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Website-Pflichtangaben und Barrierefreiheit: Impressum, Datenschutz, BFSG als Checkliste

Eine Firmenwebsite braucht Pflichtangaben und, je nach Angebot, Barrierefreiheit. Diese Seite fasst Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligung und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit Fundstellen zusammen, Stand 13. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Geschlossenes Gesetzbuch, ein Laptop mit einer abstrakten Liste und ein Stift auf einem Schreibtisch, keine lesbare Beschriftung
Pflichtangaben lassen sich als Liste abarbeiten, die Bewertung im Einzelfall nicht.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzungen eines Keyword-Tools.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
bfsg1.900931,01 €
barrierefreiheitsstärkungsgesetz1.9001000,89 €
dsgvo website check170271,28 €
barrierefreie website erstellen110293,17 €
bfsg website70631,50 €
website barrierefreiheit70491,92 €
dsgvo website70551,82 €
bfsg checkliste50312,15 €
dsgvo website checkliste1081,56 €

Die allgemeinen Begriffe „bfsg“ und „barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ haben je 1.900 Suchen, sind mit KD 93 und 100 aber kaum erreichbar. Die website-nahen Begriffe sind klein (10 bis 170 Suchen), „dsgvo website checkliste“ ist mit KD 8 am leichtesten.

Impressum nach § 5 DDG

AngabeWann
Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und VertretungsberechtigteImmer
Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-AdresseImmer
AufsichtsbehördeWenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
Handelsregister oder ähnliches Register mit NummerWenn eingetragen
Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche RegelungenBei bestimmten reglementierten Berufen
Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-IdentifikationsnummerWenn vorhanden

Die Angaben gelten für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste und müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein (§ 5 Abs. 1 DDG). Die Tabelle nennt die häufigsten Angaben, die vollständige Liste steht in § 5 Abs. 1 DDG. Für Praxen gibt es zusätzliche Hinweise unter Website für Zahnärzte.

Datenschutzerklärung und Einwilligung

  • Informationen bei Erhebung: laut DSK-Kurzpapier Nr. 10 (Stand 16. Januar 2018) zum Beispiel Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Widerrufsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
  • Einwilligung: freiwillig, für einen bestimmten Fall, informiert und durch eine aktive Handlung; vorangekreuzte Kästchen genügen nicht, Nachweis nötig (DSK-Kurzpapier Nr. 20)
  • Zustimmen darf nicht einfacher sein als Ablehnen: War es aufwendiger, nicht einzuwilligen, ist die Einwilligung nach dem Kurzpapier unwirksam
  • Speichern und Auslesen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung, Ausnahme für unbedingt erforderliche Dienste (§ 25 TDDDG)
Visitenkarte und ein ausgedrucktes Formular mit mehreren Zeilen auf einem Schreibtisch, daneben ein Stift, Schrift unleserlich
Die Angaben im Impressum müssen zum Unternehmen im Register und im Alltag passen.

BFSG: Wer ist betroffen?

FrageFundstelleBedeutung
Bieten Sie Verbrauchern eine Dienstleistung an?§ 2 Nr. 4 BFSGDas Gesetz knüpft an Dienstleistungen für Verbraucher an
Zielt Ihre Website auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ab, der auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers erbracht wird?§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSGDann kann eine „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ vorliegen, etwa bei einem Onlineshop
Sind Sie ein Kleinstunternehmen?§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSGWeniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme: die Barrierefreiheitspflicht gilt für Ihre Dienstleistungen nicht
Welcher Standard ist Maßstab?§ 3 Abs. 2 BFSGV, BundesfachstelleEN 301 549, für Websites Abschnitt 9, verweist auf WCAG 2.1
Welche Informationen sind bereitzustellen?§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 3 BFSGBeschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder deutlich wahrnehmbar

Maßgeblicher Stichtag war der 28. Juni 2025. Ob Ihre Website darunter fällt, ist eine Einzelfrage. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verweist auf Beratungsangebote für Kleinstunternehmen. Hintergründe: Barrierefreie Website: Pflicht und Chance, für Shops Onlineshop erstellen lassen.

Checkliste

  • Impressum mit allen Angaben nach § 5 DDG, von jeder Seite erreichbar
  • Datenschutzerklärung zu allen tatsächlich genutzten Diensten und Formularen
  • Einwilligungsabfrage nur für Dienste, die eine Einwilligung brauchen, Ablehnen so einfach wie Zustimmen
  • Formulare mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung und nur den nötigen Feldern
  • Verschlüsselte Übertragung: Das BSI nennt SSL/TLS für den Transport von Daten
  • Kontraste, Tastaturbedienung, Beschreibungstexte für Bilder und Beschriftungen an Formularfeldern prüfen
  • Falls das BFSG gilt: Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen und Zuständigkeit festlegen
  • Rechtstexte bei Änderungen von Angebot, Diensten oder Formularen neu prüfen lassen

Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Impressum, Datenschutzerklärung und die Frage der Barrierefreiheit von einer fachkundigen Stelle prüfen.

Bildschirm mit einer abstrakten Seite aus Blöcken in starkem Kontrast und eine Lupe davor auf einem Schreibtisch, Text unleserlich
Kontrast und Bedienbarkeit lassen sich mit einfachen Prüfungen testen.

Häufige Fragen

Muss meine Firmenwebsite barrierefrei sein?›
Das BFSG erfasst Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ob das auf Sie zutrifft, prüfen Sie im Einzelfall; das ist keine Rechtsberatung.
Brauche ich ein Impressum, wenn die Website klein ist?›
Die Pflicht knüpft an geschäftsmäßige, in der Regel entgeltliche digitale Dienste an (§ 5 DDG). Für eine Firmenwebsite sollten Sie ein Impressum vorsehen und die Frage rechtlich klären lassen.
Reicht ein Cookie-Banner?›
Ein Banner allein genügt nicht. Entscheidend ist, dass vor dem Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät eine wirksame Einwilligung vorliegt, soweit keine Ausnahme greift (§ 25 TDDDG). Das ist keine Rechtsberatung.
Wo gibt es Hilfe für kleine Unternehmen?›
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt Beratungsangebote zum BFSG für Kleinstunternehmen und veröffentlicht die zu beachtenden Standards.

Stand: 13. Oktober 2026

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