Luftaufnahmen zeigen Lage und Grundstück. Sie sind aber Luftverkehr und Datenverarbeitung zugleich. Dieser Beitrag zeigt, was vor dem Flug zu klären ist, wenn Sie oder ein Dienstleister Drohnenaufnahmen für Exposés machen.
Wonach gesucht wird
Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026.
| Suchbegriff | Suchen pro Monat | Wettbewerb (KD) | Klickpreis (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| immobilienfotografie | 480 | 8 | 1,58 € |
| drohnenaufnahmen immobilien | 90 | 7 | 1,18 € |
| immobilienfotograf berlin | 70 | 16 | 2,06 € |
| drohne immobilien | 10 | 6 | 1,26 € |
Was gilt
Für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme gelten seit dem 31.12.2020 EU-Vorschriften (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und Delegierte Verordnung (EU) 2019/945), ergänzt durch nationale Regeln, die im Abschnitt 5a der Luftverkehrs-Ordnung stehen (Luftfahrt-Bundesamt, Stand 13.10.2026).
| Punkt | Regel nach Luftfahrt-Bundesamt und BMDV |
|---|---|
| Betreiberregistrierung | Pflicht ab 250 g Startmasse, auch darunter, wenn die Drohne eine Kamera oder einen Sensor für personenbezogene Daten trägt |
| e-ID | Die Registrierungsnummer ist an jeder Drohne anzubringen |
| Kompetenznachweis | EU-Kompetenznachweis A1/A3, in der Unterkategorie A2 zusätzlich ein Fernpilotenzeugnis |
| Versicherung | Eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen |
| Geografische Gebiete | Vor dem Flug auf Einschränkungen prüfen, zum Beispiel mit dem Map Tool der Plattform dipul |
| Gebühr | Die Registrierung ist gebührenpflichtig: 20 € für natürliche Personen, 50 € für juristische Personen |
Welche Unterkategorie für Ihre Drohne gilt, klären Sie auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamts und der Plattform dipul.
Datenschutz
Wird eine Drohne mit Kamera betrieben, können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz weist darauf hin, dass Aufnahmen von Privatgrundstücken und nicht zugänglichen Bereichen wie Gärten oder Wohnungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen in der Regel untersagt sind. Auch über öffentlichem Straßenland muss der Einsatz datenschutzkonform sein. Sie empfiehlt, grundsätzlich niemanden ohne Einwilligung zu filmen.
Checkliste für Makler als Auftraggeber
- Den Dienstleister nach Betreiberregistrierung, Kompetenznachweis und Haftpflichtversicherung fragen.
- Den Flugort auf Beschränkungen prüfen lassen.
- Die Zustimmung der Eigentümer einholen, Nachbargrundstücke nicht aufnehmen, Personen nicht erkennbar zeigen.
- Die Nutzungsrechte an den Aufnahmen schriftlich regeln (Lichtbild-Recht, § 72 UrhG).
- Rohmaterial mit Personen oder Kennzeichen löschen oder unkenntlich machen.
Das ist keine Rechtsberatung und keine Luftfahrtberatung. Maßgeblich sind die Seiten des Luftfahrt-Bundesamts, der Plattform dipul und Ihrer Datenschutzaufsicht.
Alle Details: Exposé, Fotos und Direktanfragen und Werberecht für Makler.
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