Fotos mit Kundinnen und Kunden wirken persönlich. Sie sind aber rechtlich heikel, wenn die Einwilligung fehlt. Dieser Beitrag zeigt den Rahmen und einen Ablauf, der im Alltag funktioniert. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte).
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | Wettbewerb (KD) |
|---|---|---|
| recht am eigenen bild | 4.400 | 88 |
| einwilligungserklärung foto | 10 | 8 |
Für „fotos von kunden veröffentlichen“ und „einwilligung foto veröffentlichen“ liegt kein messbares Volumen vor. Das große Thema ist das Recht am eigenen Bild, und es ist mit KD 88 schwer erreichbar.
Der Rahmen
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 KUG nennt Ausnahmen und schränkt sie ein, wenn berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Zusätzlich gilt das Datenschutzrecht. Nach dem Kurzpapier Nr. 20 der Datenschutzkonferenz muss eine Einwilligung freiwillig, bezogen auf einen bestimmten Fall und informiert erfolgen, durch eine eindeutige bestätigende Handlung, und sie muss nachweisbar sein.
Was die Erklärung enthalten sollte
- Wer einwilligt: Name der Person
- Was veröffentlicht wird: Foto oder Video, Aufnahmedatum
- Wo: Kanäle und Website, auf denen das Material erscheint
- Wie lange: Zeitraum der Nutzung
- Freiwilligkeit: ein Nein hat keine Nachteile
- Widerruf: jederzeit möglich, mit Wirkung für die Zukunft, so einfach wie die Einwilligung
- Wer verantwortlich ist und wie man Sie erreicht
- Datum und Unterschrift oder eine andere eindeutige Bestätigung
Der Ablauf im Betrieb
- Vor dem Foto fragen und kurz erklären, wofür es genutzt wird.
- Die Erklärung zeigen und unterschreiben oder bestätigen lassen.
- Die Einwilligung ablegen, mit Bezug zum Foto, damit Sie sie nachweisen können.
- Vor dem Posten prüfen: Passt die Einwilligung zu Kanal und Zweck?
- Bei Widerruf das Material entfernen und den Widerruf dokumentieren.
Typische Situationen
| Situation | Vorgehen |
|---|---|
| Kundin hält das Ergebnis in die Kamera | Einwilligung einholen |
| Nur Hände und Werkstück im Bild | Prüfen, ob eine Person erkennbar ist, im Zweifel fragen |
| Gruppenbild bei einer Veranstaltung | Einwilligung einholen oder Ausnahmen nach § 23 KUG rechtlich prüfen lassen |
| Kinder im Bild | Besondere Regeln, rechtlich prüfen lassen |
| Mitarbeitende im Bild | Im Beschäftigungsverhältnis gelten besondere Anforderungen, rechtlich prüfen lassen |
Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Erklärung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie sie einsetzen. Stand der Quellen: 13. Oktober 2026.
Weitere Regeln für Profile, Werbung und Musik: Social-Media-Recht als Checkliste. Zu Inhalten, die ohne Gesichter funktionieren: Instagram für lokale Betriebe.
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