Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| ki telefonassistent | 480 | 5 | 11,25 € |
| ki voice agent | 90 | 20 | 7,74 € |
| chatbot für website | 90 | 18 | 3,14 € |
| ki telefonassistent kosten | 70 | 10 | 7,57 € |
| ki chatbot website | 50 | 0 | 3,48 € |
| ki rezeption | 10 | 0 | 5,35 € |
Das Thema wird allgemein gesucht (480 Suchen bei KD 5), und der geschätzte Klickpreis für „ki telefonassistent“ liegt bei 11,25 €. Für „zahnarzt telefonassistent“ und „zahnarzt chatbot“ liegen in unserer Abfrage keine Daten vor.
Was ein Assistent übernehmen kann und was nicht
| Anliegen | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Sprechzeiten, Anfahrt, Vertretung | Assistent geeignet | Steht der Zahnarzt nicht zur Verfügung, sind Name, Anschrift und Telefonnummer eines Vertreters bekanntzugeben (BO Berlin § 11 Abs. 1, BO Brandenburg § 10 Abs. 1): als Ansage hinterlegen |
| Terminwunsch aufnehmen | Assistent geeignet, wenn die Daten auf das Nötige beschränkt sind | Name, Rückrufnummer, Wunschzeit; Bestätigung durch das Team |
| Akute Schmerzen, Schwellung, Unfall | Mensch | Keine Bewertung durch den Assistenten; Hinweis auf die Notfallregelung der Praxis |
| Fragen zu Befund, Röntgenbild, Risiken | Mensch | Aufklärung mündlich durch den Behandelnden oder eine qualifizierte Person (§ 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB) |
| Fragen zu Kosten | Mensch | Kostenplan in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 3 GOZ) |
Gesundheitsdaten und Schweigepflicht
Gesundheitsdaten beziehen sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen (Art. 4 Nr. 15 DSGVO). Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, mit Ausnahmen wie der ausdrücklichen Einwilligung oder der Behandlung unter den Bedingungen des Art. 9 Abs. 3. Nach den Hinweisen von BÄK und KBV für Arztpraxen (Stand 1. Oktober 2025) gelten Schweigepflicht und Datenschutz uneingeschränkt auch beim Einsatz von KI.
- Anbieter als mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3 StGB) schriftlich zur Geheimhaltung verpflichten (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1).
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO: Weisungen, Vertraulichkeit der Beschäftigten des Anbieters, Unterauftragnehmer, Löschung oder Rückgabe (Abs. 3).
- Verarbeitungsort klären, auch bei Support und Wartung (Drittländer: Art. 44 ff. DSGVO).
- Daten sparsam: Die DSK nennt für Terminverwaltungsdienste Name, Geburtsdatum, behandelnde Person, Terminart und Kontaktweg und untersagt eigene Zwecke des Anbieters (Beschluss vom 16. Juni 2025); ob das auf Telefonassistenten übertragbar ist, klären Sie mit der Datenschutzberatung.
- Aufzeichnung oder Transkription nur mit Rechtsgrundlage und Information nach Art. 13 DSGVO; die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 Abs. 1 StGB strafbar.
KI-Hinweis und Übergabe an das Team
Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung verlangt, dass KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sind, dass diese erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist; die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion klar und eindeutig erfolgen (Abs. 5). Nach Art. 113 gilt die Verordnung ab dem 2. August 2026, Art. 50 hat keinen anderen Beginn (Wortlaut im Amtsblatt vom 12. Juli 2024; spätere Änderungen haben wir nicht im Wortlaut geprüft, Stand 14. Oktober 2026). Die Pflicht trifft den Anbieter: Prüfen Sie, dass er sie erfüllt, und setzen Sie den Hinweis zusätzlich selbst an den Anfang.
Beispiel für den Beginn: „Guten Tag, hier ist der digitale Assistent der Praxis [Name]. Ich bin eine KI, kein Mensch. Ich nehme Terminwünsche auf und nenne Zeiten und Anfahrt. Wenn Sie lieber mit dem Team sprechen, sagen Sie Mensch.“
| Auslöser | Aktion |
|---|---|
| Anrufer nennt Schmerzen oder Notfall | Hinweis auf die Notfallregelung der Praxis, wenn möglich Weiterleitung |
| Anrufer verlangt einen Menschen | Sofort weiterleiten oder Rückruf zusagen, den die Praxis hält |
| Assistent versteht nicht | Rückrufwunsch aufnehmen, nicht raten |
| Außerhalb der Sprechzeiten | Rückrufliste und Vertretungshinweis |

Chatbot auf der Website und Einführung
Ein Chatfenster wird häufig über Skripte eines Anbieters eingebunden. Nach dem FAQ der Berliner Datenschutzbeauftragten zur Terminverwaltung verschaffen eingebundene Drittinhalte wie Skripte diesen Dritten Kenntnis von personenbezogenen Daten, wofür es regelmäßig keine Rechtsgrundlage gibt. Für Zugriffe auf das Endgerät verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, außer sie sind unbedingt erforderlich. Binden Sie den Chat daher erst nach der Einwilligung ein und lassen Sie dort keine Beschwerden oder Befunde abfragen.
- Anliegen festlegen, die der Assistent übernimmt, und die, die er nie übernimmt.
- Vertrag, Verpflichtung zur Geheimhaltung und Verarbeitungsort klären.
- Hinweis, Notfallregel und Übergabe formulieren und von der Praxis freigeben lassen.
- Mit Testanrufen des Teams prüfen.
- Klein beginnen und auswerten: Rückrufe, falsch erkannte Anliegen, Beschwerden.
Zum Aufbau: KI-Telefonassistent und Voice Agent, Datenschutz und KI-Hinweis und Terminbuchung. Aus der Zahnmedizin liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Für SolarX (Photovoltaik) haben wir eine KI-gestützte Erstqualifizierung aufgebaut, laut Referenz sanken die manuellen Calls um 60 %; das ist ein anderes Gewerk und kein Beleg für Praxen.
Häufige Fragen
Darf ein KI-Telefonassistent Termine in der Zahnarztpraxis aufnehmen?›
Muss der Anrufer wissen, dass er mit einer KI spricht?›
Was passiert bei Notfällen?›
Stand: 14. Oktober 2026



