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Immobilienmakler-Website prüfen: sieben Seiten, ein Prüfkriterium je Seite, Berlin-Bezug

Sieben Seiten mit je einem Prüfkriterium, Aufbau der Objektseite, Bewertungsseite, Vertrauenssignale und Pflichtangaben mit Quelle. Mit Berlin-Bezug.

Fassade eines Berliner Altbaus mit Stuck und hohen Fenstern im warmen Morgenlicht, Blick von der Straße nach oben

Die meisten Immobilienmakler-Websites scheitern nicht am Design, sondern daran, dass eine Seite fehlt oder ihre Aufgabe nicht erfüllt. Dieser Beitrag gibt Ihnen sieben Seiten mit je einem Prüfkriterium, den Aufbau einer Objektseite, die Vertrauenssignale für Eigentümer und die Pflichtangaben mit Quelle. Danach können Sie Ihre Website selbst prüfen oder ein Briefing für den Neubau schreiben.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026; Schätzwerte.

SuchbegriffSuchen pro MonatWettbewerb (KD)
immobilienmakler website39016

Der Begriff ist klein und wenig umkämpft; wer ihn eingibt, ist meist selbst Makler. Ihre Eigentümer suchen anders: „Immobilienmakler Berlin Pankow“, „Haus verkaufen Falkensee“ oder „Wohnung bewerten lassen Berlin“. Die Website muss also Eigentümer und Suchende bedienen. Wie Sie die Ortssuchen abdecken, steht im Beitrag SEO für Immobilienmakler und auf der Seite Ortsseiten und Marktberichte für Makler.

Immobilienmakler-Website: sieben Seiten und je ein Prüfkriterium

Eine Maklerwebsite braucht nicht viele Seiten, aber die richtigen. Prüfen Sie jede an genau einer Frage; lautet die Antwort Nein, ist die Seite nicht fertig.

SeiteAufgabePrüfkriterium
StartseiteSagen, was Sie vermitteln und woStehen oben Ihr Gebiet, etwa „Berlin-Südwest und Potsdam“, und ein Weg zur Bewertung?
VerkaufenAblauf eines Verkaufs erklärenWeiß ein Eigentümer danach, was nach der Beauftragung zuerst passiert und was er liefern muss?
ImmobilienbewertungErste Anfrage ohne VerpflichtungKommt man in höchstens drei Schritten bis zur Bestätigung?
ObjekteJedes Angebot auf eigener SeiteHat jedes Objekt eine eigene Adresse mit Fotos, Grundriss, Eckdaten und Energieausweis-Angaben?
Über unsZeigen, wer verkauftSteht ein Mensch mit Foto, Durchwahl und Zuständigkeit auf der Seite, nicht nur ein Büro?
Verkauft und BewertungenBeweisen, dass Sie es schon getan habenGibt es Referenzen mit Kiez und Objektart, anonymisiert und mit Einwilligung, plus echte Rezensionen?
Impressum und DatenschutzPflichtangaben vollständigStehen Aufsichtsbehörde, Register und der Datenschutzhinweis am Formular an ihrem Platz?

Die ausführliche Fassung steht auf der Seite Website für Immobilienmakler: Aufbau, Pflichtangaben.

Laptop mit einem Balkendiagramm auf dem Bildschirm, daneben ein Taschenrechner und ein kleines Hausmodell aus Holz auf einem Schreibtisch
Jede Seite bekommt eine Aufgabe und eine Prüffrage; was keine liefert, wird gestrichen.

Objektdarstellung: so ist eine Objektseite aufgebaut

Die Objektseite ist die wichtigste Seite für Suchende und ein Beweisstück für Eigentümer, die sehen wollen, wie Sie vermarkten. Reihenfolge von oben nach unten:

  1. Titel mit Objektart, Kiez und sachlichem Merkmal: „Altbauwohnung in Friedenau, 3 Zimmer, Balkon zum Hof“ statt „Traumwohnung in Toplage“.
  2. Eckdaten als Block: Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, Etage, Zustand, Preis, Verfügbarkeit.
  3. Energieausweis-Angaben direkt bei den Eckdaten, nicht im Kleingedruckten.
  4. Fotos in fester Reihenfolge: Fassade, Wohnraum, Küche, Bad, Außenbereich, Umgebung, jedes mit Alternativtext.
  5. Grundriss als eigenes Bild, bei Häusern je Geschoss.
  6. Lage mit Karte, nächstem Bahnhof und Fahrzeit; in Berlin ist die Nähe zum S-Bahn-Ring oft das erste Kaufargument.
  7. Ansprechpartner mit Foto und Durchwahl, dann das Formular mit zugesagter Rückmeldezeit und Hinweis zur Provision.

