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Webdesign-Agentur oder Freelancer wählen: Fragen, Rechte und Warnsignale

Ob Agentur oder Freelancer: Entscheidend ist weniger der Titel als die Antwort auf einige Fragen, etwa wem Domain, Zugänge und Quelltext gehören und wer nach dem Start die Pflege übernimmt. Diese Seite gibt eine Fragenliste für das Erstgespräch und zeigt, woran Sie Warnsignale erkennen.

Aufgeklappter Laptop und ein Notizblock mit Stichpunkten auf einem Besprechungstisch, daneben zwei Kaffeetassen, im Hintergrund ein heller Büroraum, Schrift unleserlich
Gute Entscheidungen beginnen mit Fragen, die vor dem Vertrag beantwortet sind.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Keyword Difficulty, KD, Skala 0 bis 100; CPC = geschätzter Klickpreis). Es sind Schätzungen eines Keyword-Tools.

SuchbegriffSuchen pro MonatKDCPC
webdesign agentur3.600784,94 €
webdesign freelancer260353,21 €
webdesigner kosten170292,84 €
freelancer webdesign140142,86 €
webdesigner finden110264,76 €

Mit 3.600 Suchen pro Monat ist „webdesign agentur“ der größte Begriff, mit KD 78 aber hart umkämpft und mit 4,94 € geschätztem Klickpreis auch für Anbieter teuer. Die Begriffe rund um den Freelancer sind kleiner (110 bis 260 Suchen) und leichter (KD 14 bis 35).

Agentur oder Freelancer: Was sich unterscheidet

Ein Freelancer ist in der Regel eine Person, eine Agentur ein Team. Das sagt nichts über die Qualität, verändert aber Punkte, die Sie vor dem Vertrag klären sollten: Wer vertritt bei Krankheit oder Urlaub? Wer deckt Gestaltung, Technik, Texte und Suchmaschinenoptimierung ab, und wer koordiniert das? Wer bleibt Ihr Ansprechpartner, wenn sich Zuständigkeiten ändern?

Vertretung und Dokumentation schützen Sie in beiden Fällen. Dieselbe Abwägung für die Suchmaschinenoptimierung finden Sie unter SEO: Freelancer oder Agentur.

Die Fragen im Erstgespräch

FrageGute AntwortWarnsignal
Wer ist Inhaber der Domain?Sie sind als Inhaber eingetragen und kennen die ZugangsdatenDie Domain läuft auf den Anbieter, Zugänge gibt es „später“
Wer hat Zugang zu Hosting und Website-Verwaltung?Sie haben eigene AdministratorzugängeEs gibt nur einen Zugang, den der Anbieter verwaltet
Welche Nutzungsrechte erhalte ich an Design, Texten, Bildern und Quelltext?Schriftlich im Vertrag, mit Umfang und ÜbergabeKeine Aussage oder der Hinweis, das ergebe sich schon
Welches System wird eingesetzt, und warum?Name, Begründung, Hinweis, wer es pflegen kannEin System, das nur der Anbieter bedienen kann, ohne Export Ihrer Inhalte
Wer macht nach dem Start Updates und Backups?Aufgaben, Rhythmus und Zuständigkeit stehen schriftlich daDie Website laufe „von allein“
Was ist im Angebot enthalten, was nicht?Seitenliste, Funktionen, Inhalte, KorrekturrundenEine Pauschale ohne Aufstellung
Welche Referenzen kann ich selbst ansehen?Live-Adressen, die Sie auf dem Handy prüfen könnenNur Bilder oder Mockups ohne Adresse
Greift der Anbieter bei der Wartung auf personenbezogene Daten zu?Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird angebotenDie Frage wird nicht verstanden
Klemmbrett mit einer ausgedruckten Liste und einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, daneben ein Smartphone, Schrift unleserlich
Eine Fragenliste im Erstgespräch macht Angebote vergleichbar.

Zur letzten Zeile: Greift ein Dienstleister bei der Wartung auf Systeme mit personenbezogenen Daten zu, ist das nach dem Kurzpapier Nr. 13 der Datenschutzkonferenz (Stand 17. Dezember 2018) eine Form der Auftragsverarbeitung, für die Art. 28 DSGVO einen Vertrag verlangt. Das ist keine Rechtsberatung.

Rechte am Quelltext und an den Inhalten

Was Sie am fertigen Werk nutzen dürfen, regeln Nutzungsrechte. Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt nach § 31 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz der von beiden Seiten zugrunde gelegte Vertragszweck, worauf sich das Recht erstreckt (Stand 13. Oktober 2026). Schreiben Sie deshalb auf, was Sie brauchen:

  • Nutzung auf Ihrer Website, auch nach einem Anbieterwechsel
  • Änderung und Weiterentwicklung durch Dritte
  • Übergabe des Quelltexts und der Entwurfsdateien
  • Lizenzen für Schriften, Bilder und Erweiterungen: wer zahlt, wie lange gelten sie

Referenzen prüfen, nicht nur ansehen

  1. Öffnen Sie die Live-Adresse auf dem Handy und am Rechner.
  2. Prüfen Sie, ob Impressum und Datenschutzerklärung von jeder Seite erreichbar sind.
  3. Fragen Sie den Betreiber, wie die Zusammenarbeit lief und wer die Website heute pflegt.
  4. Achten Sie darauf, ob Zahlen zu Ergebnissen belegt oder nur behauptet sind.
Smartphone und Laptop nebeneinander auf einem Schreibtisch, beide zeigen dieselbe abstrakte Webseite aus Blöcken und Bildflächen, Text unleserlich
Referenzen prüfen Sie am besten auf dem eigenen Handy und am Rechner.

Unsere veröffentlichten Websites stehen unter Referenzen, zum Beispiel die Köpenicker Polstermanufaktur. Zahlen dort stammen aus den jeweiligen Projekten und sind keine Zusage für Ihr Vorhaben.

Häufige Fragen

Ist ein Freelancer günstiger als eine Agentur?›
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Vergleichen Sie Angebote mit gleichem Leistungsumfang und rechnen Sie laufende Kosten mit, siehe Website-Kosten.
Soll ich eine Agentur aus meiner Stadt wählen?›
Ein kurzer Weg erleichtert Termine, ist aber kein Qualitätsmerkmal. Wichtiger sind prüfbare Referenzen und klare Absprachen. Wir sitzen in Hohen Neuendorf bei Berlin und arbeiten auch bundesweit.
Darf mich ein Anbieter an sein System binden?›
Das ist Vertragssache. Fragen Sie vor dem Vertragsschluss nach Kündigung, Export Ihrer Inhalte und Übergabe der Zugänge.
Wo finde ich weitere Orientierung?›

Stand: 13. Oktober 2026

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