Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Schätzwerte eines Keyword-Tools.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| maklerprovision | 4.400 | 85 | 0,41 € |
| maklervertrag | 1.300 | 53 | 0,25 € |
| energieausweis pflicht | 540 | 3 | 0,50 € |
| alleinauftrag makler | 390 | 16 | 0,34 € |
| maklervertrag widerruf | 320 | 6 | 0,04 € |
| maklerprovision berlin | 260 | 7 | 0,68 € |
| bestellerprinzip | 210 | 16 | 0,04 € |
| bestellerprinzip makler | 140 | 17 | 0,03 € |
| energieausweis verkauf | 90 | 34 | 0,84 € |
Die geschätzten Klickpreise sind niedrig (0,03 bis 0,84 €). Die Begriffe fragen nach Regeln, nicht nach einem Makler, und bei sechs der neun liegt KD bei höchstens 17. Wer sie sachlich beantwortet, zeigt Wissen, ohne Zahlen zu behaupten. „maklerprovision“ allein hat KD 85 und ist für ein einzelnes Maklerbüro kein Ziel.
Pflichtangaben in Anzeigen und Exposés
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026 (Bundesregierung). § 87 GModG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Sie gelten, wenn eine Anzeige in kommerziellen Medien aufgegeben wird und zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt. Verantwortlich ist, wer die Veröffentlichung verantwortet, auch der Makler.
| Pflichtangabe nach § 87 GModG | Gilt für |
|---|---|
| Art des Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis | alle Gebäude |
| Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs | alle Gebäude, bei Nichtwohngebäuden für Wärme und Strom getrennt |
| Wesentliche Energieträger der Heizung | alle Gebäude |
| Baujahr laut Energieausweis | Wohngebäude |
| Energieeffizienzklasse laut Energieausweis | Wohngebäude |
Außerdem muss der Verkäufer oder der Makler dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Prüfen Sie den Wortlaut bei jeder Gesetzesänderung erneut. Eine Checkliste für Texte steht im Beitrag Exposétext schreiben, die Gestaltung von Exposés beschreibt Exposé, Fotos und Direktanfragen.

Bestellerprinzip und Maklerlohn
| Fall | Regel | Norm |
|---|---|---|
| Vermietung von Wohnraum | Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, mit einer eng gefassten Ausnahme | § 2 Abs. 1a WoVermRG |
| Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses: Vertrag | Der Maklervertrag bedarf der Textform | § 656a BGB |
| Kauf: beide Seiten zahlen | Nur in gleicher Höhe. Wer unentgeltlich für eine Partei tätig ist, kann von der anderen keinen Lohn verlangen | § 656c BGB |
| Kauf: nur eine Seite hat beauftragt | Eine Vereinbarung mit der anderen Partei ist nur wirksam, wenn die auftraggebende Partei mindestens in gleicher Höhe zahlt, und wird erst fällig, wenn diese gezahlt hat | § 656d BGB |
| Maklerlohn allgemein | Nur, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt | § 652 BGB |
Das Bestellerprinzip im engeren Sinn betrifft die Vermietung. Beim Kauf regeln die §§ 656a bis 656d BGB Form und Verteilung. Formulieren Sie Anzeigen und Verträge nach diesen Vorgaben und lassen Sie Ihre Muster prüfen.
Widerruf bei Maklerverträgen im Fernabsatz
- Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn Unternehmer und Verbraucher für Verhandlung und Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder digitale Dienste nutzen, im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Systems (§ 312c BGB).
- Verbraucher können Fernabsatzverträge widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB). Weder § 312 Abs. 2 noch § 312g Abs. 2 BGB nennen Maklerverträge als Ausnahme.
- Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Sie beginnt nicht, bevor der Unternehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 BGB).
- Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung erlöschen, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Wertersatz regelt § 357a Abs. 2 BGB.
- Die Informationspflichten stehen in Art. 246a § 1 EGBGB. Werden Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen, gilt seit dem 19. Juni 2026 zusätzlich die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB (IHK Chemnitz).
Ob Ihre Verträge Fernabsatzverträge sind, hängt von Ihrem Ablauf ab: Wer Besichtigung und Unterschrift persönlich vor Ort erledigt, ist anders gestellt als ein Büro, das alles per E-Mail abschließt. Lassen Sie Vertrag, Belehrung und Ablauf anwaltlich prüfen. Das ist keine Rechtsberatung.

Datenschutz und Werbung
- Informationspflicht bei Erhebung im Formular: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlage, Dauer (Art. 13 DSGVO).
- Impressum mit Name, Anschrift, E-Mail und Aufsichtsbehörde (§ 5 DDG), siehe Website für Immobilienmakler.
- Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, E-Mail-Werbung ebenfalls (§ 7 Abs. 2 UWG), siehe Nachfassen und CRM.
- Keine irreführenden Angaben zu Zulassung, Status oder Auszeichnungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG).
- Preise gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise angeben (§ 3 PAngV). Wie das für Ihre Provision gilt, klären Sie mit Ihrem Rechtsbeistand.
Dies ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Quellen, Stand 13.10.2026: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, DSGVO auf EUR-Lex, Meldung der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Informationsseite der IHK Chemnitz zu § 356a BGB.
Häufige Fragen
Muss der Energieausweis in jeder Anzeige stehen?›
Wer zahlt beim Verkauf die Provision?›
Gilt das Widerrufsrecht für meinen Maklervertrag?›
Stand: 13. Oktober 2026



