Eigentümer-Leads für Makler: Bewertungsseite mit Formular, Datenschutz und Nachfassen

Eine Bewertungsseite ist der Weg, auf dem Eigentümer Kontakt zu einem Makler aufnehmen, ohne sich zu verpflichten. Entscheidend sind wenige, klare Felder, ein verständlicher Datenschutzhinweis und ein Nachfassen, das zugesagt und gehalten wird. Diese Seite zeigt Aufbau, Felder, Datenschutz und Ablauf.

Eigentümer von hinten vor einem Einfamilienhaus mit Einfahrt, in der Hand ein Smartphone, das eine abstrakte Formularansicht zeigt, Gesicht nicht sichtbar
Die Bewertungsanfrage ist der Moment, in dem aus Interesse ein Gespräch werden kann.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Schätzwerte eines Keyword-Tools.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
haus verkaufen8.100612,28 €
immobilienbewertung5.400874,68 €
immobilienbewertung kostenlos440273,74 €
immobilie bewerten lassen360345,32 €
immobilienbewertung berlin210187,80 €
immobilien leads17056,00 €
wohnung bewerten lassen70317,27 €
immobilienbewertung potsdam7095,57 €
immobilienmakler leads30107,26 €
immobilienbewertung online10335,19 €

Die geschätzten Klickpreise der Bewertungsbegriffe liegen zwischen 3,74 und 7,80 €. Wer hier Anzeigen schaltet, zahlt viel pro Klick, und die Seite muss aus Klicks Anfragen machen. „immobilienbewertung online“ hat nur 10 Suchen im Monat. Die Suche nach der Bewertung selbst ist groß (5.400 bei KD 87) und mit Ort erreichbar: Berlin 210 Suchen bei KD 18, Potsdam 70 Suchen bei KD 9.

Aufbau der Bewertungsseite

  1. Das Angebot in einem Satz: Sie erhalten eine Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie von einem Makler vor Ort.
  2. Was danach passiert: Rückmeldung, Besichtigungstermin, schriftliche Einschätzung, ohne Verpflichtung zu einem Maklervertrag.
  3. Das Formular, in zwei oder drei Schritten.
  4. Vertrauen: Ansprechpartner, Erlaubnis nach § 34c GewO, Bewertungen, eine Verkauft-Seite ohne Personendaten.
  5. Datenschutzhinweis und Impressum direkt am Formular.

Sagen Sie ehrlich, was das Ergebnis ist. Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Wenn Sie eine Einschätzung abgeben und kein Wertgutachten erstellen, schreiben Sie das so.

Die Formularfelder

FeldPflichtfeldWarum
Objektart: Haus, Wohnung, GrundstückJaBestimmt, wer die Bewertung übernimmt
Ort oder PostleitzahlJaZeigt, ob das Objekt in Ihrem Gebiet liegt
Wohnfläche und BaujahrNeinHilft bei der ersten Einordnung, lässt sich im Gespräch ergänzen
Wunschzeitpunkt des VerkaufsNeinZeigt, wie dringend die Anfrage ist
NameJaFür die Ansprache
E-Mail oder Telefon, eines davonJaFür die Rückmeldung auf demselben Weg
Genaue AdresseNein, erst im GesprächWird für die Bewertung gebraucht, im ersten Schritt aber nicht
Einwilligung in einen NewsletterNein, getrenntDarf nicht an die Bewertung gekoppelt sein

Ein mehrstufiges Formular ist auf dem Smartphone leichter auszufüllen. Für Danwood Berlin-Brandenburg haben wir ein mehrstufiges Formular aufgebaut, das Bauinteressenten nach Grundstück, Bauzeitpunkt und Förderbedarf fragt. Laut Referenz kamen über 400 Leads zusammen (Referenz). Aus dem Maklergeschäft liegt uns keine veröffentlichte Referenz zu Bewertungsseiten vor.

Drei Blätter mit handgezeichneten Formularstufen aus Kästchen und Pfeilen neben einem aufgeklappten Laptop auf einem Schreibtisch, Schrift nicht lesbar
Zwei oder drei kurze Schritte sind leichter auszufüllen als ein langes Formular.

Datenschutz am Formular

  • Informieren Sie zum Zeitpunkt der Erhebung über Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlage und Speicherdauer (Art. 13 DSGVO).
  • Für die Antwort auf die Anfrage kommt die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage als Rechtsgrundlage in Betracht (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  • Fragen Sie nur ab, was Sie brauchen (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  • Werbliche Folgekontakte, etwa ein Newsletter, brauchen eine eigene, freiwillige Einwilligung. Bei der Freiwilligkeit zählt, ob eine Leistung von einer Einwilligung abhängt, die dafür nicht nötig ist (Art. 7 Abs. 4 DSGVO).
  • Messdienste und Pixel laden Sie erst nach Einwilligung (§ 25 TDDDG).

Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Formular, Datenschutzerklärung und Einwilligungen vor dem Start prüfen. Stand der Rechtsquellen: 13.10.2026.

Nachfassen

  1. Sofort eine Bestätigung mit der Rückmeldezeit, die Sie halten können.
  2. Die erste Antwort über den Weg, den der Eigentümer gewählt hat.
  3. Ein Terminvorschlag für ein Gespräch vor Ort oder am Telefon.
  4. Nach dem Gespräch die Einschätzung schriftlich, mit festem Termin zum Nachfassen.
  5. Wer nicht verkauft, bleibt mit Einwilligung in Kontakt, ohne zu drängen.

Den Ablauf mit Erinnerungen im CRM beschreibt die Seite Anfragen nachfassen. Verwandt ist unser Projekt für Brenta Real, einen Bauträger: Wir übernehmen Lead-Generierung und Beratung, Kaufinteressenten werden vor der Besichtigung qualifiziert, und laut Referenz gibt es einen direkt zurechenbaren Hausverkauf über 150.000 € (Referenz). Das sind Käufer, keine Eigentümer.

Gedruckter Grundriss aus einfachen Linien auf einem Tisch, darauf ein Taschenrechner, ein Schlüsselbund und ein Bleistift, keine Beschriftung lesbar
Aus der Anfrage wird ein Termin, aus dem Termin eine Einschätzung.

Häufige Fragen

Soll das Ergebnis sofort angezeigt werden?›
Eine automatische Zahl ist schnell, kennt aber Zustand und Lage nicht. Eine Rückmeldung mit Gespräch ist genauer und gibt Ihnen den Kontakt. Entscheiden Sie nach Ihrem Ziel und sagen Sie auf der Seite offen, was Eigentümer bekommen.
Welche Felder sind Pflicht?›
So wenige wie möglich: Objektart, Ort und ein Kontaktweg. Alles andere fragen Sie im Gespräch oder in einem späteren Schritt.
Wie schnell muss ich antworten?›
Eine belegte Zahl gibt es nicht. Nennen Sie auf der Seite eine Zeit, die Sie halten können, und messen Sie, ob Sie sie einhalten.
Wie ist das mit dem Maklervertrag?›
Ein Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform (§ 656a BGB). Formulieren Sie die Seite so, dass klar ist, ob mit der Anfrage ein Vertrag entsteht, und lassen Sie das prüfen.

Stand: 13. Oktober 2026

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