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Praxisübernahme und Neugründung: Name, Website, Google-Profil, Bestandspatienten, Zeitplan

Bei einer Übernahme erben Sie eine Praxis mit Namen, Schild, Online-Auftritt und Patientenkartei. Bei einer Neugründung fehlt all das. In beiden Fällen entscheidet die Reihenfolge: zuerst klären, was Sie rechtlich übernehmen und nutzen dürfen, dann Name, Website und Profil anpassen, zuletzt Patienten informieren.

Schlichtes Praxisschild neben dem Eingang eines Berliner Altbaus im Morgenlicht, die Gravur ist nicht lesbar, Straßenbäume unscharf im Hintergrund
Das Praxisschild ist bei einer Übernahme der erste sichtbare Wechsel.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
zahnarztpraxis übernehmen1107ohne Angabe
praxisgründung zahnarzt507ohne Angabe
patienten gewinnen4073,86 €
zahnarztpraxis eröffnen2072,52 €
neue patienten gewinnen108ohne Angabe

Wer eine Praxis übernehmen oder gründen will, sucht in kleinen Mengen (20 bis 110) und kaum umkämpft (KD 7). Das ist eine Suche von Zahnärzten, nicht von Patienten. Patienten bemerken den Wechsel erst an Schild, Profil und Website.

Was Sie nicht einfach mitnehmen, und der Name

ThemaAussage der QuelleFolge für das Marketing
PatientenunterlagenOhne schriftliche Einverständniserklärung der Patienten bleibt die Dokumentation beim bisherigen Inhaber oder wird beim Nachfolger getrennt unter Verschluss gehalten; Einsicht nur mit Einverständnis (BO Brandenburg § 12 Abs. 5; BO Berlin § 7 Abs. 5). BÄK und KBV nennen das „Zwei-Schrank-Modell“ (Hinweise für Arztpraxen, Stand 1. Oktober 2025)Ohne Einwilligung ist die Kartei keine Adressliste für Mailings, Recall oder Anzeigen
PraxisschildDas Schild des Vorgängers darf neben dem eigenen nicht länger als ein Jahr geführt werden (BO Berlin § 18 Abs. 5, BO Brandenburg § 22 Abs. 5); in Berlin ist „Nachfolger“ auf dem Schild nicht statthaftFür Website und Profil nennen die gelesenen Texte keine eigene Frist: bei der Kammer nachfragen
PraxisnameKeine Bezeichnung als Akademie, Institut, Poliklinik; in Berlin zusätzlich Zentrum, Ärztehaus (BO Berlin § 19 Abs. 3, BO Brandenburg § 21 Abs. 5)Namen vor Logo und Domain prüfen
MeldungAufnahme und Änderung der Tätigkeit zeigen Sie der Kammer an (BO Brandenburg § 3 Abs. 2; BO Berlin § 1 Abs. 9 verweist auf die Meldeordnung)Kammer nach dem Zeitpunkt fragen, bevor der neue Auftritt online geht

Ein neuer Praxisname braucht eine Recherche, bevor Schild, Domain und Logo bestellt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet die Recherche in DPMAregister kostenfrei an und rät, auch Unionsmarken, Suchmaschinen, Handelsregister und Branchenverzeichnisse nach ähnlichen Zeichen zu durchsuchen (Stand 14. Oktober 2026). Ob ein Name frei ist, beurteilt im Zweifel eine Rechtsberatung. Rechte an Domain und Logo des Vorgängers regeln Sie schriftlich mit ihm.