Die Website sollte Objekte aus derselben Quelle ziehen wie die Portale, sonst zeigt sie verkaufte Objekte, während das Portal schon die neuen hat. Mehr dazu: Exposé und Immobilienfotos und die Checkliste für Exposétexte mit Pflichtangaben.

Die Bewertungs-Landingpage: der kürzeste Weg zur Eigentümeranfrage

Eigentümer rufen selten als Erstes an. Sie wollen wissen, was ihre Immobilie wert ist, ohne sich zu verpflichten. Die Bewertungsseite steht deshalb in der Hauptnavigation, auf jeder Ortsseite und am Ende jeder Objektseite.

  • Drei Schritte: Objektart und Ort, Eckdaten, Kontakt. Mehr Schritte kosten Abbrüche, weniger kosten Qualität.
  • Ein Satz, was nach dem Absenden passiert und bis wann Sie sich melden.
  • Datenschutzhinweis direkt am Formular, Bestätigungsseite mit Ansprechpartner und Telefonnummer.

Felder und Ablauf im Detail: Immobilienbewertung als Landingpage und Eigentümer-Leads für Makler: Bewertungsseite. Wie viele Anfragen die Website bringen muss, zeigt der Anfragen-Rechner für Makler.

Beispiel, angenommen: Ein Makler in Berlin-Pankow erhält über die Bewertungsseite zehn Anfragen im Monat, aus drei werden Gespräche, aus einem ein Maklervertrag. Dann entscheidet nicht das Formular, sondern die Rückmeldung in der zugesagten Zeit.

Vertrauen: was Eigentümer auf der Website sehen wollen

Ein Eigentümer prüft Ihre Website wie eine Bewerbung. Diese Signale zählen:

SignalWoran es der Eigentümer erkenntWo es steht
OrtskenntnisSie nennen Kieze, nicht nur „Berlin“: Karlshorst, Kladow, Mahlsdorf, Prenzlauer BergStartseite, Ortsseiten, Verkauft-Seite
ErlaubnisErlaubnis nach § 34c GewO und Aufsichtsbehörde sind genanntÜber uns, Impressum
Verkaufte ObjekteObjektart, Kiez, Vermarktungsdauer, anonymisiertVerkauft-Seite
RezensionenEchte Google-Rezensionen mit Antworten des BürosStartseite, Google-Unternehmensprofil

Wie eine Verkauft-Seite aufgebaut ist, ohne Eigentümer preiszugeben, steht im Beitrag Verkauft-Seite mit Referenzen. Bewertungen sammeln Sie nach dem Notartermin; den Ablauf mit QR-Karte beschreibt die Seite Google-Profil für Immobilienmakler und Bewertungen. Rezensionen dürfen Sie nicht kaufen und nicht gegen Gegenleistung einholen (Quelle: Google-Richtlinien für Rezensionen, Stand 2. November 2026).

Kleine Karte mit QR-Code auf einer dunklen Mappe, daneben ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln auf einem Holztisch
Die Bewertungskarte wird mit der Schlüsselübergabe überreicht, wenn die Zufriedenheit am größten ist.

Aus unserer Arbeit: Für den Bauträger Brenta Real am Berliner Stadtrand qualifizieren wir Kaufinteressenten vor der Besichtigung; laut Referenz ist ein Hausverkauf über 150.000 € direkt darauf zurückzuführen. Eine Maklerwebsite muss ebenso vor dem Gespräch sortieren, wer ernsthaft kauft oder verkauft.

Berlin und Umland: Gebiet und Suchverhalten abbilden

Wer in Steglitz-Zehlendorf Einfamilienhäuser verkauft, braucht andere Seiten als ein Büro für Altbauwohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg. Benennen Sie das Gebiet so, wie Eigentümer suchen: Bezirk oder Kiez plus Objektart, je Kerngebiet eine eigene Seite mit verkauften Objekten und dem zuständigen Ansprechpartner.

Das Umland folgt einer Pendlerlogik: Eigentümer in Falkensee, Hohen Neuendorf oder Bernau haben oft in Berlin gearbeitet und vergleichen Makler aus beiden Richtungen. Nennen Sie die Orte ausdrücklich statt „Berlin und Brandenburg“; unsere Seiten zu Berlin-Pankow und Falkensee zeigen, wie das aussieht. Objektseiten werden in der S-Bahn geöffnet: Prüfen Sie die Seite mit den zehn Punkten für den Handy-Check.

