Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (eigene Abfrage; Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzungen eines Keyword-Tools.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| recht am eigenen bild | 4.400 | 88 | 0,09 € |
| impressum instagram | 320 | 19 | 0,69 € |
| instagram gewinnspiel | 180 | 18 | 0,24 € |
| gewinnspiel teilnahmebedingungen | 140 | 19 | 0,58 € |
| impressum social media | 90 | 19 | 0,76 € |
| impressumspflicht social media | 90 | 9 | 0,76 € |
| datenschutz social media | 90 | 14 | 0,62 € |
| werbung kennzeichnen instagram | 50 | 30 | – |
| social media recht | 40 | 8 | 1,06 € |
| gema social media | 20 | 12 | – |
Das große Thema ist das Recht am eigenen Bild (4.400 Suchen, KD 88), schwer erreichbar. Impressum auf Instagram (320, KD 19) und Gewinnspiele (180, KD 18) sind mittelschwere Themen mit klarer Frage. Klickpreise unter 1,10 € zeigen: Hier wird informiert, nicht gekauft.
Die Checkliste
| Thema | Was Sie prüfen | Grundlage |
|---|---|---|
| Impressum | Name, Anschrift, Kontakt und weitere Pflichtangaben im Profil, leicht erkennbar und direkt erreichbar | § 5 DDG; der Leitfaden der Medienanstalten nennt § 5 DDG und § 18 MStV auch für Social-Media-Angebote |
| Datenschutz | Datenschutzerklärung verlinken, Nachrichten, Gewinnspiele und Messung darin erklären | DSGVO; Positionen der Datenschutzkonferenz zu Facebook-Seiten |
| Bilder von Personen | Einwilligung der erkennbar Abgebildeten, dokumentiert und widerrufbar | §§ 22, 23 KUG; DSK-Kurzpapier Nr. 20 |
| Werbekennzeichnung | Kooperationen und Beiträge gegen Gegenleistung deutlich kennzeichnen | § 5a UWG; § 6 DDG; Leitfaden der Medienanstalten |
| Gewinnspiele | Teilnahmebedingungen leicht zugänglich, Veranstalter klar benannt, Plattformregeln | § 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG; Richtlinien der Plattform |
| Musik | Nur mit Lizenz oder aus der Bibliothek der Plattform für Unternehmen | §§ 15, 19a, 97 UrhG; Musikrichtlinien von Meta und TikTok |
| Tracking und Anzeigen | Einwilligung vor Pixel und ähnlichen Techniken | § 25 TDDDG; Bedingungen der Anbieter |
| Werbenachrichten | Direktnachrichten mit Werbung nur mit Einwilligung | § 7 Abs. 2 UWG |
Impressum und Datenschutz
- Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, bei Eintragung das Register samt Nummer und, wenn vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten.
- In Profilen eignet sich dafür ein klar benannter Link auf das Impressum Ihrer Website. Prüfen Sie ihn in der App.
- Datenschutz bei Facebook-Seiten: Gerichte und Behörden haben sich unterschiedlich geäußert. Die Einordnung steht auf der Seite Facebook- und Instagram-Werbung.
- Verarbeiten Sie Daten aus Nachrichten oder Gewinnspielen, gehören Zweck, Speicherdauer und Rechte der Betroffenen in Ihre Datenschutzerklärung.

Bilder und Einwilligung
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk neben einer Örtlichkeit sind, und schränkt sie ein, wenn berechtigte Interessen verletzt werden. Für Einwilligungen nach der DSGVO nennt die Datenschutzkonferenz: freiwillig, bezogen auf einen bestimmten Fall, informiert, durch eine eindeutige bestätigende Handlung, nachweisbar und jederzeit widerrufbar, der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Den Ablauf zeigt der Beitrag Kundenfotos auf Social Media.
Werbung, Gewinnspiele und Musik
- Werbung: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG müssen kommerzielle Kommunikationen klar als solche erkennbar sein. Der Leitfaden der Medienanstalten (Stand Mai 2025) verlangt „Werbung“ oder „Anzeige“ deutlich lesbar und nennt Ausnahmen für eindeutig geschäftliche Kanäle. Details auf der Seite Influencer-Marketing lokal.
- Gewinnspiele: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG müssen Gewinnspiele mit Werbecharakter klar erkennbar sein und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich, klar und eindeutig angegeben werden. Meta verlangt in seinen Richtlinien für Seiten zusätzlich, dass die Aktion rechtmäßig ist und erkennbar nicht von Meta veranstaltet wird.
- Musik: Das Zugänglichmachen eines Werks ist dem Urheber vorbehalten (§§ 15, 19a UrhG), Verletzungen können zu Unterlassung und Schadensersatz führen (§ 97 UrhG). Meta untersagt in den Musikrichtlinien (gültig ab 26. März 2024) die Nutzung für kommerzielle Zwecke ohne passende Lizenz. TikTok bietet Unternehmen dafür die Commercial Music Library.

Häufige Fragen
Brauche ich auf Instagram ein Impressum?›
Darf ich Fotos von Kundinnen und Kunden posten?›
Darf ich Musik aus Reels nutzen?›
Muss ich meine Beiträge als Werbung kennzeichnen?›
Stand: 13. Oktober 2026



