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Praxis-Website: Pflichtangaben-Checkliste für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Checkliste für die Zahnarzt-Website: Impressum nach § 5 DDG, Kammer und Berufsbezeichnung, Datenschutzerklärung, Cookies, Verschlüsselung. Stand 13.10.2026.

Laptop mit einer abstrakten Webseite neben einer Abhakliste und einem Stift auf einem Schreibtisch, Text unleserlich

Für Praxis-Websites reicht ein Impressum aus dem Baukasten oft nicht, weil Heilberufe zusätzliche Angaben machen müssen. Diese Checkliste fasst zusammen, was auf die Seite gehört, mit der Rechtsgrundlage und einem Prüfschritt je Punkt.

Die Checkliste

AngabeGrundlageSo prüfen Sie
Name und Anschrift§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGMit dem Praxisschild vergleichen
E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDGLink anklicken, Adresse testen
Zuständige Aufsichtsbehörde§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDGBei der Kammer erfragen
Kammer, Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung§ 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b DDGBerufsbezeichnung „Zahnarzt“ und Kammer mit Anschrift
Berufsrechtliche Regelungen und Zugang dazu§ 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c DDGDie Berliner Kammer nennt im Merkblatt ZHG, Berufsordnung und GOZ mit Link zur Kammer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDGNur, wenn vorhanden
Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar§ 5 Abs. 1 DDGUnsere Prüfregel: von jeder Seite mit einem Klick erreichbar
Datenschutzerklärung mit allen ProgrammenDatenschutzaufsicht NiedersachsenJedes eingesetzte Programm ist genannt und beschrieben
Einwilligung für Cookies und Tracking§ 25 TDDDGVor der Zustimmung laden nur unbedingt erforderliche Dienste
Verschlüsselte Seite und FormulareDatenschutzaufsicht NiedersachsenAdresse beginnt mit https://, Formular ebenfalls
Unverschlüsselte E-Mail-AdresseDatenschutzaufsicht NiedersachsenHinweis, dass keine Gesundheitsdaten gesendet werden sollen
Fotos von BeschäftigtenDatenschutzaufsicht NiedersachsenSchriftliches Einverständnis liegt vor
PraxisbezeichnungBO Berlin § 19 Abs. 3; BO Brandenburg § 21 Abs. 5Keine unzulässige Bezeichnung wie Akademie, Institut, Poliklinik

So prüfen Sie in einem Durchgang

  1. Impressum aufrufen und jede Zeile gegen die Tabelle abhaken.
  2. Datenschutzerklärung öffnen und die Liste der Programme mit den tatsächlich eingebundenen Diensten vergleichen, auch Karten, Schriftarten und Videos.
  3. Die Seite in einem neuen Browserfenster öffnen und prüfen, was vor der Cookie-Entscheidung geladen wird.
  4. Kontaktformular absenden und die Bestätigung samt Datenschutzhinweis ansehen.
  5. Alle Angaben mit Google-Profil und Praxisschild abgleichen.

Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 DDG ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG), die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG, Stand 13. Oktober 2026). Das ist keine Rechtsberatung.

Alle Details und der Aufbau der Seite: Website für Zahnärzte. Rechtsrahmen der Werbung: Werberecht für Zahnarztpraxen. Barrierefreiheit: Barrierefreie Website: Leitfaden.

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Pflichtangaben für Ihre Praxis-Website

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Häufige Fragen

Reicht ein Impressum-Generator?›
Generatoren kennen die Angaben Ihrer Kammer nicht. Prüfen Sie Kammer, Berufsbezeichnung und Aufsicht gegen das Merkblatt Ihrer Kammer. Das ist keine Rechtsberatung.
Muss die Datenschutzerklärung alle Programme nennen?›
Nach den Hinweisen der Datenschutzaufsicht Niedersachsen müssen alle auf der Webseite eingesetzten Programme genannt und deren Datenverarbeitung beschrieben werden.
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