Pflichtangaben: was auf eine Maklerwebsite gehört

Die Maklertätigkeit ist erlaubnispflichtig, deshalb gelten über das übliche Impressum hinaus weitere Angaben. Einzelheiten hängen von Rechtsform und Angebot ab. Das ist keine Rechtsberatung. Stand der Rechtsquellen: 2. November 2026.

  • Impressum mit Name, Anschrift, E-Mail, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz).
  • Zuständige Aufsichtsbehörde, weil die Immobilienvermittlung eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung braucht; die Behörde steht im Erlaubnisbescheid (§ 5 DDG).
  • Energieausweis-Angaben in Immobilienanzeigen, soweit ein Ausweis vorliegt; wir empfehlen sie auch auf jeder Objektseite (§ 87 Gebäudeenergiegesetz).
  • Provision nur so nennen, wie Sie sie im Maklervertrag vereinbaren; beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten Regeln zur Teilung (§§ 656c, 656d BGB), der Vertrag braucht die Textform (§ 656a BGB).
  • Datenschutzhinweise an jedem Formular (Art. 13 DSGVO); Einwilligung vor nicht erforderlichen Cookies (§ 25 TDDDG); Widerrufsbelehrung, wenn Verbraucher online einen Maklervertrag schließen (§ 312g BGB).

Die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang fasst die Seite Werberecht für Immobilienmakler: Pflichtangaben, Widerruf zusammen.

Typische Fehler

  • Die Startseite zeigt eine Skyline und keinen Satz zum Gebiet; Eigentümer aus Spandau wissen nicht, ob Sie dort arbeiten.
  • Objekte liegen nur auf Portalen, die Website verlinkt dorthin; jede Anfrage läuft über das Portal und bleibt dort.
  • Verkaufte Objekte stehen monatelang als „aktuell“ online, weil niemand für die Pflege zuständig ist.
  • Die Bewertungsseite hat zwölf Pflichtfelder, die Aufsichtsbehörde fehlt im Impressum.
  • Das Formular bestätigt den Eingang, aber niemand ruft innerhalb der zugesagten Zeit zurück.

Was ein solcher Aufbau kostet, steht im Beitrag Website erstellen lassen: Kosten; wer die Texte selbst schreibt, findet im Beitrag Website-Texte schreiben einen Ablauf. Unsere Leistungen für Makler stehen auf der Branchenseite Immobilienmakler; den Aufbau übernehmen wir im Webdesign, die Anfragen danach in der Lead-Generierung.

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Maklerwebsite mit Seitenplan und Prüfkriterien

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Häufige Fragen

Reicht ein Profil auf einem Immobilienportal statt einer eigenen Website?›
Für Suchende vielleicht, für Eigentümer nicht. Ein Eigentümer, der verkaufen will, sucht nach einem Makler in seinem Kiez und prüft dessen Website. Auf dem Portal sehen Sie aus wie jeder andere Anbieter, und die Anfragen gehören dem Portal.
Wie viele Seiten braucht eine Immobilienmakler-Website?›
Die sieben Seiten aus dem Seitenplan: Startseite, Verkaufen, Immobilienbewertung, Objekte, Über uns, Verkauft und Bewertungen, Rechtstexte. Dazu je eine Seite für jedes Kerngebiet, etwa einen Bezirk oder einen Umlandort.
Muss ich die Energieausweis-Angaben auf meiner eigenen Website nennen?›
Die Pflicht nach § 87 GEG gilt für Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien. Ob eine Objektseite auf der eigenen Website darunter fällt, ist eine Rechtsfrage. Wir empfehlen, die Angaben immer aufzunehmen. Das ist keine Rechtsberatung (Stand 2. November 2026).
Brauche ich für Berlin eine Seite je Bezirk?›
Nicht für alle Bezirke, sondern für die Gebiete, in denen Sie wirklich verkaufen und Referenzen haben. Eine Seite für Pankow mit verkauften Objekten aus Prenzlauer Berg und Weißensee überzeugt mehr als eine Seite je Bezirk mit demselben Text und ausgetauschtem Ortsnamen.
Was prüfe ich zuerst, wenn ich wenig Zeit habe?›
Die Bewertungsseite und den Weg danach: Senden Sie eine Testanfrage und messen Sie, wann jemand antwortet. Danach das Impressum auf Aufsichtsbehörde und Erlaubnis, dann die Objektseiten auf verkaufte Objekte, die noch als aktuell erscheinen.
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