Branchen / Zahnarztpraxen / Werbebeispiele

Zahnarzt-Werbung prüfen: zehn Beispielsätze und Bildtypen mit Einschätzung und Fundstelle

Die Regeln der Praxiswerbung sind auf Gesetze und Berufsordnungen verteilt. Diese Seite wendet sie auf zehn typische Sätze und Bildtypen an und nennt jeweils die Fundstelle. Die Einschätzungen sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind der konkrete Text und die aktuelle Fassung der Regeln Ihrer Kammer.

Ausdruck eines Flyer-Entwurfs mit abstrakten Bildflächen und roten Stiftmarkierungen am Rand auf einem Tisch, daneben ein Stift, Text unleserlich
Prüfen Sie Entwürfe vor dem Druck, nicht erst danach.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
zahnarzt werbung3206ohne Angabe
werbung für zahnärzte21073,31 €
zahnarzt werbung erlaubt107ohne Angabe
zahnarzt vorher nachher bilder105ohne Angabe

Die Frage nach erlaubter Werbung wird in kleinen bis mittleren Mengen gestellt (10 bis 320) bei sehr geringem Wettbewerb (KD 5 bis 7). Wer „zahnarzt werbung“ sucht, will vermutlich Beispiele sehen. Die Regeln selbst erklärt die Seite Werberecht für Zahnarztpraxen.

So lesen Sie die Tabelle

Zulässig heißt: Nach den gelesenen Texten ist kein Verstoß erkennbar, sofern die Aussage stimmt. Heikel heißt: Es hängt vom Zusammenhang, von Belegen oder von der Auslegung ab, fragen Sie vorher Ihre Kammer. Unzulässig heißt: Der Wortlaut einer Vorschrift erfasst die Aussage. Die Berliner Berufsordnung rechnet alle im HWG und im UWG aufgezählten Sachverhalte zur berufswidrigen Werbung (§ 19 Abs. 1). Ob das HWG selbst greift, hängt davon ab, ob sich die Aussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bezieht (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a).

Zehn Beispiele mit Einschätzung

BeispielEinschätzungFundstelle und Begründung
1. „Wir bieten professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe an. Termine telefonisch oder online.“ZulässigSachliche Information über die Berufstätigkeit (BO Berlin § 19 Abs. 1, BO Brandenburg § 21 Abs. 1), sofern die Angaben stimmen (§ 5 UWG)
2. „Garantiert schmerzfrei und mit sicherem Erfolg.“UnzulässigErfolg mit Sicherheit in Aussicht stellen: § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a HWG; zu erwartende Ergebnisse: § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG
3. „Die beste Zahnarztpraxis in Berlin.“Heikel bis unzulässigAnpreisende Werbung ist berufswidrig (BO Berlin § 19 Abs. 1, BO Brandenburg § 21 Abs. 1); nicht belegbare Spitzenangaben können irreführen (§ 5 Abs. 1 und 2 UWG)
4. „Bei uns behandeln Sie schonender als in der Praxis nebenan.“UnzulässigVergleichende und herabsetzende Werbung ist berufswidrig (BO Berlin § 19 Abs. 1, BO Brandenburg § 21 Abs. 1)
5. „Wer sich jetzt nicht behandeln lässt, verliert seine Zähne.“Unzulässig, wenn pauschal oder unwahrUnwahre Angaben über Gefahren bei Nichtinanspruchnahme: UWG Anhang Nr. 12; Notwendigkeit einer Leistung: § 5 Abs. 2 Nr. 5 UWG
6. „Nur diese Woche: Bleaching mit Rabatt, dazu ein Gutschein bei Terminbuchung.“HeikelZuwendungen und Werbegaben: § 7 HWG, wo das HWG greift; unwahre zeitliche Begrenzung: UWG Anhang Nr. 7; Preisangaben: § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG; bei Gebühren zusätzlich GOZ und Berufsordnung
7. Patientenstimme: „Seit der Behandlung bin ich geheilt.“UnzulässigÄußerungen Dritter in irreführender Weise: § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG; unwahre Heilungsangabe: UWG Anhang Nr. 17; dazu Einwilligung und Schweigepflicht
8. Bild: leerer Behandlungsraum, Geräte, KiefermodellZulässigKeine Person, keine Aussage; Bildunterschrift sachlich halten (BO Berlin § 19 Abs. 1, BO Brandenburg § 21 Abs. 1)
9. Bild: TeamfotoZulässig mit EinwilligungBildnisse nur mit Einwilligung (§ 22 KUG); bei Beschäftigten schriftlich oder elektronisch mit Aufklärung über Zweck und Widerruf (§ 26 Abs. 2 BDSG)
10. Bild: Vorher-nachher-Foto von PatientenHeikelEinwilligung (§ 22 KUG), Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), Körperveränderungen nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend darstellen (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG); ausdrücklich ausgeschlossen nur bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1); Kammer fragen
Aufgeschlagener Ordner mit Gesetzestexten, Textmarker und Notizblock auf einem Praxis-Schreibtisch, Text unleserlich
Zu jeder Einschätzung gehört eine Fundstelle, die Sie nachlesen können.

