Ein Exposétext soll Fragen beantworten, bevor sie gestellt werden, und er muss Angaben enthalten, die das Gesetz verlangt. Dieser Beitrag gibt eine Checkliste für Aufbau und Pflichtangaben.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | Wettbewerb (KD) |
|---|---|---|
| energieausweis pflicht | 540 | 3 |
| immobilienanzeigen | 210 | 40 |
| energieausweis verkauf | 90 | 34 |
Für „exposé erstellen“, „exposé schreiben“, „exposé muster“ und „exposé immobilie“ weist SE Ranking kein messbares Volumen aus. Die Suche nach der Energieausweis-Pflicht ist dagegen messbar (540 im Monat bei KD 3).
Der Aufbau
- Titel: Objektart, Ort und ein sachliches Merkmal.
- Einstieg: zwei Sätze zu Lage und Charakter des Objekts.
- Lage: Umgebung, Anbindung, Versorgung, ohne Superlative.
- Objekt: Zuschnitt, Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, Zustand.
- Ausstattung: was verbaut ist und, soweit bekannt, wie alt es ungefähr ist.
- Konditionen: Preis, Verfügbarkeit, Provision.
- Kontakt: Ansprechpartner und Weg zur Anfrage.
Pflichtangaben zum Energieausweis
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026 (Bundesregierung). § 87 GModG verlangt in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien, wenn ein Energieausweis vorliegt, folgende Angaben:
| Angabe | Gilt für |
|---|---|
| Ausweisart (Bedarf oder Verbrauch) | jedes Gebäude |
| Kennwert: Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch | jedes Gebäude; bei Nichtwohngebäuden Wärme und Strom getrennt |
| Hauptenergieträger der Heizung | jedes Gebäude |
| Baujahr aus dem Ausweis | Wohngebäude |
| Effizienzklasse aus dem Ausweis | Wohngebäude |
Zusätzlich muss der Verkäufer oder Makler dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Ein Energieausweis wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (§ 79 Abs. 3 GModG).
Formulierungen
- Nüchtern beschreiben und Einschränkungen nennen.
- Superlative nur, wenn Sie sie belegen können. Irreführende Angaben sind unlauter (§ 5 UWG).
- Keine Angaben, die nicht zu den Unterlagen passen.
- Die Provision nach den §§ 656a bis 656d BGB regeln und nur nennen, was vereinbart ist.
- Keine personenbezogenen Angaben zu Eigentümern oder Nachbarn.
Prüfliste vor der Veröffentlichung
- Pflichtangaben vollständig und aus dem Energieausweis übernommen, nicht geschätzt
- Grundriss passt zur angegebenen Wohnfläche
- Fotos: Nutzungsrechte geklärt, keine Personen, keine persönlichen Gegenstände
- Kontaktdaten und Datenschutzhinweis für die Anfrage vorhanden
Das ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Gesetzes, bevor Sie Textbausteine fest einbauen. Stand der Rechtsquellen: 13.10.2026.
Alle Details: Werberecht für Makler und Exposé, Fotos und Direktanfragen. Gestaltung als Mappe: Exposé, Speisekarte, Preisliste.
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