Viele Menschen schieben den Zahnarztbesuch aus Angst auf. Eine Praxis, die sie freundlich anspricht, hilft ihnen beim ersten Schritt. Sie darf dabei aber nichts versprechen, was sich nicht halten lässt. Dieser Beitrag zeigt Formulierungen und Grenzen.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026; Schätzwerte.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | Wettbewerb (KD) |
|---|---|---|
| zahnarzt angstpatienten | 6.600 | 82 |
| angstpatienten zahnarzt | 130 | 4 |
| zahnarzt narkose berlin | 70 | 10 |
Der große Begriff ist mit KD 82 hart umkämpft. „angstpatienten zahnarzt“ (130, KD 4) und „zahnarzt narkose berlin“ (70, KD 10) sind kleiner, aber erreichbar. Wer Narkose oder Sedierung nicht anbietet, schreibt sie nicht auf die Seite.
Was die Seite sagen kann
- Wie die Praxis auf Sorgen eingeht, zum Beispiel mit einem Vorgespräch und Zeit
- Wie ein erster Termin ablaufen kann, auch ohne Behandlung
- Was Patienten vorab mitteilen können, damit das Team darauf achten kann
- Wer sie betreut und wie sie die Praxis erreichen
Schreiben Sie nur, was Ihre Praxis tatsächlich anbietet.
Statt dieser Aussage, besser das
| Statt | Besser | Grund |
|---|---|---|
| „Angstfrei garantiert“ | „Wir nehmen uns Zeit für ein Vorgespräch.“ | Erfolg mit Sicherheit in Aussicht zu stellen kann irreführen (§ 3 Satz 2 Nr. 2 HWG) |
| „Schmerzfreie Behandlung für alle“ | „Wir besprechen vorab, wie wir die Behandlung für Sie angenehmer gestalten.“ | Wirkungen, die eine Behandlung nicht hat, dürfen ihr nicht beigelegt werden (§ 3 Satz 2 Nr. 1 HWG) |
| „Wer nicht kommt, verliert seine Zähne“ | „Wir erklären, warum Kontrolltermine sinnvoll sind.“ | Unwahre Angaben über Gefahren bei Nichtinanspruchnahme sind unzulässig (UWG Anhang Nr. 12) |
| „Haben Sie Angst vor dem Zahnarzt?“ (Anzeige bei Meta) | „Vorgespräch für Menschen mit Sorgen vor der Behandlung“ | Meta lässt die Beschreibung des Angebots zu, direkte Fragen nach Gesundheitszuständen nicht |
Narkose, Sedierung und andere Verfahren
Aussagen zu Betäubung, Sedierung oder Narkose schreibt oder prüft der Behandler. Das Heilmittelwerbegesetz nennt unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen als irreführend (§ 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a HWG, Stand 13. Oktober 2026). Nennen Sie nur Verfahren, die Ihre Praxis anbietet.
Die Seite ersetzt kein Gespräch. Sie senkt die Hürde, anzurufen oder zu schreiben. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragen Sie Ihre Zahnärztekammer.
Alle Details: Leistungsseiten für Zahnarztpraxen, Werberecht und Anzeigen bei Google und Meta.
Wir schreiben mit Ihnen eine sachliche Seite, die einlädt statt zu versprechen. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.