So prüfen Sie einen eigenen Satz

  1. Beschreibt der Satz, was die Praxis tut, oder verspricht er ein Ergebnis?
  2. Wertet er andere Praxen ab oder vergleicht er sich mit ihnen?
  3. Lässt sich jede Tatsache belegen, und liegt der Beleg im Ordner?
  4. Kommen Personen in Bild oder Zitat vor, und liegt ihre Einwilligung vor?
  5. Gibt es eine Gegenleistung wie Rabatt, Gutschein oder Geschenk?

Die Freigabe trifft der Zahnarzt, mit Datum. Die Zahnärztekammer Berlin nennt als Aufgabe ihres Referats Berufsrecht die Beratung von Mitgliedern, unter anderem zum Werberecht. Gerichtsurteile haben wir nicht herangezogen, die Einschätzungen stützen sich auf den Wortlaut der Vorschriften.

Helles, leeres Behandlungszimmer einer Zahnarztpraxis mit Behandlungsstuhl, Leuchte und Instrumentenwagen im Tageslicht, keine Personen
Ein leeres Behandlungszimmer ist ein Bildtyp ohne Patienten und ohne Versprechen.

Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel entscheiden Ihre Zahnärztekammer oder ein Fachanwalt für Medizinrecht. Aus der Zahnmedizin liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Wie es weitergeht: Zusatzleistungen und Preisangaben unter Zusatzleistungen, Zahnspange und Aligner unter Kieferorthopädie, Beiträge in sozialen Netzwerken unter Social Media.

Häufige Fragen

Was ist bei Zahnarzt-Werbung erlaubt?›
Sachliche Informationen über die Berufstätigkeit sind gestattet. Anpreisende, irreführende, herabsetzende und vergleichende Werbung ist berufswidrig (BO Berlin § 19 Abs. 1, BO Brandenburg § 21 Abs. 1). Das ist keine Rechtsberatung.
Sind Vorher-nachher-Bilder erlaubt?›
Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Vergleich nur bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG). Sonst gelten Irreführungsverbot, Berufsordnung, Einwilligung und Datenschutz. Fragen Sie vorher Ihre Kammer.
Gelten die Regeln auch für Flyer und Social Media?›
Der Wortlaut der Berufsordnungen unterscheidet nicht nach Kanälen. Flyer in der Praxis, Website und Beiträge prüfen Sie nach denselben Fragen.
Wer verantwortet Texte, die eine Agentur schreibt?›
Berufswidrige Werbung durch Dritte dürfen Sie weder veranlassen noch dulden und müssen ihr entgegenwirken (BO Berlin § 19 Abs. 1). Klären Sie Freigabe und Verantwortung im Vertrag.

Stand: 14. Oktober 2026

Weiterlesen

Mehr für Zahnarztpraxen.

Alle Themen für Zahnarztpraxen ansehen →

Ein klarer Weg
zum Termin in Ihrer Praxis.

Wir bauen Profil, Website und Terminweg sachlich und mit Quellen und messen, was davon zu Terminen wird.

Kostenlos · Unverbindlich · 30 Minuten

🏆
0+
Jahre Erfahrung
🚀
0+
Projekte umgesetzt
🧩
0
Branchen
⭐
0.0
Ø Google-Bewertung
WhatsApp
Hohen Neuendorf · 52.658° N