Ein Newsletter hält Kontakt zu Eigentümern, die noch nicht verkaufen. Er ist Werbung und unterliegt deshalb klaren Regeln. Dieser Beitrag zeigt, wie Einwilligung, Abmeldung und Inhalte zusammenpassen.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | Wettbewerb (KD) | Klickpreis (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| immobilienmarkt berlin | 260 | 20 | 0,61 € |
| immobilien newsletter | 70 | 16 | 1,65 € |
Ohne messbares Volumen ist „newsletter immobilienmakler“. Der Immobilienmarkt in Berlin wird häufiger gesucht als Newsletter. Ein belegter Marktüberblick ist deshalb ein naheliegender Inhalt.
Einwilligung
- E-Mail-Werbung braucht vorab eine ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
- Für Bestandskunden gibt es eine Ausnahme mit vier Voraussetzungen: Die Adresse stammt aus dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung, Sie nutzen sie für eigene ähnliche Angebote, der Kunde hat nicht widersprochen und wird bei Erhebung und jeder Verwendung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen (§ 7 Abs. 3 UWG). Ob das bei Eigentümern gilt, die nur eine Bewertung angefragt haben, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie im Zweifel um Einwilligung.
- Sie müssen die Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Üblich ist dafür das Double-Opt-in mit Bestätigungs-E-Mail. Das Gesetz nennt dieses Verfahren nicht ausdrücklich.
- Die Einwilligung darf nicht an eine Leistung gekoppelt werden, die sie nicht braucht (Art. 7 Abs. 4 DSGVO).
Abmeldung und Absender
- Wer widerspricht, wird für Direktwerbung nicht mehr verarbeitet (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO). Bauen Sie in jede E-Mail eine einfache Abmeldung ein.
- Es muss eine gültige Adresse geben, an die der Empfänger die Aufforderung zur Einstellung richten kann (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).
- Absender und kommerzieller Charakter dürfen in Kopf- und Betreffzeile nicht verschleiert werden (§ 6 Abs. 2 DDG).
Inhalte
| Inhalt | Quelle und Hinweis |
|---|---|
| Marktüberblick für den Ort | Gutachterausschuss Berlin oder Brandenburg, mit Quelle und Stand |
| Ratgeber zum Ablauf eines Verkaufs | Eigene Erfahrung, sachlich geschrieben |
| Ratgeber zu Energieausweis und Unterlagen | Gesetzesquelle mit Stand |
| Verkaufte Objekte | Nur anonymisiert oder mit Einwilligung der Eigentümer |
| Termine und Angebote | Nur, was Sie halten können |
Eine feste Zahl für die richtige Versandhäufigkeit ist nicht belegt. Legen Sie einen Rhythmus fest, den Sie einhalten können, und beobachten Sie Abmeldungen und Antworten.
Das ist keine Rechtsberatung. Stand der Rechtsquellen: 13.10.2026.
Alle Details: Anfragen nachfassen, Werberecht für Makler und SEO für Immobilienmakler zu Marktberichten. Mehr zu automatisierten E-Mails: E-Mail-Marketing-Automation.
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