Zwei Arten von Rückmeldung
| Teilnehmerbefragung | Google-Bewertung | |
|---|---|---|
| Zweck | Qualität sichern und nachweisen | Vertrauen bei Interessenten schaffen |
| Grundlage | Anforderung an das Qualitätssicherungssystem nach § 2 AZAV: Beschwerdemanagement mit regelmäßigen Befragungen | Freiwillige, öffentliche Rückmeldung |
| Sichtbarkeit | Intern, auswertbar, teils Nachweis gegenüber der fachkundigen Stelle | Öffentlich, bei Google und im Profil |
| Steuerung | Sie führen sie planmäßig durch | Sie bitten darum, ohne zu steuern |
Zu den Angaben, die ein Träger der fachkundigen Stelle nach § 2 AZAV liefert, gehören auch Bewertungen des Trägers und der Lehrkräfte durch Teilnehmende. Das ist Qualitätsmanagement, kein Marketing. Daraus lässt sich aber lernen, was Teilnehmern wichtig ist, und es liefert Aussagen für Ihre Kursseiten, sofern die Beteiligten zustimmen.

Der richtige Zeitpunkt für Google-Bewertungen
- Nach Abschluss der Maßnahme oder wichtiger Prüfungen, solange die Erfahrung frisch ist
- Nach der Teilnahmebescheinigung, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist
- Bei längeren Maßnahmen zusätzlich zur Halbzeit, wenn der Träger bewusst Zwischenfeedback möchte
Der Ablauf in fünf Schritten
- Kurzlink oder QR-Code zur Bewertungsseite des Profils erzeugen, je Standort.
- Persönlich fragen: Ein Satz im Gespräch wirkt besser als eine Massenmail.
- Den Link per E-Mail oder Messenger nachsenden, mit einem Satz, warum die Bewertung hilft.
- Einmal freundlich erinnern.
- Jede Bewertung beantworten, positive wie kritische.

Was nicht erlaubt ist
- Bewertungen kaufen oder von Dritten schreiben lassen
- Bewertungen mit Gegenleistungen belohnen, etwa mit Rabatt oder Vorteilen in der Maßnahme
- Nur zufriedene Teilnehmer fragen und andere ausfiltern
- Teilnehmende unter Druck setzen, positiv zu bewerten
Googles Richtlinien untersagen gefälschte und mit Gegenleistung verknüpfte Bewertungen. Gekaufte Bewertungen können nach deutschem Wettbewerbsrecht als irreführend gelten. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Antworten und Datenschutz
Danken Sie bei Lob kurz und konkret, bleiben Sie bei Kritik sachlich und bieten Sie ein Gespräch an. Nennen Sie in Antworten keine Namen, keine Teilnahme an bestimmten Maßnahmen und nichts zu Förderung oder Beschäftigungsstatus. Das sind sensible Angaben.
Bewertungen bei Beratern und Zertifizierern
Auch Träger, die einen Berater oder eine Zertifizierungsstelle suchen, lesen Bewertungen. Bitten Sie nach abgeschlossenen Projekten um eine Bewertung, mit Zustimmung des Kunden. Mehr dazu auf den Seiten Beratung und Zertifizierung.
Häufige Fragen
Ersetzt die Google-Bewertung die Teilnehmerbefragung?›
Dürfen wir Teilnehmer um eine Bewertung bitten?›
Wie gehen wir mit unfairer Kritik um?›
Kann Digital030 Bewertungen für uns schreiben?›
Stand: 12. Oktober 2026



