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Verkauft-Seite mit Referenzen: Datenschutz und Aufbau

Wie eine Verkauft-Seite Vertrauen schafft, ohne Eigentümer preiszugeben: welche Angaben anonymisiert werden, wann eine Einwilligung nötig ist und wie die Seite aufgebaut wird.

Straße mit gepflegten Reihenhäusern und Vorgärten im Licht eines Sommerabends, keine Personen, keine lesbaren Schilder

Eigentümer wollen sehen, was ein Makler verkauft hat. Eine Verkauft-Seite zeigt das, aber sie zeigt auch Daten über Menschen. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie beides verbinden.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026.

SuchbegriffSuchen pro MonatWettbewerb (KD)
immobilienmakler bewertungen17017
immobilienmakler finden17016
immobilienmakler erfahrungen3011

Wer „bewertungen“ und „erfahrungen“ zu Maklern sucht, prüft vor dem Anruf. Eine Verkauft-Seite ist eine Antwort darauf, die Sie selbst gestalten.

Was auf die Seite gehört

AngabeUnsere Empfehlung
ObjektartJa
Stadtteil oder Ort statt StraßeJa
Straße und HausnummerNein
KaufpreisNur mit schriftlicher Einwilligung
Fotos des ObjektsNur mit Einwilligung, ohne Personen und persönliche Gegenstände
Name des EigentümersNur mit Einwilligung
Zitat des EigentümersNur mit Einwilligung und Freigabe des Wortlauts
Aussagen zur Dauer oder zum Erfolg des VerkaufsNur, wenn Sie sie belegen können

Die Einwilligung

  1. Freiwillig: Sie ist nicht Bedingung für den Maklervertrag.
  2. Konkret: Sie nennt, was gezeigt wird und wo, etwa Website und Google-Profil.
  3. Nachweisbar: Sie halten Datum und Wortlaut fest (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
  4. Widerrufbar: Der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), und Sie wissen, wie ein Objekt wieder von der Seite kommt.

Der Aufbau der Seite

  • Überschrift mit Ort, zum Beispiel: Verkauft in [Ort]
  • Eine Karte je Objekt mit Foto, Objektart, Ort und zwei Sätzen zum Verlauf
  • Filter nach Ort und Objektart, wenn die Seite wächst
  • Ein Link zur Bewertungsseite für Eigentümer, die dasselbe wollen
  • Ein Hinweis, dass die Angaben mit Einwilligung der Eigentümer erscheinen

Fotos mit erkennbaren Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG). Aussagen wie „schnell verkauft“ sind nur zulässig, wenn sie stimmen und Sie sie belegen können (§ 5 UWG). Das ist keine Rechtsberatung, Stand 13.10.2026.

Alle Details: Google-Profil und Bewertungen und Website für Immobilienmakler.

→
Verkauft-Seite für Ihr Büro

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Häufige Fragen

Darf ich verkaufte Objekte ohne Namen zeigen?›
Auch ohne Namen können Ort, Foto und Preis auf Personen schließen lassen. Zeigen Sie nur grobe Angaben oder holen Sie die Einwilligung ein. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie lange darf ein Objekt auf der Seite bleiben?›
Eine feste Frist ist hier nicht belegt. Legen Sie sie in der Einwilligung fest und halten Sie sich daran.
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