Marketing für Heilpraktiker und Therapeuten: Website, Google-Profil, Bewertungen und Anzeigen mit Blick auf HWG und Berufsrecht. Ohne Heilversprechen.
Heilpraktiker, Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie und Osteopathie haben gemeinsam, dass sie Behandlungen anbieten und dabei Werberegeln beachten müssen, die sich je nach Beruf unterscheiden. Wer Marketing für Heilpraktiker plant, muss wie bei anderen Behandelnden das Heilmittelwerbegesetz beachten: Es untersagt unter anderem, einer Behandlung eine Wirksamkeit zuzuschreiben, die sie nicht hat, oder einen sicheren Erfolg in Aussicht zu stellen (§ 3 HWG). Berufsbezeichnungen sind zudem teils geschützt. Hinzu kommen Verschwiegenheit und Datenschutz bei Bewertungen und Terminen. Das ist keine Rechtsberatung, Stand der Angaben ist der 13. Oktober 2026.
Wir bauen dafür Website, Google-Profil, SEO, Bewertungsablauf und Terminweg, auf Wunsch auch Anzeigen für einzelne Angebote. Eine Referenz aus Heilpraktiker- oder Therapiepraxen haben wir nicht, das sagen wir offen. Verwandt, aber ein anderes Gewerbe, ist die Website von Wellness Oberlausitz (Massage und Yoga, Terminbuchung, Local SEO); deren Ergebnisse übertragen wir nicht. Welche Regeln für Ihren Beruf gelten, sammeln wir im ersten Gespräch gemeinsam mit Ihnen. Rechtsfragen zu Bezeichnung und Werbung geben wir an Ihre Kammer, Ihren Verband oder eine Fachanwältin weiter.
Typische Probleme in dieser Branche und wie wir sie angehen.
Das HWG gilt für Werbung für Behandlungen, soweit sie sich auf Krankheiten bezieht (§ 1). Unzulässig ist es, einer Behandlung eine Wirksamkeit beizulegen, die sie nicht hat, oder einen sicheren Erfolg in Aussicht zu stellen (§ 3). Das betrifft Heilpraktiker ebenso wie Therapiepraxen. Wir texten Beschreibung statt Versprechen. Keine Rechtsberatung.
Wer „Heilpraktiker“ oder „Physiotherapeut“ schreibt, braucht grundsätzlich die jeweilige Erlaubnis, wer „Psychotherapeut“ schreibt, im Regelfall die Approbation (§ 1 HeilprG, § 1 MPhG, § 1 PsychThG). Unwahre Angaben zu Befähigung und Status sind nach § 5 UWG irreführend. Für Osteopathie und ähnliche Verfahren klären Sie Bezeichnung und Erlaubnis vorab mit der zuständigen Behörde.
Schon die Tatsache einer Behandlung kann geschützt sein: Die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin nennt ausdrücklich die Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse (§ 8). Für andere Berufe klären Sie die Pflichten mit Ihrer Kammer oder Ihrem Verband. Antworten auf Bewertungen verraten deshalb nichts über Klientinnen und Klienten.
Bei Google gelten für Beratung bei Depressionen, Angstzuständen oder Sucht besondere Regeln für personalisierte Anzeigen. Meta erlaubt Anzeigen für Angebote, aber keine, die Nutzern eine Erkrankung unterstellen. Anzeigen beschreiben das Angebot, nicht das Problem der Person. Den Wortlaut der Richtlinien prüfen wir vor Kampagnenstart.
Angaben zu Behandlungen können Gesundheitsdaten sein, die nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt sind. Die Datenschutzkonferenz verlangt für Terminerinnerungen eine ausdrückliche Einwilligung und nennt eine alternative Terminmöglichkeit als Standard. Ob das Papier für Ihre Praxisform gilt, klärt die Datenschutzaufsicht.
Jede Maßnahme richten wir auf die Anforderungen Ihrer Branche aus.
Eine ruhige, schnelle Website mit Angebot, Qualifikationen, Ablauf, Anfahrt und Terminweg. Qualifikationen nennen wir nur so, wie sie Ihnen zustehen: „Physiotherapeut“ führt grundsätzlich nur, wer eine Erlaubnis hat (§ 1 MPhG), „Psychotherapeut“ im Regelfall nur mit Approbation (§ 1 PsychThG).
Mehr erfahren →Ein vollständiges Profil mit Kategorie, Leistungen, Praxisfotos und Terminlink. Arbeiten mehrere Behandelnde am Standort, empfiehlt Google ein Standortprofil der Praxis. Bieten Sie Hausbesuche an, pflegen wir ein Einsatzgebiet ein. Der Name bleibt ohne Werbezusätze.
