Social-Media-Recht: Checkliste zu Impressum, Datenschutz, Bildern, Werbung und Musik

Auf Social Media gelten dieselben Gesetze wie auf Ihrer Website: Impressum, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht. Diese Seite ordnet sie als Checkliste mit Quellen, Stand 13. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr Vorgehen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.

Geschlossenes Gesetzbuch neben Smartphone und Laptop auf einem Schreibtisch, Einband ohne lesbare Schrift, Anzeigen nur abstrakte Formen
Auf Social Media gelten dieselben Gesetze wie auf Ihrer Website.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (eigene Abfrage; Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzungen eines Keyword-Tools.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
recht am eigenen bild4.400880,09 €
impressum instagram320190,69 €
instagram gewinnspiel180180,24 €
gewinnspiel teilnahmebedingungen140190,58 €
impressum social media90190,76 €
impressumspflicht social media9090,76 €
datenschutz social media90140,62 €
werbung kennzeichnen instagram5030–
social media recht4081,06 €
gema social media2012–

Das große Thema ist das Recht am eigenen Bild (4.400 Suchen, KD 88), schwer erreichbar. Impressum auf Instagram (320, KD 19) und Gewinnspiele (180, KD 18) sind mittelschwere Themen mit klarer Frage. Klickpreise unter 1,10 € zeigen: Hier wird informiert, nicht gekauft.

Die Checkliste

ThemaWas Sie prüfenGrundlage
ImpressumName, Anschrift, Kontakt und weitere Pflichtangaben im Profil, leicht erkennbar und direkt erreichbar§ 5 DDG; der Leitfaden der Medienanstalten nennt § 5 DDG und § 18 MStV auch für Social-Media-Angebote
DatenschutzDatenschutzerklärung verlinken, Nachrichten, Gewinnspiele und Messung darin erklärenDSGVO; Positionen der Datenschutzkonferenz zu Facebook-Seiten
Bilder von PersonenEinwilligung der erkennbar Abgebildeten, dokumentiert und widerrufbar§§ 22, 23 KUG; DSK-Kurzpapier Nr. 20
WerbekennzeichnungKooperationen und Beiträge gegen Gegenleistung deutlich kennzeichnen§ 5a UWG; § 6 DDG; Leitfaden der Medienanstalten
GewinnspieleTeilnahmebedingungen leicht zugänglich, Veranstalter klar benannt, Plattformregeln§ 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG; Richtlinien der Plattform
MusikNur mit Lizenz oder aus der Bibliothek der Plattform für Unternehmen§§ 15, 19a, 97 UrhG; Musikrichtlinien von Meta und TikTok
Tracking und AnzeigenEinwilligung vor Pixel und ähnlichen Techniken§ 25 TDDDG; Bedingungen der Anbieter
WerbenachrichtenDirektnachrichten mit Werbung nur mit Einwilligung§ 7 Abs. 2 UWG

Impressum und Datenschutz

  • Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, bei Eintragung das Register samt Nummer und, wenn vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten.
  • In Profilen eignet sich dafür ein klar benannter Link auf das Impressum Ihrer Website. Prüfen Sie ihn in der App.
  • Datenschutz bei Facebook-Seiten: Gerichte und Behörden haben sich unterschiedlich geäußert. Die Einordnung steht auf der Seite Facebook- und Instagram-Werbung.
  • Verarbeiten Sie Daten aus Nachrichten oder Gewinnspielen, gehören Zweck, Speicherdauer und Rechte der Betroffenen in Ihre Datenschutzerklärung.
Ausgefülltes Formular mit Stift neben ausgedruckten Fotos von Händen und Produkten auf einem Tisch, Schrift unleserlich, keine Gesichter
Eine dokumentierte Einwilligung gehört zu jedem Foto mit erkennbaren Personen.

Bilder und Einwilligung

Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk neben einer Örtlichkeit sind, und schränkt sie ein, wenn berechtigte Interessen verletzt werden. Für Einwilligungen nach der DSGVO nennt die Datenschutzkonferenz: freiwillig, bezogen auf einen bestimmten Fall, informiert, durch eine eindeutige bestätigende Handlung, nachweisbar und jederzeit widerrufbar, der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Den Ablauf zeigt der Beitrag Kundenfotos auf Social Media.

Werbung, Gewinnspiele und Musik

  • Werbung: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG müssen kommerzielle Kommunikationen klar als solche erkennbar sein. Der Leitfaden der Medienanstalten (Stand Mai 2025) verlangt „Werbung“ oder „Anzeige“ deutlich lesbar und nennt Ausnahmen für eindeutig geschäftliche Kanäle. Details auf der Seite Influencer-Marketing lokal.
  • Gewinnspiele: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG müssen Gewinnspiele mit Werbecharakter klar erkennbar sein und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich, klar und eindeutig angegeben werden. Meta verlangt in seinen Richtlinien für Seiten zusätzlich, dass die Aktion rechtmäßig ist und erkennbar nicht von Meta veranstaltet wird.
  • Musik: Das Zugänglichmachen eines Werks ist dem Urheber vorbehalten (§§ 15, 19a UrhG), Verletzungen können zu Unterlassung und Schadensersatz führen (§ 97 UrhG). Meta untersagt in den Musikrichtlinien (gültig ab 26. März 2024) die Nutzung für kommerzielle Zwecke ohne passende Lizenz. TikTok bietet Unternehmen dafür die Commercial Music Library.
Kleine Losbox aus Holz mit gefalteten Papierzetteln auf einer Ladentheke, daneben ein Stift, ohne lesbare Beschriftung
Teilnahmebedingungen gehören vor die Verlosung, nicht danach.

Häufige Fragen

Brauche ich auf Instagram ein Impressum?›
Bei geschäftlich genutzten Profilen gelten die Impressumsvorgaben nach § 5 DDG. Der Leitfaden der Medienanstalten nennt sie ausdrücklich auch für Social-Media-Angebote. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Fotos von Kundinnen und Kunden posten?›
Nur mit Einwilligung der erkennbar Abgebildeten (§ 22 KUG), mit Ausnahmen nach § 23 KUG. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Musik aus Reels nutzen?›
Metas Musikrichtlinien untersagen die Nutzung für kommerzielle Zwecke ohne passende Lizenz. Nutzen Sie lizenzierte Musik der Plattform oder eigene Lizenzen.
Muss ich meine Beiträge als Werbung kennzeichnen?›
Eigene Angebote auf einem erkennbar geschäftlichen Kanal in der Regel nicht, Kooperationen und Beiträge gegen Gegenleistung schon. Das ist keine Rechtsberatung.

Stand: 13. Oktober 2026

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