Für Praxis-Websites reicht ein Impressum aus dem Baukasten oft nicht, weil Heilberufe zusätzliche Angaben machen müssen. Diese Checkliste fasst zusammen, was auf die Seite gehört, mit der Rechtsgrundlage und einem Prüfschritt je Punkt.
Die Checkliste
| Angabe | Grundlage | So prüfen Sie |
|---|---|---|
| Name und Anschrift | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Mit dem Praxisschild vergleichen |
| E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | Link anklicken, Adresse testen |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG | Bei der Kammer erfragen |
| Kammer, Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung | § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b DDG | Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ und Kammer mit Anschrift |
| Berufsrechtliche Regelungen und Zugang dazu | § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c DDG | Die Berliner Kammer nennt im Merkblatt ZHG, Berufsordnung und GOZ mit Link zur Kammer |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG | Nur, wenn vorhanden |
| Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar | § 5 Abs. 1 DDG | Unsere Prüfregel: von jeder Seite mit einem Klick erreichbar |
| Datenschutzerklärung mit allen Programmen | Datenschutzaufsicht Niedersachsen | Jedes eingesetzte Programm ist genannt und beschrieben |
| Einwilligung für Cookies und Tracking | § 25 TDDDG | Vor der Zustimmung laden nur unbedingt erforderliche Dienste |
| Verschlüsselte Seite und Formulare | Datenschutzaufsicht Niedersachsen | Adresse beginnt mit https://, Formular ebenfalls |
| Unverschlüsselte E-Mail-Adresse | Datenschutzaufsicht Niedersachsen | Hinweis, dass keine Gesundheitsdaten gesendet werden sollen |
| Fotos von Beschäftigten | Datenschutzaufsicht Niedersachsen | Schriftliches Einverständnis liegt vor |
| Praxisbezeichnung | BO Berlin § 19 Abs. 3; BO Brandenburg § 21 Abs. 5 | Keine unzulässige Bezeichnung wie Akademie, Institut, Poliklinik |
So prüfen Sie in einem Durchgang
- Impressum aufrufen und jede Zeile gegen die Tabelle abhaken.
- Datenschutzerklärung öffnen und die Liste der Programme mit den tatsächlich eingebundenen Diensten vergleichen, auch Karten, Schriftarten und Videos.
- Die Seite in einem neuen Browserfenster öffnen und prüfen, was vor der Cookie-Entscheidung geladen wird.
- Kontaktformular absenden und die Bestätigung samt Datenschutzhinweis ansehen.
- Alle Angaben mit Google-Profil und Praxisschild abgleichen.
Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 DDG ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG), die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG, Stand 13. Oktober 2026). Das ist keine Rechtsberatung.
Alle Details und der Aufbau der Seite: Website für Zahnärzte. Rechtsrahmen der Werbung: Werberecht für Zahnarztpraxen. Barrierefreiheit: Barrierefreie Website: Leitfaden.
Wir bauen die Seite mit den Angaben Ihrer Kammer und prüfen sie gegen diese Liste. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.
