Website für Immobilienmakler: Aufbau, Objektseiten, Eigentümerbereich und Pflichtangaben

Die Website eines Maklers hat zwei Aufgaben: Sie zeigt Objekte, und sie überzeugt Eigentümer, dass Sie der richtige Partner für deren Verkauf sind. Dazu kommen Pflichtangaben, die bei einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit genau stimmen müssen. Diese Seite zeigt Aufbau, Objektseiten, Eigentümerbereich und Pflichtangaben.

Laptop auf einem hellen Schreibtisch mit einer Maklerwebsite aus Bildkacheln von Wohnräumen und Fassaden, Text nicht lesbar, daneben ein Schlüsselbund
Auf der Website kommen Objekt, Makler und Anfrage zusammen.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis).

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
website für immobilienmakler390173,41 €
immobilienmakler website390163,41 €
homepage immobilienmakler90273,41 €
immobilienmakler homepage70184,44 €
immobilienmakler webdesign109keine Angabe

Die Begriffe sind klein und wenig umkämpft (KD 9 bis 27). „makler website erstellen“ hat kein messbares Volumen. Für Sie heißt das: Ihre Website muss nicht für „Website für Makler“ gefunden werden, sondern für die Suchen Ihrer Eigentümer. Dazu mehr auf der Seite SEO für Immobilienmakler.

Der Aufbau einer Maklerwebsite

BereichInhalt
StartseiteIhr Angebot in einem Satz, betreute Orte, ein Ansprechpartner, Anfrage ohne Umweg
VerkaufenAblauf eines Verkaufs mit Ihnen, Unterlagenliste, Ansprechpartner, Bewertungsformular
ObjekteAktuelle Angebote mit einer eigenen Seite je Objekt
SuchendeSuchprofil anlegen und Objekte vor der Veröffentlichung erhalten, mit Einwilligung
Über unsTeam, Erlaubnis nach § 34c GewO, Arbeitsweise, Einsatzgebiet
VerkauftReferenzen, anonymisiert und mit Einwilligung der Eigentümer
RatgeberFragen zu Ablauf, Unterlagen, Energieausweis und Provision
RechtstexteImpressum, Datenschutz, Hinweis zum Widerruf, falls Verträge online geschlossen werden
Tablet auf einem Schreibtisch mit einer Objektseite aus Fotogalerie und Grundriss aus abstrakten Linien, Text nicht lesbar, daneben ein Zollstock
Eine Objektseite braucht Fotos, Grundriss und Eckdaten an einem Ort.

Objektseiten

Jedes Objekt bekommt eine eigene Seite, die auch ohne Portal überzeugt. Sie ist die Antwort auf die Anfrage und das Ziel für Direktanfragen. Auch Anzeigen und Beiträge in sozialen Medien sollten auf die Objektseite führen, nicht auf die Startseite.

  • Titel mit Objektart, Ort und einem sachlichen Merkmal
  • Eckdaten: Wohnfläche, Zimmer, Baujahr, Lage, Preis
  • Energieausweis-Angaben, soweit ein Energieausweis vorliegt, siehe Werberecht
  • Fotos, Grundriss und, wenn vorhanden, ein Video, jeweils mit Alternativtext
  • Ansprechpartner mit Foto und Durchwahl
  • Anfrage mit zugesagter Rückmeldezeit, Telefon und, mit Einwilligung, WhatsApp

Ob eine Objektseite auf der eigenen Website eine „Immobilienanzeige in kommerziellen Medien“ im Sinne von § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist, ist eine Rechtsfrage. Wir empfehlen, die Pflichtangaben dort immer aufzunehmen, damit sich die Frage nicht stellt.

Eigentümerbereich und Anfrage

Ein Eigentümer, der verkaufen will, hat Fragen, bevor er anruft. Beantworten Sie sie auf einer Seite:

  1. Erstgespräch und Bewertung: was passiert, was Sie brauchen, was es für den Eigentümer bedeutet
  2. Vermarktung: Unterlagen, Fotos, Exposé, Besichtigungen
  3. Verhandlung und Notartermin: wer was tut
  4. Provision: wer sie trägt und wann sie fällig wird, mit Hinweis auf die gesetzliche Regelung
  5. Ansprechpartner und Erreichbarkeit

Zur Provision gelten gesetzliche Regeln, siehe Werberecht für Makler. Nennen Sie auf der Website nur, was Sie im Maklervertrag auch so vereinbaren.

