Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzungen eines Keyword-Tools.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| lieferando alternative | 590 | 17 | 0,91 € |
| online reservierung restaurant | 480 | 67 | 0,63 € |
| tischreservierung online | 110 | 63 | 0,57 € |
| reservierungssystem restaurant | 70 | 38 | 6,47 € |
| restaurant bestellsystem | 30 | 11 | 3,10 € |
Am größten ist „lieferando alternative“ (590, KD 17). „online reservierung restaurant“ (480) und „tischreservierung online“ (110) sind mit KD 67 und 63 schwer. Der geschätzte Klickpreis von 6,47 € bei „reservierungssystem restaurant“ zeigt, dass dafür geboten wird. Für „lieferdienst eigene website“ liegen in unseren Daten keine Werte vor.
Vier Wege im Vergleich
| Weg | Passt, wenn | Aufwand im Betrieb | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Telefon | Wenige Tische, feste Servicezeiten, Stammgäste | Anrufe in der Stoßzeit, Eintrag ins Reservierungsbuch | Wer kann außerhalb der Servicezeit reservieren? Das Buch vor fremdem Einblick schützen. |
| Formular auf der Website | Anfragen genügen, Bestätigung per E-Mail oder Rückruf reicht | Anfragen sichten und bestätigen, Antwortzeit einhalten | Datenschutzhinweis am Formular, wenige Pflichtfelder, Spam-Schutz, Speicherdauer festlegen |
| Reservierungs-Tool | Mehrere Tische, Zeitfenster und Schichten, Bestätigung ohne Rückruf | Kapazitäten, Sperrzeiten, Gruppen und Tischplan pflegen | Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Einbindung und Einwilligung prüfen, Konditionen des Anbieters selbst durchrechnen |
| Eigene Bestellseite | Abholung oder eigene Lieferung, überschaubare Karte | Annahme in der Küche, Zeitfenster, Lieferlogistik, Zahlungsabwicklung | Informations- und Button-Pflichten, Preisangaben, Allergene vor Vertragsschluss |

Pflichten im Überblick
Stand 13. Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Gesetzestexte von gesetze-im-internet.de und EUR-Lex:
- Datenschutz: Reservierungsdaten sind personenbezogen. Rechtsgrundlage kann die Durchführung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage sein (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Zum Zeitpunkt der Erhebung sind unter anderem Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer mitzuteilen (Art. 13 DSGVO). Setzt ein Dienstleister die Daten in Ihrem Auftrag ein, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Einbindung: Speichert oder liest ein eingebundenes Tool Informationen im Endgerät, ist dafür grundsätzlich eine Einwilligung nötig (§ 25 Abs. 1 TDDDG), außer es ist unbedingt erforderlich, damit der Dienst zur Verfügung gestellt werden kann (Abs. 2 Nr. 2).
- Bestell-Button: Bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die zur Zahlung verpflichten, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB).
- Preise im Fernabsatz: Gesamtpreise angeben, den Hinweis auf Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und ob Liefer- oder sonstige Kosten anfallen, mit Höhe, soweit vorab berechenbar (§ 3 und § 6 PAngV, mit den dort genannten Ausnahmen).
- Widerruf: Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB). Es besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei schnell verderblichen Waren (Abs. 2 Nr. 2) und nicht bei der Lieferung von Speisen und Getränken, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (Abs. 2 Nr. 9).
- Allergene und Zusatzstoffe: Bei Online-Angeboten müssen die Angaben vor Vertragsschluss verfügbar sein und bei der Lieferung vorliegen (Art. 14 LMIV), siehe Allergene und Preise.
- Barrierefreiheit: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, fallen unter das BFSG (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26), eine Online-Bestellseite kann dazu zählen. Das Gesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17). Mehr unter Barrierefreiheit und BFSG.
Ein Ablauf, der funktioniert
- Anfrage oder Bestellung geht ein und wird sofort bestätigt, mit den wichtigsten Angaben und dem Weg zur Änderung oder Absage.
- Eine Person ist zuständig, mit Vertretung, und prüft Eingänge zu festen Zeiten.
- Bei Reservierungen: Tischplan und Zeitfenster abgleichen, Gruppen per Rückruf klären (Menü, Allergien, Anlass).
- Erinnerung vor dem Termin, wenn der Gast dem Kanal zugestimmt hat, siehe Termine und Erinnerungen automatisieren.
- Absagen und Änderungen: ein klarer Weg, ohne Anruf in der Stoßzeit.
- Nichterscheinen: Regeln vorher festlegen und auf der Seite nennen, statt im Streitfall zu improvisieren.

Zu den Plattformen: Sie bringen Reichweite und je nach Anbieter die Lieferlogistik mit und berechnen dafür Entgelte nach ihren eigenen Bedingungen. Eine eigene Bestellseite ersetzt das nur, wenn Sie Abholung anbieten oder selbst liefern können. Rechnen Sie mit den Konditionen Ihres Vertrags, nicht mit Pauschalzahlen, zum Beispiel im Gastronomie-Rechner. Ein verwandtes Projekt: Berlin-Kosmonauten (Fahrdienst) wollte mehr Direktbuchungen, ohne von Vermittlungsplattformen abhängig zu sein (Referenz). Das Gewerbe ist ein anderes, Ergebnisse lassen sich nicht übertragen. Aus der Gastronomie liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Reservierungs-Tool?›
Kann ich ohne Lieferplattform Essen ausliefern?›
Muss ich Allergene auf der Bestellseite nennen?›
Wie lange darf ich Reservierungsdaten speichern?›
Gibt es Suchdaten zu „lieferdienst eigene website“?›
Stand: 13. Oktober 2026



