Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte). KD = Wettbewerb von 0 bis 100, CPC = geschätzter Klickpreis.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| zahnarztpraxis übernehmen | 110 | 7 | ohne Angabe |
| praxisgründung zahnarzt | 50 | 7 | ohne Angabe |
| patienten gewinnen | 40 | 7 | 3,86 € |
| zahnarztpraxis eröffnen | 20 | 7 | 2,52 € |
| neue patienten gewinnen | 10 | 8 | ohne Angabe |
Wer eine Praxis übernehmen oder gründen will, sucht in kleinen Mengen (20 bis 110) und kaum umkämpft (KD 7). Das ist eine Suche von Zahnärzten, nicht von Patienten. Patienten bemerken den Wechsel erst an Schild, Profil und Website.
Was Sie nicht einfach mitnehmen, und der Name
| Thema | Aussage der Quelle | Folge für das Marketing |
|---|---|---|
| Patientenunterlagen | Ohne schriftliche Einverständniserklärung der Patienten bleibt die Dokumentation beim bisherigen Inhaber oder wird beim Nachfolger getrennt unter Verschluss gehalten; Einsicht nur mit Einverständnis (BO Brandenburg § 12 Abs. 5; BO Berlin § 7 Abs. 5). BÄK und KBV nennen das „Zwei-Schrank-Modell“ (Hinweise für Arztpraxen, Stand 1. Oktober 2025) | Ohne Einwilligung ist die Kartei keine Adressliste für Mailings, Recall oder Anzeigen |
| Praxisschild | Das Schild des Vorgängers darf neben dem eigenen nicht länger als ein Jahr geführt werden (BO Berlin § 18 Abs. 5, BO Brandenburg § 22 Abs. 5); in Berlin ist „Nachfolger“ auf dem Schild nicht statthaft | Für Website und Profil nennen die gelesenen Texte keine eigene Frist: bei der Kammer nachfragen |
| Praxisname | Keine Bezeichnung als Akademie, Institut, Poliklinik; in Berlin zusätzlich Zentrum, Ärztehaus (BO Berlin § 19 Abs. 3, BO Brandenburg § 21 Abs. 5) | Namen vor Logo und Domain prüfen |
| Meldung | Aufnahme und Änderung der Tätigkeit zeigen Sie der Kammer an (BO Brandenburg § 3 Abs. 2; BO Berlin § 1 Abs. 9 verweist auf die Meldeordnung) | Kammer nach dem Zeitpunkt fragen, bevor der neue Auftritt online geht |
Ein neuer Praxisname braucht eine Recherche, bevor Schild, Domain und Logo bestellt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet die Recherche in DPMAregister kostenfrei an und rät, auch Unionsmarken, Suchmaschinen, Handelsregister und Branchenverzeichnisse nach ähnlichen Zeichen zu durchsuchen (Stand 14. Oktober 2026). Ob ein Name frei ist, beurteilt im Zweifel eine Rechtsberatung. Rechte an Domain und Logo des Vorgängers regeln Sie schriftlich mit ihm.
Google-Profil und Website anpassen
- Google-Profil: Ein Profil hat genau einen primären Inhaber, weitere Inhaber und Administratoren sind möglich. Neue Inhaber oder Administratoren müssen sieben Tage warten, bevor sie die primäre Inhaberschaft übertragen können (Google-Hilfe, Stand 14. Oktober 2026). Bitten Sie den Vorgänger deshalb früh, Sie als Inhaber hinzuzufügen.
- Name im Profil wie auf dem Praxisschild, ohne Marketingslogans, Öffnungszeiten oder Leistungszusätze (Google-Richtlinie).
- Bewertungen des Vorgängers betreffen dessen Arbeit. Wer sie als Beleg der eigenen Praxis zeigt, riskiert den Vorwurf der Irreführung (§ 5 UWG); wer Bewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird (§ 5b Abs. 3 UWG). Das lassen Sie rechtlich klären.
- Website: Impressum mit Name, Berufsbezeichnung, Kammer und Aufsichtsbehörde anpassen, Team und Leistungen des Vorgängers ersetzen (Website für Zahnärzte).

Bestandspatienten informieren
Patienten sollen wissen, wer sie künftig behandelt, und sie entscheiden, ob sie bleiben. Weil Unterlagen ohne Einwilligung nicht einfach übergehen, klären Sie vorab mit Kammer und Datenschutzberatung, wer ein Schreiben versendet und welche Anschriften dafür genutzt werden dürfen.
- Inhalt: wer übernimmt, Ort, Sprechzeiten, Telefon, Weg zum Termin, neutral und ohne Leistungswerbung.
- Hinweis, wie mit den Unterlagen verfahren wird und wie Patienten einwilligen oder widersprechen können.
- Zusätzlich Aushang in der Praxis, Hinweis auf der Website und eine Telefonansage.
- Erinnerungen an Kontrolltermine sind ein eigenes Thema und brauchen Einwilligung, siehe Recall.

Ablauf in Phasen
| Phase | Aufgaben |
|---|---|
| Vor der Übernahme | Kammer und Datenschutzberatung zu Unterlagen und Schreiben fragen; Name und Marke recherchieren; Zugänge zu Domain, Profil und Anzeigenkonten erfragen |
| Zum Übernahmetag | Meldung bei der Kammer; Schild, Impressum, Telefonansage und Google-Profil angleichen |
| Danach | Patienten informieren; eigene Fotos ohne Patienten erstellen; Bewertungen nur aus echten Behandlungen sammeln; Terminweg und Messung einrichten |
| Bei Neugründung | Profil und Website vor der Eröffnung vorbereiten; Eröffnung sachlich ankündigen; Rabatt- oder Geschenkaktionen vorab gegen das Werberecht prüfen |
Das ist keine Rechtsberatung. Für Praxisübergabe, Patientenunterlagen und Werbung klären Sie die Schritte mit Ihrer Zahnärztekammer und einem Fachanwalt für Medizinrecht. Wie es weitergeht: Praxismarke und Schild stehen auf der Seite Praxismarke, Bewertungen unter Google-Profil und Bewertungen.
Häufige Fragen
Darf ich als Nachfolger alle Patienten anschreiben?›
Übernehme ich die Google-Bewertungen der Praxis?›
Haben Sie Erfahrung mit Praxisübernahmen?›
Stand: 14. Oktober 2026


