Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzungen eines Keyword-Tools.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| bfsg | 1.900 | 93 | 1,01 € |
| barrierefreiheitsstärkungsgesetz | 1.900 | 100 | 0,89 € |
| dsgvo website check | 170 | 27 | 1,28 € |
| barrierefreie website erstellen | 110 | 29 | 3,17 € |
| bfsg website | 70 | 63 | 1,50 € |
| website barrierefreiheit | 70 | 49 | 1,92 € |
| dsgvo website | 70 | 55 | 1,82 € |
| bfsg checkliste | 50 | 31 | 2,15 € |
| dsgvo website checkliste | 10 | 8 | 1,56 € |
Die allgemeinen Begriffe „bfsg“ und „barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ haben je 1.900 Suchen, sind mit KD 93 und 100 aber kaum erreichbar. Die website-nahen Begriffe sind klein (10 bis 170 Suchen), „dsgvo website checkliste“ ist mit KD 8 am leichtesten.
Impressum nach § 5 DDG
| Angabe | Wann |
|---|---|
| Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte | Immer |
| Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse | Immer |
| Aufsichtsbehörde | Wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf |
| Handelsregister oder ähnliches Register mit Nummer | Wenn eingetragen |
| Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen | Bei bestimmten reglementierten Berufen |
| Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | Wenn vorhanden |
Die Angaben gelten für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste und müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein (§ 5 Abs. 1 DDG). Die Tabelle nennt die häufigsten Angaben, die vollständige Liste steht in § 5 Abs. 1 DDG. Für Praxen gibt es zusätzliche Hinweise unter Website für Zahnärzte.
Datenschutzerklärung und Einwilligung
- Informationen bei Erhebung: laut DSK-Kurzpapier Nr. 10 (Stand 16. Januar 2018) zum Beispiel Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Widerrufsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Einwilligung: freiwillig, für einen bestimmten Fall, informiert und durch eine aktive Handlung; vorangekreuzte Kästchen genügen nicht, Nachweis nötig (DSK-Kurzpapier Nr. 20)
- Zustimmen darf nicht einfacher sein als Ablehnen: War es aufwendiger, nicht einzuwilligen, ist die Einwilligung nach dem Kurzpapier unwirksam
- Speichern und Auslesen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung, Ausnahme für unbedingt erforderliche Dienste (§ 25 TDDDG)

BFSG: Wer ist betroffen?
| Frage | Fundstelle | Bedeutung |
|---|---|---|
| Bieten Sie Verbrauchern eine Dienstleistung an? | § 2 Nr. 4 BFSG | Das Gesetz knüpft an Dienstleistungen für Verbraucher an |
| Zielt Ihre Website auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ab, der auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers erbracht wird? | § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG | Dann kann eine „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ vorliegen, etwa bei einem Onlineshop |
| Sind Sie ein Kleinstunternehmen? | § 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG | Weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme: die Barrierefreiheitspflicht gilt für Ihre Dienstleistungen nicht |
| Welcher Standard ist Maßstab? | § 3 Abs. 2 BFSGV, Bundesfachstelle | EN 301 549, für Websites Abschnitt 9, verweist auf WCAG 2.1 |
| Welche Informationen sind bereitzustellen? | § 14 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 3 BFSG | Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder deutlich wahrnehmbar |
Maßgeblicher Stichtag war der 28. Juni 2025. Ob Ihre Website darunter fällt, ist eine Einzelfrage. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verweist auf Beratungsangebote für Kleinstunternehmen. Hintergründe: Barrierefreie Website: Pflicht und Chance, für Shops Onlineshop erstellen lassen.
Checkliste
- Impressum mit allen Angaben nach § 5 DDG, von jeder Seite erreichbar
- Datenschutzerklärung zu allen tatsächlich genutzten Diensten und Formularen
- Einwilligungsabfrage nur für Dienste, die eine Einwilligung brauchen, Ablehnen so einfach wie Zustimmen
- Formulare mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung und nur den nötigen Feldern
- Verschlüsselte Übertragung: Das BSI nennt SSL/TLS für den Transport von Daten
- Kontraste, Tastaturbedienung, Beschreibungstexte für Bilder und Beschriftungen an Formularfeldern prüfen
- Falls das BFSG gilt: Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen und Zuständigkeit festlegen
- Rechtstexte bei Änderungen von Angebot, Diensten oder Formularen neu prüfen lassen
Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Impressum, Datenschutzerklärung und die Frage der Barrierefreiheit von einer fachkundigen Stelle prüfen.

Häufige Fragen
Muss meine Firmenwebsite barrierefrei sein?›
Brauche ich ein Impressum, wenn die Website klein ist?›
Reicht ein Cookie-Banner?›
Wo gibt es Hilfe für kleine Unternehmen?›
Stand: 13. Oktober 2026



