Das Bewertungsformular ist der Punkt, an dem aus einem Besucher ein Kontakt wird. Dieser Beitrag zeigt ein Formular in drei Schritten, die passenden Texte und den Ablauf danach.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | Wettbewerb (KD) | Klickpreis (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| immobilie bewerten lassen | 360 | 34 | 5,32 € |
| marktwert immobilie | 260 | 37 | 2,13 € |
| wohnungsbewertung | 90 | 37 | 5,47 € |
| hauswert berechnen | 10 | 33 | 2,02 € |
| immobilienwert berechnen | 10 | 32 | 2,47 € |
| was ist mein haus wert | 10 | 0 | 2,31 € |
Eigentümer suchen nicht nur nach „Bewertung“, sondern auch nach Marktwert, Hauswert und Wert. Die Überschrift der Seite darf mehrere dieser Wörter aufnehmen, solange sie klar sagt, was der Eigentümer bekommt.
Das Formular in drei Schritten
| Schritt | Frage | Hinweistext |
|---|---|---|
| 1 | Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen: Haus, Wohnung oder Grundstück? | Eine Auswahl statt einer Texteingabe |
| 2 | Wo liegt sie? Ort oder Postleitzahl, optional Wohnfläche und Baujahr | Die genaue Adresse brauchen wir erst im Gespräch |
| 3 | Wie erreichen wir Sie? Name und E-Mail oder Telefon | Ihre Angaben nutzen wir nur für die Antwort auf Ihre Anfrage, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung |
Texte, die Vertrauen schaffen
- Eine Überschrift mit Ort, zum Beispiel: Was ist Ihre Immobilie in [Ort] wert?
- Ein Satz zum Ergebnis: eine Einschätzung des Marktwerts durch einen Makler, wenn Sie kein Wertgutachten erstellen.
- Ansprechpartner mit Foto und die Erlaubnis nach § 34c GewO.
- Der Ablauf in drei Zeilen: Rückmeldung, Termin, schriftliche Einschätzung.
- Kein Druck: Die Anfrage verpflichtet nicht zu einem Maklervertrag.
Nach dem Absenden
- Bestätigungsseite mit der Rückmeldezeit, die Sie halten können.
- Bestätigungs-E-Mail mit den Angaben der Anfrage.
- Aufgabe im CRM mit Frist und Verantwortlichem.
- Rückmeldung wie zugesagt, über den Weg, den der Eigentümer gewählt hat.
- Gespräch oder Besichtigung, danach die schriftliche Einschätzung.
- Nachfassen zu einem festgelegten Termin.
Was Sie nicht abfragen sollten
- Vermögensverhältnisse, Finanzierung oder Familienstand: Für die Bewertung nicht nötig (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Die Gründe für den Verkauf im ersten Schritt.
- Pflichtfelder, die nur dem Vertrieb nützen.
- Eine Newsletter-Einwilligung als Bedingung für die Einschätzung (Art. 7 Abs. 4 DSGVO).
Für die Rückmeldung auf die Anfrage kann die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage die Rechtsgrundlage sein (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Das ist keine Rechtsberatung, Stand 13.10.2026.
Alle Details: Eigentümer-Anfragen und Anfragen nachfassen. Zum Aufbau mehrstufiger Formulare: Mehrstufiges Formular.
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