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Leistungsseiten für Implantate, Zahnspange und Prophylaxe: Aufbau, Fragen, Bilder, Grenzen

Wer eine Behandlung plant, sucht nach der Leistung und oft nach dem Ort. Eine Leistungsseite muss informieren, ohne zu versprechen, und dabei Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung beachten. Diese Seite zeigt Aufbau, Fragen der Patienten, Bilder und Grenzen am Beispiel von Implantaten, Kieferorthopädie und Prophylaxe.

Kiefermodell aus Kunststoff mit einem Demomodell eines Implantats auf einem hellen Tisch im Tageslicht, keine Personen
Modelle erklären Behandlungen, ohne einen Patienten zu zeigen.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026. Die KD (Skala 0 bis 100) beschreibt den Wettbewerb, der CPC den geschätzten Klickpreis. Alle Werte sind Schätzungen.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
bleaching40.500680,76 €
zahnimplantat33.10086ohne Angabe
professionelle zahnreinigung22.200941,64 €
zahnimplantate14.80090ohne Angabe
aligner8.000841,43 €
zahnarzt angstpatienten6.60082ohne Angabe
kieferorthopäde berlin4.40066ohne Angabe
zahnspange erwachsene4.40056ohne Angabe
zahnersatz berlin590161,88 €
zahnimplantate berlin48011ohne Angabe
unsichtbare zahnspange48014ohne Angabe
implantologe berlin26014ohne Angabe
angstpatienten zahnarzt1304ohne Angabe

Ohne Ortsbezug sind die großen Begriffe allgemeine Informationssuchen mit KD 56 bis 94 und für eine einzelne Praxis kaum zu gewinnen. Mit Ort oder konkretem Anlass sinkt der Wettbewerb deutlich: „zahnimplantate berlin“ (480, KD 11), „implantologe berlin“ (260, KD 14), „zahnersatz berlin“ (590, KD 16), „unsichtbare zahnspange“ (480, KD 14). Dort lohnt sich eine eigene Leistungsseite. Nicht jeder Ortsbegriff ist leicht: „kieferorthopäde berlin“ (4.400) hat KD 66. Für Angstpatienten gibt es zwei Begriffe: „zahnarzt angstpatienten“ ist groß (6.600, KD 82), „angstpatienten zahnarzt“ klein und leicht (130, KD 4).

Der Aufbau einer Leistungsseite

Eine Leistungsseite beantwortet in dieser Reihenfolge, was Patienten wissen wollen, bevor sie anrufen. Die Reihenfolge gilt für jede Behandlung, nur die Inhalte unterscheiden sich.

BausteinInhaltHinweis
Kurze Antwort obenWas die Behandlung ist, für wen sie in Frage kommt, ob Ihre Praxis sie anbietetZwei bis drei Sätze, sachlich
AblaufBeratung, Untersuchung, Planung, Behandlung, Nachsorge, so wie Ihre Praxis arbeitetNur beschreiben, was tatsächlich so abläuft
Fragen der PatientenSchmerzen, Dauer, Alternativen, Risiken, KostenMedizinische Aussagen schreibt oder prüft der Behandler
Wer behandeltBehandler und QualifikationNur belegte Angaben; in Berlin Tätigkeitsschwerpunkte nach Anlage 1 und 2
KostenWovon der Preis abhängt, ob und wie Sie vorab einen Kostenplan erstellenPreise nur nennen, wenn sie stimmen (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG)
TerminTelefon, Formular oder BuchungOhne Zusage von Ergebnissen

Schreiben Sie je Seite ein Hauptthema. Eine Seite, die Implantate, Zahnersatz und Bleaching zugleich behandelt, beantwortet keine der Fragen genau.

Laptop neben einer handgezeichneten Seitenskizze aus Kästen und Pfeilen auf einem Schreibtisch, daneben ein Kunststoff-Zahnmodell, Gekritzel unleserlich
Erst die Bausteine festlegen, dann je Behandlung schreiben.

Welche Fragen die Seiten beantworten

Die Fragen unten sind Anhaltspunkte für Gliederung und Zwischenüberschriften. Die Antworten gehören dem Behandler: Was medizinisch stimmt und für Ihre Praxis gilt, schreibt oder prüft er oder sie. Wir formulieren es verständlich und prüfen es gegen die Regeln des Werberechts.

