Bilder machen eine Praxis nahbar. Patientenfotos sind dafür der heikelste Weg: Sie brauchen eine Einwilligung, berühren die Schweigepflicht und können gegen das Werberecht verstoßen. Dieser Beitrag zeigt, welche Motive ohne Patienten tragen.
Welche Motive tragen
| Motiv | Einwilligung nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Behandlungszimmer, leer | Nein | Bildschirme, Akten und Terminlisten vorher abdecken |
| Empfang und Wartebereich, leer | Nein | Keine Namenslisten oder Terminkarten im Bild |
| Geräte, Instrumente, Modelle | Nein | Modelle zeigen Abläufe, ohne ein Ergebnis zu versprechen |
| Fassade, Eingang, Praxisschild | Nein | Schild und Impressum sollten übereinstimmen |
| Team | Ja, schriftlich | Bei Widerruf Foto unverzüglich entfernen |
| Patienten | Ja (§ 22 KUG) | Zusätzlich Schweigepflicht und Werberecht, im Zweifel verzichten |
Der Aufnahmetag ohne Patienten
- Einen Termin außerhalb der Sprechzeiten wählen.
- Räume aufräumen, Patientenakten, Bildschirme und Kalender abdecken oder sperren.
- Pro Raum ein Gesamtbild, ein Detail und ein Bild des Lichts aufnehmen.
- Team nur fotografieren, wenn die schriftlichen Einwilligungen vorliegen; Datum und Wortlaut ablegen.
- Dateien umbenennen und Alt-Texte schreiben, die die Szene beschreiben.
Typische Fehler auf Praxisfotos
- Ein Bildschirm im Hintergrund zeigt Patientennamen oder einen Terminplan
- An der Wand hängen Aufnahmen oder Listen mit erkennbaren Angaben
- Praxisschild und Impressum nennen unterschiedliche Namen
- Dateien heißen „IMG_1234“ und haben keinen Alt-Text
- Die Nutzungsrechte an den Fotos sind nicht geklärt
Alt-Texte und Dateinamen
Ein Alt-Text beschreibt, was zu sehen ist, etwa „Behandlungszimmer mit Stuhl und Leuchte im Tageslicht“. Er enthält keine Aussage wie „schmerzfreie Behandlung“. Der Dateiname nennt Motiv und Ort, nicht den Namen einer Person.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (§ 22 KUG, Stand 13. Oktober 2026). Für Fotos von Beschäftigten verlangt die Datenschutzaufsicht Niedersachsen das schriftliche Einverständnis, bei Widerruf ist das Foto unverzüglich zu entfernen. Das ist keine Rechtsberatung.
Weiterlesen: Website für Zahnärzte, Leistungsseiten für Implantate und Zahnspange und Werberecht für Zahnarztpraxen.
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