und Print-Design gibt es auf unserer Website Ratgeber.
Typische Probleme in dieser Branche und wie wir sie angehen.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Werbung nur bei Fachkreisen zulässig (§ 10 HWG). Wer ein bestimmtes Arzneimittel bewirbt, braucht die Pflichtangaben nach § 4 HWG. Außerhalb der Fachkreise ist Werbung durch die Abgabe von Arzneimitteln, Mustern oder Proben und durch Gutscheine dafür untersagt (§ 11 Abs. 1 Nr. 14). Keine Rechtsberatung.
Zuwendungen und Werbegaben sind nach § 7 HWG grundsätzlich unzulässig, mit engen Ausnahmen; für Arzneimittel gelten zusätzlich Preisvorschriften auf Grundlage von Arzneimittelgesetz und SGB V. Die Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin untersagt Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und Werbung damit (§ 14 Abs. 2). Aktionen klären Sie vorab mit Ihrer Kammer.
Apotheken dürfen mit Ärzten oder Dritten keine Absprachen treffen, die die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben, auch nicht in elektronischer Form (§ 11 Apothekengesetz). Gemeinsame Aktionen mit Praxen oder Empfehlungslisten gehören deshalb vorab juristisch geprüft.
Wer eine Apotheke sucht, will meist Öffnungszeiten, Entfernung und Telefonnummer sehen. Ein vollständiges Profil mit richtigen Sonderöffnungszeiten an Feiertagen, Anruf- und Routen-Schaltflächen und aktuelle Angaben auf der Website sind die Grundlage. Auf einen Rang oder eine Anfragezahl legen wir uns nicht fest.
Wer ein Arzneimittel vorbestellt, gibt Hinweise auf seine Gesundheit preis, und Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien. Formulare, Bestelldaten und Nachrichten brauchen deshalb eine sorgfältige Datenschutzprüfung. Werbenachrichten per E-Mail gibt es nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (§ 7 UWG).
Jede Maßnahme richten wir auf die Anforderungen Ihrer Branche aus.
Ein vollständiges Profil mit Öffnungszeiten, Telefon, Fotos der Apotheke und Hinweis auf den Botendienst. Für Feiertage und kurze Abweichungen bietet Google spezielle Öffnungszeiten an, gedacht für bis zu sechs Tage in Folge. Der Name enthält keine Werbezusätze.
Mehr erfahren →Eine schnelle Website mit Öffnungszeiten, Leistungen, Botendienst und Vorbestellung. Die Zustellung durch Boten der Apotheke ist ohne Erlaubnis nach § 11a Apothekengesetz zulässig (§ 17 Abs. 2 ApBetrO), der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel braucht eine solche Erlaubnis. Impressum und Datenschutz sind enthalten.
Mehr erfahren →Ein Ablauf, der Kundinnen und Kunden mit Link oder QR-Code um eine Bewertung bittet, ohne Gegenleistung. Antworten nennen keine Arzneimittel und keine Angaben zur Person. Apotheker gehören zu den Berufsgruppen, die § 203 Strafgesetzbuch zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mehr erfahren →Druckfertige Flyer, Plakate und Aufsteller mit QR-Code auf eine eigene Seite je Aktion. Wer ein bestimmtes Arzneimittel bewirbt, braucht die Pflichtangaben nach § 4 HWG; Erinnerungswerbung ist davon ausgenommen. Kostenlose Kundenzeitschriften regelt § 7 Abs. 1 Nr. 5 HWG.
Mehr erfahren →Newsletter, Erinnerungen und Nachrichten an Stammkundschaft nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (§ 7 UWG). Wir richten Anmeldung, Abmeldung und Dokumentation ein. Angaben zur Medikation gehören nicht in Werbenachrichten. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern setzt ebenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus.
Mehr erfahren →Suchanzeigen für Apothekenleistungen mit eigener Zielseite, nie für verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die nur bei Fachkreisen geworben werden darf. Zusätzlich gelten Googles Richtlinien zu Gesundheit und Medizin, die Werbung rund um Arzneimittel einschränken. Das prüfen wir vor jeder Kampagne.
Mehr erfahren →Vom ersten Gespräch bis zur Auswertung: transparent und ohne Fachchinesisch.
Wir prüfen Google-Profil, Öffnungszeiten, Website, Bewertungen und vorhandene Werbemittel und lesen Texte gegen HWG, UWG und die Berufsordnung Ihrer Kammer.
Aktionen, Preisangaben und Kooperationen mit Praxen sammeln wir gesondert. Ihre Kammer oder Ihr Verband prüft, bevor etwas erscheint. Wir geben keine Rechtsberatung.
Profil mit Sonderöffnungszeiten pflegen, Website mit Botendienst, Vorbestellung, Impressum und Datenschutz aufbauen und auf dem Smartphone testen. Texte zu Arzneimitteln halten wir sachlich.
Bewertungsablauf mit QR-Code an der Kasse einrichten und Antworten ohne Arzneimittel- und Personenangaben vorbereiten. Gefälschte Bewertungen oder Gegenleistungen für Bewertungen gibt es nicht.
Flyer, Plakate und Aufsteller mit den nötigen Pflichtangaben gestalten sowie Newsletter und Erinnerungen mit Einwilligung einrichten. Jede Aktion bekommt einen QR-Code auf eine eigene Seite.
Anrufe, Routenanfragen, Websiteklicks und Vorbestellungen auswerten und die Maßnahmen anpassen, damit Aufwand und Wirkung zusammenpassen. Aktionen, die nichts auslösen, streichen wir.
Digital030 baut für Apotheken Auffindbarkeit und Anfragewege: Google-Profil, Website, Bewertungsablauf, Print und Kundenbindung. Aus Apotheken liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Die Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin ist eingearbeitet, für Brandenburg prüft bitte Ihre Landesapothekerkammer den Wortlaut. Wir beraten nicht juristisch, planen keine Rabattaktionen ohne Prüfung und sagen weder Umsatz noch Kundenzahlen zu.
Wir gleichen Texte, Flyer und Anzeigen mit HWG, UWG und der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin (§ 14) ab und kennzeichnen, was Kammer oder Anwältin prüfen sollten. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Wir beschreiben Botendienst und Vorbestellung so, dass Kundinnen und Kunden verstehen, was sie tun müssen, und Ihr Team nicht doppelt nachfragt. Beratung und Abgabe bleiben bei Ihrem pharmazeutischen Personal.
Wir zählen Anrufe, Routenanfragen und Vorbestellungen aus Google-Profil und Website und zeigen, welche Maßnahme sie auslöst. Zusagen zu Umsatz oder Kundenzahl machen wir nicht.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Betrieb heute Anfragen verliert und was als Erstes sinnvoll ist. Preise oder Ergebnisse nennen wir vorab nicht, ein Angebot folgt nach dem Gespräch.
Kostenlos · Unverbindlich · 30 Minuten