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Domain, Hosting, Zugangsdaten: Was Ihnen gehören muss

Domain, Hosting und Zugangsdaten sichern: Inhaber prüfen, Providerwechsel per AuthInfo, Rechte am Quelltext, Liste der Zugänge. Quellen: DENIC, BSI, UrhG.

Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln neben einem Laptop auf einem Schreibtisch, daneben ein Notizzettel mit einer Liste, Schrift unleserlich

Wer eine Website bauen lässt, übergibt oft Domain, Hosting und Zugänge „in gute Hände“. Das kann gut gehen, wird aber zum Problem, wenn die Zusammenarbeit endet. Dieser Beitrag zeigt, was Ihnen gehören sollte und wie Sie es prüfen.

Wonach gesucht wird

Quelle: SE Ranking, Deutschland, Oktober 2026 (Schätzwerte).

SuchbegriffSuchen pro MonatWettbewerb (KD)
website hosting4.40090

Der Begriff „website hosting“ wird 4.400 Mal pro Monat gesucht, ist mit KD 90 aber kaum erreichbar. Zu „domain“ und „webspace“ liegen uns keine Daten vor.

Vier Dinge, die Ihnen gehören sollten

WasWoran Sie es prüfenWarnsignal
DomainSie stehen als Inhaber eingetragen und kennen den ProviderDer Anbieter ist Inhaber, oder Sie wissen nicht, wo die Domain liegt
HostingDer Vertrag läuft auf Sie, oder Sie haben Zugang und AuskunftHosting beim Dienstleister, Sie ohne Zugang
Verwaltung der WebsiteEigener AdministratorzugangNur ein gemeinsamer Zugang beim Anbieter
Inhalte und RechteNutzungsrechte an Texten, Bildern, Quelltext schriftlich geregeltKeine Regelung

Domain: Inhaber und Providerwechsel

Bei .de-Domains verwaltet ein Provider oder DENICdirect die Domain. Als Inhaber können Sie den Provider laut DENIC jederzeit wechseln: Sie beauftragen den bisherigen Provider, ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) zu erzeugen, und geben es dem neuen Provider. Das Providerwechsel-Passwort verfällt nach 30 Tagen (DENIC, Stand 13. Oktober 2026). Auch ein Wechsel des Domaininhabers ist möglich. Wissen Sie nicht mehr, welcher Provider Ihre Domain verwaltet, nennt DENIC in den FAQ eine Kontaktstelle.

Rechte an Quelltext und Inhalten

Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz). Halten Sie deshalb fest, was Sie dürfen: nutzen, ändern lassen, an Dritte übergeben. Das ist keine Rechtsberatung.

Liste Ihrer Zugänge

  • Konto beim Provider der Domain
  • Hosting-Konto
  • Verwaltung der Website, mit eigenem Administratorkonto
  • E-Mail-Postfächer und Weiterleitungen
  • Webanalyse und Google Search Console
  • Konten für Formular- und Newsletter-Dienste
  • Zugang zu den Backups

Das BSI rät, Standard-Logins zu ändern, sichere Passwörter zu verwenden und eine Mehrfaktor-Anmeldung zu berücksichtigen (Papier zu Webseiten-Kompromittierung, 2021). Senden Sie Passwörter nicht im Klartext per E-Mail.

Welche Fragen Sie vor der Beauftragung stellen sollten, steht unter Webdesign-Agentur oder Freelancer wählen. Zur laufenden Pflege siehe Website-Wartung.

→
Übergabe mit allen Zugängen

Wir halten Zugänge, Inhaber und Nutzungsrechte vor dem Start schriftlich fest. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.

Gespräch vereinbaren →

Häufige Fragen

Darf ein Anbieter Zugänge zurückhalten?›
Das ist Vertragssache und im Einzelfall rechtlich zu klären. Vereinbaren Sie die Übergabe vorab schriftlich. Das ist keine Rechtsberatung.
Was tun, wenn die Domain auf den Namen des Anbieters läuft?›
Sprechen Sie ihn auf den Wechsel des Domaininhabers an. DENIC beschreibt zwei Wege: über den aktuellen Provider oder per AuthInfo beim Providerwechsel.
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