Google-Profil und Website anpassen

  • Google-Profil: Ein Profil hat genau einen primären Inhaber, weitere Inhaber und Administratoren sind möglich. Neue Inhaber oder Administratoren müssen sieben Tage warten, bevor sie die primäre Inhaberschaft übertragen können (Google-Hilfe, Stand 14. Oktober 2026). Bitten Sie den Vorgänger deshalb früh, Sie als Inhaber hinzuzufügen.
  • Name im Profil wie auf dem Praxisschild, ohne Marketingslogans, Öffnungszeiten oder Leistungszusätze (Google-Richtlinie).
  • Bewertungen des Vorgängers betreffen dessen Arbeit. Wer sie als Beleg der eigenen Praxis zeigt, riskiert den Vorwurf der Irreführung (§ 5 UWG); wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird (§ 5b Abs. 3 UWG). Das lassen Sie rechtlich klären.
  • Website: Impressum mit Name, Berufsbezeichnung, Kammer und Aufsichtsbehörde anpassen, Team und Leistungen des Vorgängers ersetzen (Website für Zahnärzte).
Laptop mit einem Unternehmensprofil aus Kartenausschnitt, Fotostreifen eines leeren Behandlungsraums und goldenen Sternen, Text unleserlich, daneben eine Kaffeetasse
Bei einer Übernahme gehört das Profil zu den ersten Zugängen, die Sie klären.

Bestandspatienten informieren

Patienten sollen wissen, wer sie künftig behandelt, und sie entscheiden, ob sie bleiben. Weil Unterlagen ohne Einwilligung nicht einfach übergehen, klären Sie vorab mit Kammer und Datenschutzberatung, wer ein Schreiben versendet und welche Anschriften dafür genutzt werden dürfen.

  • Inhalt: wer übernimmt, Ort, Sprechzeiten, Telefon, Weg zum Termin, neutral und ohne Leistungswerbung.
  • Hinweis, wie mit den Unterlagen verfahren wird und wie Patienten einwilligen oder widersprechen können.
  • Zusätzlich Aushang in der Praxis, Hinweis auf der Website und eine Telefonansage.
  • Erinnerungen an Kontrolltermine sind ein eigenes Thema und brauchen Einwilligung, siehe Recall.
Verschlossener neutraler Briefumschlag liegt auf einem Empfangstresen einer Zahnarztpraxis neben einem Terminkartenhalter und einer Pflanze, keine Personen
Ein neutraler Umschlag verrät nichts über Behandlung oder Befund.

Ablauf in Phasen

PhaseAufgaben
Vor der ÜbernahmeKammer und Datenschutzberatung zu Unterlagen und Schreiben fragen; Name und Marke recherchieren; Zugänge zu Domain, Profil und Anzeigenkonten erfragen
Zum ÜbernahmetagMeldung bei der Kammer; Schild, Impressum, Telefonansage und Google-Profil angleichen
DanachPatienten informieren; eigene Fotos ohne Patienten erstellen; Bewertungen nur aus echten Behandlungen sammeln; Terminweg und Messung einrichten
Bei NeugründungProfil und Website vor der Eröffnung vorbereiten; Eröffnung sachlich ankündigen; Rabatt- oder Geschenkaktionen vorab gegen das Werberecht prüfen

Das ist keine Rechtsberatung. Für Praxisübergabe, Patientenunterlagen und Werbung klären Sie die Schritte mit Ihrer Zahnärztekammer und einem Fachanwalt für Medizinrecht. Wie es weitergeht: Praxismarke und Schild stehen auf der Seite Praxismarke, Bewertungen unter Google-Profil und Bewertungen.

Häufige Fragen

Darf ich als Nachfolger alle Patienten anschreiben?›
Nicht ohne Weiteres: Ohne Einwilligung der Patienten bleiben die Unterlagen beim bisherigen Inhaber oder werden getrennt unter Verschluss gehalten (BO Brandenburg § 12 Abs. 5, BO Berlin § 7 Abs. 5). Klären Sie das Schreiben vorab mit Kammer und Datenschutzberatung; das ist keine Rechtsberatung.
Übernehme ich die Google-Bewertungen der Praxis?›
Das hängt davon ab, ob Sie das bestehende Profil als Inhaber übernehmen. Eine Aussage von Google zu Bewertungen bei einem Inhaberwechsel haben wir nicht abgerufen. Fragen Sie vorher beim Google-Support nach.
Haben Sie Erfahrung mit Praxisübernahmen?›
Aus der Zahnmedizin liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Wir bringen Ablauf und Prüfpunkte mit und stimmen rechtliche Fragen mit Ihrer Kammer und Rechtsberatung ab. Zusagen zu Platzierungen, Mengen oder Fristen geben wir nicht.

Stand: 14. Oktober 2026

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