Mehr erfahren →Seiten zu Behandlungsangebot und Beschwerdebild, die sachlich informieren, statt Heilung zu versprechen. Die unwahre Angabe, eine Leistung könne Krankheiten heilen, ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig (UWG-Anhang Nr. 17). Einen bestimmten Rang bei Google können wir nicht zusagen.
Mehr erfahren →Ein Ablauf mit Link oder QR-Code, ohne Gegenleistung. Antworten nennen keine Behandlungsinhalte und bestätigen nicht, dass jemand Klient ist: Die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin verpflichtet ausdrücklich zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse (§ 8).
Mehr erfahren →Suchanzeigen für einzelne Leistungen mit eigener Zielseite. Bei Themen wie Depression, Angst oder Sucht fällt Werbung unter Googles Richtlinie zu sensiblen Interessenkategorien, selbst zusammengestellte Zielgruppen sind dort nicht zulässig. Meta verbietet Anzeigen, die Nutzern eine Erkrankung unterstellen.
Mehr erfahren →Online-Terminbuchung und Erinnerungen, orientiert an den Hinweisen der Datenschutzkonferenz zu Heilberufspraxen: nur erforderliche Daten, Erinnerungen nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Eine zweite, nicht digitale Möglichkeit zur Terminvereinbarung bleibt bestehen. Dienstleister binden wir vertraglich ein.
Mehr erfahren →Vom ersten Gespräch bis zur Auswertung: transparent und ohne Fachchinesisch.
Wir klären Berufsbezeichnung, Angebot und Qualifikationen und sammeln die Regeln, die für Ihren Beruf gelten. Offene Fragen gehen an Ihre Kammer oder Ihren Verband.
Website mit Angebot, Qualifikation, Ablauf, Anfahrt, Impressum und Terminweg aufbauen und ein vollständiges Google-Profil pflegen. Anschließend testen wir beides auf dem Smartphone.
Texte beschreiben Angebot und Ablauf, nicht Heilerfolge. Aussagen zur Wirksamkeit, Fallbeispiele und Bilder lesen wir gegen das Heilmittelwerbegesetz und das UWG.
Bewertungsablauf einrichten, Antworten ohne Behandlungsinhalte vorbereiten und Praxisbilder ohne Klientinnen und Klienten auswählen. Gefälschte Bewertungen gibt es nicht, Antworten bleiben kurz und sachlich.
Online-Terminbuchung und Erinnerungen mit Einwilligung aufbauen und bei Bedarf Suchanzeigen starten, die das Angebot beschreiben und nicht das Problem der Person.
Anrufe, Terminanfragen und gebuchte Termine je Kanal auswerten und die Maßnahmen anpassen. Aufwand, der keine Anfragen auslöst, streichen wir. Zusagen zu Klientenzahlen gibt es nicht.
Wir bauen Websites, Profile und Anfragewege für Behandelnde. Aus Heilpraktiker- und Therapiepraxen liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Verwandt, aber ein anderes Gewerbe, ist Wellness Oberlausitz (Massage und Yoga, Terminbuchung, Local SEO), dessen Ergebnisse wir nicht übertragen. Das Berufsrecht der Psychotherapie haben wir für Berlin gelesen, für Brandenburg prüft bitte die zuständige Kammer den Wortlaut. Wir beraten nicht juristisch und sagen keine Klientenzahlen zu.
Heilpraktiker, Physiotherapie und Psychotherapie unterliegen verschiedenen Gesetzen und Kammern. Wir sammeln die Regeln für Ihren Beruf, markieren offene Punkte und lassen Sie diese bei Ihrer Kammer oder Ihrem Verband klären.
Texte beschreiben Angebot, Ablauf und Qualifikation. Sie versprechen keinen Heilerfolg, behaupten keine Wirksamkeit ohne Beleg und zeigen keine Krankengeschichten, bevor sie rechtlich geprüft sind.
Termin- und Kontaktformulare fragen nur ab, was für den Termin nötig ist. Erinnerungen gibt es nur mit ausdrücklicher Einwilligung, Dienstleister werden vertraglich eingebunden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Betrieb heute Anfragen verliert und was als Erstes sinnvoll ist. Preise oder Ergebnisse nennen wir vorab nicht, ein Angebot folgt nach dem Gespräch.
Kostenlos · Unverbindlich · 30 Minuten