Wer welche Regeln setzt
| Regelwerk | Was es regelt | Quelle |
|---|---|---|
| Heilmittelwerbegesetz (HWG) | Werbung für Behandlungen und Verfahren, soweit sich die Aussage auf Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bezieht (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG) | gesetze-im-internet.de |
| Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) | Irreführung, Bewertungen, Werbung per elektronischer Post | gesetze-im-internet.de |
| Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin | Sachliche Information gestattet, berufswidrige Werbung untersagt (§ 19); Fassung zuletzt geändert 2007, wie auf der Kammerseite abrufbar | zaek-berlin.de, Berufsrecht |
| Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg | Sachliche Information gestattet, berufswidrige Werbung untersagt (§ 21); zuletzt geändert 9. Oktober 2019 | service.lzkb.de, Kammersatzungen |
Die Berliner Berufsordnung rechnet zur berufswidrigen Werbung ausdrücklich auch alle im HWG und im UWG aufgezählten Sachverhalte (§ 19 Abs. 1). Ob das HWG im Einzelfall greift, hängt von der Aussage ab. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung Ihrer Kammer. Wir haben die am 13. Oktober 2026 veröffentlichten Fassungen gelesen.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026. KD steht für den Wettbewerb (0 bis 100), CPC für den geschätzten Klickpreis. Schätzwerte.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| heilmittelwerbegesetz | 590 | 37 | 0,03 € |
| werbung zahnarzt | 320 | 6 | ohne Angabe |
| werbung für zahnärzte | 210 | 7 | 3,31 € |
| berufsordnung zahnärzte | 30 | 48 | ohne Angabe |
| vorher nachher zahnarzt | 10 | 5 | ohne Angabe |
Das Interesse am Rechtsrahmen ist da. Der Klickpreis von 0,03 € für „heilmittelwerbegesetz“ zeigt eine reine Informationssuche. Die Suchen nach Werbung für Zahnärzte (210 bis 320) haben geringen Wettbewerb (KD 6 bis 7).
Was geht und was nicht
Die Tabelle zeigt, wo Praxiswerbung am häufigsten angreifbar ist. Sie nennt Beispiele und Fundstellen, keine vollständige Prüfung. Entscheidend ist immer der konkrete Text: Dieselbe Aussage kann als sachliche Information zulässig oder als Erfolgsversprechen unzulässig sein, je nach Zusammenhang.
| Thema | Möglich | Nicht möglich oder heikel | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Leistungen | Sachliche Information über Behandlungen, Ablauf, Team, Zeiten | Anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung | BO Berlin § 19 Abs. 1; BO Brandenburg § 21 Abs. 1 |
| Behandlungserfolg | Möglichkeiten und typischen Ablauf beschreiben | Erfolg mit Sicherheit in Aussicht stellen; unwahre Aussage, eine Leistung heile Krankheiten | § 3 Satz 2 Nr. 2 HWG; UWG Anhang Nr. 17 |
| Bewertungen und Patientenstimmen | Echte Bewertungen mit Quelle zeigen | Gekaufte oder gefälschte Bewertungen; Äußerungen Dritter in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise | § 5b Abs. 3 UWG; UWG Anhang Nr. 23b, 23c; § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG |
| Bilder | Praxis, Geräte, Modelle, Team mit Einwilligung | Patientenbilder ohne Einwilligung; missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Darstellung von Körperveränderungen | § 22 KUG; § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG |
| Vorher-nachher | Nur nach Prüfung und mit Einwilligung | Ausdrücklich untersagt bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit; sonst gelten § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG und das Irreführungsverbot | § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG |
| Geschenke und Rabatte | Geringwertige Kleinigkeiten und die weiteren Ausnahmen | Zuwendungen und Werbegaben, zum Beispiel Gutscheine für Bewertungen | § 7 HWG |
| Praxisname | Name und Berufsbezeichnung | Berlin: Akademie, Institut, Poliklinik, Zentrum, Ärztehaus; Brandenburg: Akademie, Institut, Poliklinik | BO Berlin § 19 Abs. 3; BO Brandenburg § 21 Abs. 5 |
| Besondere Kenntnisse | Hinweis auf besondere, personenbezogene Kenntnisse | Berlin: Tätigkeitsschwerpunkte nur nach Anlage 1 und 2; Brandenburg: Kammer kann Näheres regeln | BO Berlin § 19 Abs. 2; BO Brandenburg § 21 Abs. 2 |
| Werbung durch Dritte | Agentur und Portale mit klaren Vorgaben | Berufswidrige Werbung durch Dritte veranlassen oder dulden | BO Berlin § 19 Abs. 1; BO Brandenburg § 21 Abs. 1 |
| Kinder | Eltern ansprechen | Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten | § 11 Abs. 1 Nr. 12 HWG |

So kommen Texte und Anzeigen durch die Freigabe
- Alle Texte, Bilder und Anzeigen auflisten, auch die von Agenturen und Portalen.
- Jede Aussage gegen die Tabelle prüfen und Erfolgs-, Heil- und Vergleichsaussagen streichen.
- Belege sammeln: Qualifikationen, Einwilligungen, Quellen von Bewertungen.
- Die Freigabe trifft der Zahnarzt oder die Zahnärztin, der Stand wird mit Datum festgehalten.
- Bei Zweifeln die Kammer fragen. Die Zahnärztekammer Berlin nennt als Aufgabe ihres Referats Berufsrecht die Beratung von Mitgliedern, unter anderem zum Werberecht.
Legen Sie für die Belege einen Ordner an. Er enthält je Aussage den Beleg, die Einwilligung, das Datum und die Person, die freigegeben hat. Bei einer Beanstandung durch Kammer, Wettbewerber oder Plattform sparen Sie damit Zeit.
Das ist keine Rechtsberatung. Wir formulieren sachlich und mit Belegen. Die Freigabe der Aussagen liegt bei Ihnen. Praktische Umsetzung: Leistungsseiten, Google-Profil und Bewertungen, Anzeigen, Recall. Allgemein zu Datenschutz und UWG: Lead-Recht.

Häufige Fragen
Darf ich Vorher-nachher-Bilder zeigen?›
Darf ich „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ nennen?›
Wer verantwortet Texte, die eine Agentur schreibt?›
Gelten die Regeln auch für Social Media?›
Stand: 13. Oktober 2026



