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Immobilienbewertung als Landingpage: Formularfelder und Ablauf

Drei Schritte, wenige Felder und ein klarer Ablauf: wie das Bewertungsformular eines Maklers aufgebaut ist, welche Texte Vertrauen schaffen und was nach dem Absenden passiert.

Handgezeichneter Formularentwurf aus Kästchen auf Papier neben einem kleinen Hausmodell aus Holz und einem Stift auf einem Tisch, Beschriftung nicht lesbar

Das Bewertungsformular ist der Punkt, an dem aus einem Besucher ein Kontakt wird. Dieser Beitrag zeigt ein Formular in drei Schritten, die passenden Texte und den Ablauf danach.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026.

SuchbegriffSuchen pro MonatWettbewerb (KD)Klickpreis (geschätzt)
immobilie bewerten lassen360345,32 €
marktwert immobilie260372,13 €
wohnungsbewertung90375,47 €
hauswert berechnen10332,02 €
immobilienwert berechnen10322,47 €
was ist mein haus wert1002,31 €

Eigentümer suchen nicht nur nach „Bewertung“, sondern auch nach Marktwert, Hauswert und Wert. Die Überschrift der Seite darf mehrere dieser Wörter aufnehmen, solange sie klar sagt, was der Eigentümer bekommt.

Das Formular in drei Schritten

SchrittFrageHinweistext
1Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen: Haus, Wohnung oder Grundstück?Eine Auswahl statt einer Texteingabe
2Wo liegt sie? Ort oder Postleitzahl, optional Wohnfläche und BaujahrDie genaue Adresse brauchen wir erst im Gespräch
3Wie erreichen wir Sie? Name und E-Mail oder TelefonIhre Angaben nutzen wir nur für die Antwort auf Ihre Anfrage, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung

Texte, die Vertrauen schaffen

  • Eine Überschrift mit Ort, zum Beispiel: Was ist Ihre Immobilie in [Ort] wert?
  • Ein Satz zum Ergebnis: eine Einschätzung des Marktwerts durch einen Makler, wenn Sie kein Wertgutachten erstellen.
  • Ansprechpartner mit Foto und die Erlaubnis nach § 34c GewO.
  • Der Ablauf in drei Zeilen: Rückmeldung, Termin, schriftliche Einschätzung.
  • Kein Druck: Die Anfrage verpflichtet nicht zu einem Maklervertrag.

Nach dem Absenden

  1. Bestätigungsseite mit der Rückmeldezeit, die Sie halten können.
  2. Bestätigungs-E-Mail mit den Angaben der Anfrage.
  3. Aufgabe im CRM mit Frist und Verantwortlichem.
  4. Rückmeldung wie zugesagt, über den Weg, den der Eigentümer gewählt hat.
  5. Gespräch oder Besichtigung, danach die schriftliche Einschätzung.
  6. Nachfassen zu einem festgelegten Termin.

Was Sie nicht abfragen sollten

  • Vermögensverhältnisse, Finanzierung oder Familienstand: Für die Bewertung nicht nötig (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  • Die Gründe für den Verkauf im ersten Schritt.
  • Pflichtfelder, die nur dem Vertrieb nützen.
  • Eine Newsletter-Einwilligung als Bedingung für die Einschätzung (Art. 7 Abs. 4 DSGVO).

Für die Rückmeldung auf die Anfrage kann die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage die Rechtsgrundlage sein (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Das ist keine Rechtsberatung, Stand 13.10.2026.

Alle Details: Eigentümer-Anfragen und Anfragen nachfassen. Zum Aufbau mehrstufiger Formulare: Mehrstufiges Formular.

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Häufige Fragen

Wie viele Felder darf das Formular haben?›
Eine feste Zahl ist nicht belegt. Fragen Sie nur ab, was Sie für die Rückmeldung brauchen, und beobachten Sie, in welchem Schritt Besucher abbrechen.
Soll ich die Bewertung als kostenlos bezeichnen?›
Wenn die Einschätzung unentgeltlich ist, sagen Sie das klar, und sagen Sie ebenso klar, dass daraus keine Verpflichtung zu einem Maklervertrag entsteht.
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