Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzwerte eines Keyword-Tools.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | KD | CPC |
|---|---|---|---|
| ki telefonassistent | 480 | 5 | 11,25 € |
| praxis website | 390 | 22 | 2,91 € |
| arztpraxis marketing | 110 | 19 | 4,09 € |
| zahnarzt recall | 20 | 10 | keine Angabe |
| ki rezeption | 10 | 0 | 5,35 € |
Für „automatisierung arztpraxis“ gibt es in den SE-Ranking-Daten kein Suchvolumen. Unter diesem Namen wird das Thema also kaum gesucht, für Praxen ist es trotzdem wichtig, weil Fehler Gesundheitsdaten betreffen.
Was sich automatisieren lässt
| Ablauf | Automatisierbar | Vorher zu klären |
|---|---|---|
| Terminerinnerung | Nachricht vor dem Termin mit Möglichkeit zur Absage | Ausdrückliche Einwilligung zum Kanal, Nachweis der Einwilligung |
| Recall | Liste fälliger Patienten, Nachricht zur Kontrolle oder Vorsorge | Rechtsgrundlage und Einwilligung, Inhalt ohne Diagnose |
| Anamnesebogen | Digital ausfüllen vor dem Termin, Übernahme in die Akte | Art. 9 DSGVO, sichere Übertragung, Aufbewahrung |
| Telefon | Anrufannahme, Anliegen erfassen, Termin vorbereiten | Hinweis auf die KI, Übergabe an Menschen, Notfälle |
Zum Recall: Patientenbindung und Recall in der Zahnarztpraxis. Zum Telefon: KI-Telefonassistent für Handwerk und Praxis.

Was die Aufsichtsbehörden zur Terminverwaltung sagen
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 16. Juni 2025 ein Positionspapier zur Terminverwaltung durch Heilberufspraxen beschlossen. Kernpunkte:
- Ein externer Dienstleister kann als Auftragsverarbeiter zulässig sein. Die Patienten sind über ihn zu informieren, das Unternehmen ist namentlich zu nennen (Art. 13 DSGVO).
- Eingetragen werden dürfen nur erforderliche Daten, etwa Name, Geburtsdatum, behandelnde Person, Art des Termins und eine Kontaktmöglichkeit zur Absage. Eine pauschale Übermittlung aller Stammdaten vorab ist im Regelfall nicht nötig.
- Terminnachrichten wie Erinnerungen gehen nur mit Einwilligung, und die Praxis muss sie nachweisen können.
- Der Dienstleister darf die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzen. Termineinträge sind nach dem Termin innerhalb kurzer Frist zu löschen.
- Findet Support oder Wartung in einem Drittland statt, gelten die Art. 44 ff. DSGVO. Neben der digitalen Buchung sollte es eine alternative Möglichkeit geben, einen Termin zu vereinbaren.
Schweigepflicht, AV-Vertrag und Dienstleister
- Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie, ihre Verarbeitung ist nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagt. Ausnahmen sind unter anderem die ausdrückliche Einwilligung (Abs. 2 Buchst. a) und die Gesundheitsvorsorge und Behandlung (Abs. 2 Buchst. h).
- Wer im Auftrag der Praxis Daten verarbeitet, braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV (Stand 1. Oktober 2025) ersetzt das nicht die Befugnis nach § 203 StGB: Dienstleister sind als sonstige mitwirkende Personen zur Geheimhaltung zu verpflichten, sonst droht auch der Praxis Strafbarkeit (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB).
- Dieselben Hinweise sagen: Schweigepflicht und Datenschutz gelten uneingeschränkt auch beim Einsatz von KI in der Arztpraxis.
- Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach Art. 35 Abs. 3 Buchst. b DSGVO insbesondere bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien erforderlich. Ob das Ihre Praxis betrifft, klärt Ihr Datenschutzbeauftragter.

Checkliste vor dem Start
- Zweck und Rechtsgrundlage je Ablauf aufschreiben.
- Einwilligung formulieren, dokumentieren und widerrufbar halten.
- Dienstleister prüfen: AV-Vertrag, Geheimhaltungsverpflichtung, Standort, Löschfristen.
- Nur erforderliche Daten übergeben, Gesundheitsangaben nicht in Nachrichten.
- Telefonische Terminvereinbarung als Alternative beibehalten.
- Datenschutzinformation aktualisieren, Datenschutzbeauftragte und Kammer einbinden.
Aus Arztpraxen liegt uns keine veröffentlichte Referenz vor. Wie Terminbuchung und Erinnerungen grundsätzlich aufgebaut sind, zeigt die Seite Termine und Erinnerungen automatisieren.
Häufige Fragen
Darf eine Praxis Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail senden?›
Braucht die Praxis einen AV-Vertrag mit dem Automatisierungsdienstleister?›
Darf ein KI-Assistent das Telefon einer Praxis übernehmen?›
Wie lange werden Behandlungsunterlagen aufbewahrt?›
Stand: 14. Oktober 2026