LeistungFragen der PatientenBesonderheit
ImplantateWie läuft die Behandlung ab? Wer klärt vorab, ob sie in Frage kommt? Wie sieht die Nachsorge aus? Welche Alternativen gibt es?Operativer Eingriff: besonders sachlich und ohne Garantien formulieren
Kieferorthopädie, ZahnspangeFür wen, in welchem Alter? Sichtbar oder unsichtbar? Wie oft sind Termine? Was geschieht nach der Behandlung?Bezeichnung nur, wenn sie nach dem Weiterbildungsrecht erworben wurde (BO Brandenburg § 20 Abs. 3)
Prophylaxe, professionelle ZahnreinigungWas geschieht dabei? Wer führt sie durch? Was kostet sie die Patienten?Keine pauschale Aussage zur Häufigkeit, wenn der Behandler sie nicht fachlich festlegt
Bleaching, ZahnaufhellungWer ist geeignet? Was wird vorab untersucht? Welche Risiken gibt es?Ob das HWG greift, ist Auslegungsfrage; im Zweifel Kammer fragen
AngstpatientenWas tut die Praxis, damit die Behandlung ruhiger verläuft?Angebote beschreiben, keine Heilversprechen

Grenzen nach Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung

Die Tabelle zeigt, wo Leistungsseiten in der Praxis am häufigsten anecken. Sie ist eine Orientierung und keine vollständige Prüfung.

ThemaRegelFolge für die Seite
Erfolgsversprechen§ 3 Satz 2 Nr. 2 HWG; § 5 UWGKeine Zusagen wie „garantiert“ oder „dauerhaft“, Chancen und Risiken nennen
Vorher-nachher§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG und § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWGKeine Patientenbilder ohne Einwilligung (§ 22 KUG); vor Verwendung Kammer fragen
Kinder§ 11 Abs. 1 Nr. 12 HWGSeiten zur Kinderbehandlung an die Eltern richten
Qualifikation§ 3 Satz 2 Nr. 3 HWG; BerufsordnungBezeichnungen nur, wenn erworben; in Berlin bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte mit Zusatz
Angst und DringlichkeitUWG Anhang Nr. 12Keine unwahren Aussagen über Gefahren, wenn eine Behandlung nicht erfolgt

Das ist keine Rechtsberatung. Belege und weitere Fälle: Werberecht für Zahnarztpraxen. Für Angstpatienten: Angstpatienten ansprechen, ohne Heilversprechen.

Bilder für Leistungsseiten

Mit Modellen lassen sich Abläufe zeigen, ohne dass ein Patient abgebildet wird: Kiefermodelle für Implantate, Schienenmodelle für die Kieferorthopädie, Instrumente und Geräte für die Prophylaxe.

Nahaufnahme einer transparenten Zahnschiene neben einem Kunststoff-Kiefermodell auf einer hellen Fläche, Tageslicht, keine Personen
Ein Modell zeigt, wie die Behandlung funktioniert, ohne ein Ergebnis zu versprechen.

Häufige Fragen

Darf ich Preise für Implantate nennen?›
Sie dürfen, wenn die Angabe stimmt und nicht irreführt (§ 5 UWG). Hängt der Preis vom Befund ab, nennen Sie, wovon er abhängt, und bieten Sie die Beratung an.
Darf ich Bleaching oder Aligner mit Vorher-nachher-Bildern bewerben?›
Das HWG schließt Vorher-nachher-Darstellungen ausdrücklich nur für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit aus (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1). Bei Bleaching oder Aligner prüfen Sie zusätzlich Irreführungsverbot, Berufsordnung und die Einwilligung der Abgebildeten, am besten mit Ihrer Kammer. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie viele Leistungsseiten brauche ich?›
Eine je Behandlung, die Sie aktiv anbieten und über die Sie sachlich informieren können. Beginnen Sie mit den drei wichtigsten und ergänzen Sie nach Auswertung Ihrer Suchanfragen.
Darf ich Angstpatienten ansprechen?›
Ja, mit sachlichen Angeboten statt Heilversprechen. Beschreiben Sie nur, was Ihre Praxis wirklich tut, um die Behandlung ruhiger zu gestalten.

Stand: 13. Oktober 2026

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