Eine Anfrage ist erst gewonnen, wenn jemand antwortet. Der Weg nach dem Absenden gehört deshalb zur Website:

  1. Bestätigungsseite: was jetzt passiert, bis wann Sie sich melden, wen man bei Eile erreicht
  2. Bestätigungs-E-Mail mit den Angaben der Anfrage und dem Ansprechpartner
  3. Aufgabe im CRM mit Frist und Verantwortlichem
  4. Eine Meldung an das Team, wenn nach der zugesagten Zeit noch niemand geantwortet hat

Den Ablauf danach beschreibt die Seite Anfragen nachfassen.

Pflichtangaben

PflichtInhaltQuelle
ImpressumName und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail und ein schneller Kontaktweg§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DDG
AufsichtsbehördeBei erlaubnispflichtiger Tätigkeit die zuständige Aufsichtsbehörde; Makler brauchen die Erlaubnis der zuständigen Behörde§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG, § 34c Abs. 1 GewO
Register und NummernHandelsregister mit Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und 6 DDG
DatenschutzInformation bei Erhebung von Daten im Formular: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlage, DauerArt. 13 DSGVO
Einwilligung bei TrackingSpeicherung und Zugriff auf Endgeräte, die nicht erforderlich sind, nur mit Einwilligung§ 25 TDDDG
Widerruf bei Online-VerträgenBelehrung und, bei Vertragsschluss über die Website, eine elektronische Widerrufsfunktion; Einzelheiten stehen im Werberecht§§ 312g, 356, 356a BGB

Welche Behörde bei Ihnen zuständig ist, steht im Bescheid über Ihre Erlaubnis. Tragen Sie sie im Impressum ein. Das ist keine Rechtsberatung, lassen Sie Impressum und Datenschutzerklärung prüfen. Stand der Rechtsquellen: 13.10.2026.

Hand hält ein Smartphone mit einem abstrakten Kontaktformular vor der Haustür eines Altbaus, Gesicht nicht sichtbar, Türschild nicht lesbar
Das Formular ist der letzte Schritt. Davor muss die Seite Vertrauen aufgebaut haben.

Häufige Fragen

Muss im Impressum die Aufsichtsbehörde stehen?›
Das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt sie, wenn der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten wird, die der behördlichen Zulassung bedarf. Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke braucht nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO eine Erlaubnis. Das ist keine Rechtsberatung.
Kann die Website Objekte aus meiner Makler-Software übernehmen?›
Das klären wir vor dem Bau: welche Software Sie nutzen und welche Daten sie ausgibt. Danach entscheiden wir, ob Objekte automatisch erscheinen oder gepflegt werden.
Brauche ich einen Eigentümerbereich mit Login?›
Nicht für den Anfang. Eine Seite mit Ablauf, Unterlagenliste und Ansprechpartner genügt. Ein Login lohnt, wenn Eigentümer Dokumente austauschen sollen; dann kommt die Datensicherheit dazu.
Wie lange dauert ein Relaunch?›
Das hängt von Umfang und Material ab. Wir nennen nach dem Erstgespräch einen Plan, keine pauschale Frist.

Stand: 13. Oktober 2026

Weiterlesen

Mehr für Immobilienmakler und Hausverwaltungen.

Alle Themen für Immobilienmakler ansehen →

Mehr Eigentümer-Anfragen,
mehr Maklerverträge.

In einem kostenlosen Gespräch klären wir, wo Ihre Anfragen heute verloren gehen und was als Erstes sinnvoll ist.

Kostenlos · Unverbindlich · 30 Minuten

🏆
0+
Jahre Erfahrung
🚀
0+
Projekte umgesetzt
🧩
0
Branchen
⭐
0.0
Ø Google-Bewertung
WhatsApp
Hohen Neuendorf · 52.658° N